Fahrkostenbeihilfe? Reisekostenbeihilfe? Arbeitsamt bzw. ALG1
Hallo! Ich hoffe, ihr könnt mir einen Tip geben, wie ich weiter vorgehen kann. Ich beginne am 25.8. eine neue Arbeitsstelle, bekomme also nur bis zum 24.8. anteilig Arbeitslosengeld 1. Habe den Arbeitsvertrag gestern unterschrieben. Zum Antritt des neuen Jobs muss ich für 2 Wochen in den 290km entfernte Hauptsitz der Firma zur Einarbeitung. Danach bin ich ortsnah in der Filiale eingesetzt. Jetzt muss ich aber die Fahrtkosten dorthin vorstrecken, d.h. jeweils 2 Montage hin und 2 Freitage wieder zurück. Bin alleinerziehend und meine Kinder sind für diese zwei Wochen fremdbetreut. Ich kann diese Fahrtkosten leider nicht aus eigener Tasche vorstrecken. Grob gerechnet sind das Kosten mit dem PKW (wenn ich 0,30€ pro Kilometer zu Grunde lege) knapp 350€, mit der Bahn locker das Doppelte. Zum einen eben wegen dem nur anteiligen ALG1 (was eh nur sehr niedrig war und gerade so über den Monat gereicht hat) und das erste Gehalt des neuen Jobs bekomme ich auch erst Ende September, wo auch diese eine Woche im August jetzt mit vergütet wird. Hab im Internet was wegen Reisekostenbeihilfe bzw. Fahrtkostenbeihilfe gelesen, verstehe das aber nicht. Meine zuständige Bearbeiterin vom AA ist wenig entgegenkommend und auch absolut nicht auskunftsbereit, um nicht zu sagen auskunftsunfähig. Da ich nun in einer guten Woche ja anfange, müsste ich jetzt doch sehr schnell da eine Regelung finden. Kann mir bitte jemand einen Tip geben? Danke schön! :) Achja, bin keine Langzeitarbeitslose, sondern war nur 3,5 Monate auf Suche, falls das eine Rolle spielt.
7 Antworten
http://www.richtig-umziehen.de/downloads/hufs_merkblatt_mobihilfen.pdf
Bei auswärtiger Arbeitsaufnahme können gewährt werden Reisekostenbeihilfe für die Fahrt zum Antritt ei ner Arbeitsstelle bis zur Höhe von 300 Euro, Fahrkostenbeihilfe für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsste lle für die ersten sechs Monate der Beschäftigung
Fahrtkosten für tägliches Pendeln, Reisekosten zum Antritt einer auswärtigen Beschäftigung.
Ja, sowas hab ich schon gelesen. Nur verstehe ich leider den Unterschied zwischen Fahrtkosten und Reiskosten nicht. Hatte ja schon beim AA angerufen, aber meine Bearbeiterin hat mich da echt nicht beraten können. Und einen kurzfristigen Termin bei ihr kommende Woche hab ich auch nicht mehr bekommen. :(
Das ist eine Kannleistung der Agentur für Arbeit nach § 45 SGB III - kann heißt, es die Förderung steht im Ermessen der Agentur für Arbeit und es müssen die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen
Zitat:
http://www.jobcenter-ge.de/lang_de/nn_506448/Argen/ArgeKiel/SharedDocs/Publikationen/F_C3_B6rderrichtlinien2014,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/F%C3%B6rderrichtlinien2014
Pendelfahrten:
Bei Förderung von Pendelfahrten soll grundsätzlich eine Förderdauer von 3 Monaten nicht überschritten werden.
Die Auszahlung erfolgt monatlich nachträglich.Fahrkosten können maximal in Höhe der Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel der 2. Klasse übernommen werden. Bei Benutzung eines KFZ ist immer eine Vergleichsberechnung zwischen den Kosten für öffentliche Verkehrsmittel und den Kosten bei Benutzung eines KFZ (max. 0,20 €/km) durchzuführen. Aufgrund des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit können jedoch nur maximal die angemessenen Kosten in Höhe der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet werden
bringt also nicht wirklich, selbst wenn bewilligt werden würde wird das Geld erstnachträglich ausgezahlt ....
