Reisekosten (Bahn, Zug) über Firma (Arbeitgeber) oder privat (Arbeitnehmer) bezahlen?
Hallo Wissende! Ich bin Angestellter einer Firma in München, zugleich Teilhaber und habe Zugriff auf das Firmenkonto (EC Karte). Für meinen relativ langen Arbeitsweg möchte ich bei der Bahn eine Monatskarte kaufen. Nach meiner Auffassung wäre es das Einfachste und Beste im Sinne der Firma, das Ticket direkt mit der EC Karte zu bezahlen und die Rechnung bei der Firma einzureichen. Mein Kollege (ebenfalls Teilhaber und Angestellter) ist der Meinung, das müsse zwingend von meinem Lohn aus privater Tasche bezahlt werden.
Es geht jetzt nicht darum WER es bezahlt (so oder so unser aller Geld) sondern WIE es gegenüber dem Finanzamt einfacher, logischer und effizienter ist, was das absetzen bzw. geltend machen der Kosten betrifft.
Für eine rasche und profunde Antwort wäre ich sehr dankbar, da ich das heute noch kaufen müsste. DANKE!!! :-)
4 Antworten
Das ist doch wohl eine Frage des Anstellungsvertrages.
Wenn Dir die Erstattung der Fahrtkosten zusteht, dann kaufe die Karte über das Firmenkonto.
Wenn Dir die Erstattung nicht zusteht, musst Du die Karte privat kaufen und hinterher Reisekosten geltend machen.
Es geht jetzt nicht darum WER es bezahlt (so oder so unser aller Geld) sondern WIE es gegenüber dem Finanzamt einfacher, logischer und effizienter ist, was das absetzen bzw. geltend machen der Kosten betrifft.
....am Besten du rufst mal kurz deinen /euren Steuerberater an, dann bist du auf der sicheren Seite.Lg
Danke Sonny, der ist gerade im Urlaub.
wenn es sich um Wege zur Arbeit handelt, nennt man sowas ein Jobticket. Die Firma zahlt es, muss es aber als Geldwerten Vorteil bei deiner Einkommensteuer berücksichtigen. Dafür kannst du es wieder absetzen von der Steuer.
Da muss aber der Steuerberater helfen, das ist recht kompliziert.
Der Steuerberater muss dir auch helfen, wie dein Einkommen einzuordnen ist. Das war jetzt nicht die Frage, spielt aber auch eine Rolle: ("Angestellt und Teilhaber")
Bist du sozialversicherungspflichtig ?
Als wesentlicher Gesellschafter bis du nicht sozialversicherungspflichtig, müsstes dich als freilwillig oder privat Krankenversicherung.
Am einfachsten ist es natürlich, wenn Du die Rechnung auf die Firma laufen läßt, weil dort dann eben auch noch die Vorsteuer abzugsfähig ist.