Im Übrigen ist für Reisekosten auch erstmal der Arbeitgeber zuständig ... der Arbeitgeber möchte, dass Du dahin fährst .... für den ist es aber auch ein kannn .... ween er nicht will, kannst Du die Kosten nur noch bei der Stuer geltend machen ....
Nein, hilft nicht wirklich. Seufz. Scheint eine harte Nuss zu werden. Bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als mir privat was zu leihen, was schwierig wird. Hab keine Eltern oder Großeltern mehr, mein Bruder lebt in einem Pflegeheim. Hat also auch nichts. Und Freunde anpumpen... Ok, dennoch vielen lieben Dank! :)
Wenn dein neuer AG will, dass du zum Hauptsitz fahren musst, dann muss er auch die Kosten dafür tragen. Nicht erst Ende September sondern spätestens wenn du am Hauptsitz angekommen bist.
Schon mit dem Arbeitgeber gesprochen, auf dessen Verlangen hin du die Einarbeitung machst? Der ist nach meiner Ansicht die allererste Anlaufstelle. Und erst, wenn der sich aus der Verantwortung stielht (schriftliches Statement), was wenig seriös wäre, wird die Arbeitsagentur Zuschüsse in Betracht ziehen.
Abgesehen davon scheinen mir 700€ Bahnkosten ziemlich hoch angesetzt. Soweit ich weiß, können solche Kosten mit etwa 20 Eurocent pro Kilometer angesetzt werden, wobei es bei Soparangeboten auch mal 10 Eurocent sind. Vielleicht da nochmal recherchieren, denn es kommt beim Amt immer gut, wenn man konkrete UND plausible Zahlen hat und der SB deine Argumentation nicht nach zwei Minuten Googeln auseinander nimmt.
Für den September kannst du bei Bedarf ein Darlehen beim Jobcenter beantragen, sofern die Kohle nicht reicht, um deinen sozialrechtlichen Bedarf zu decken. Andererseits bekommst du ja Ende August Geld, das du für den September einsetzen kannst.
Nein, mit dem AG hab ich noch nicht gesprochen, dachte mir, daß das eben nicht so dolle dort ankommt, noch vor Arbeitsantritt nach Geld zu fragen. Die Bahnkosten hab ich 4 mal gerechnet, also 2 mal hin und 2 mal zurück. Das hat mir die db-website so gerechnet. ICE usw. :( Zudem wäre Bahn äußerst ungünstig für mich. Durch 3 mal umsteigen etc. brauch ich, um pünktlich Montag morgen dazusein, fast 8 Stunden. Nachtfahrpläne halt. Würde persönlich das Auto schon bevorzugen, da ich da nur 3-3,5 Stunden unterwegs bin. Der Bedarf ist mehr als eng, auch ohne die Fahrtkosten diesen Monat. Bekomme ja nur anteilig für den August, also 1 woche weniger als sonst. Und das anteilige Gehalt für die Augustwoche bekomme ich erst mit dem Septembergehalt Ende September ausgezahlt.
Du hast die Möglichkeit zur Beschäftigungsaufnahme eine Fahrkostenbeihilfe zu beantragen. Hier prüft die Agentur allerdings, dass ob du nicht in der Lage bist die Kosten selbst aufzubringen. So wie du deine Umstände schilderst sollte dir keine Eigenleistungsfähigkeit unterstellt werden.
Beantrage schnellstmöglich diese Leistung und bestehe darauf, dass man es im Vorfeld mit dir bespricht. So ist die eigentliche Verfahrensweise. Allerdings wird die leider so nicht von jedem Betreuer umgesetzt. Wenn du den Antrag ohne Klärung abgibst, wird dieser eventuell nach Aktenlage entschieden, sprich Dauer der Arbeitslosigkeit und Höhe deiner Einkünfte. Es kann hier zur Ablehnung kommen und du musst über den Widerspruch gehen. Deshalb stoße auf jeden Fall die Klärung vorher an.
Die können aber nur das Prüfen was ihnen bekannt gemacht wird. Ich weiß nicht ob das alles im Arbeitsvertrag so erkennbar ist.
Und kann, weil es Antragsteller gibt, die denen es zuzumuten ist die Kosten selbst aufzubringen und steuerlich abzusetzen.
Das können sie gerne prüfen. Die Summe die ich vorhin mit den PKW-km gerechnet habe ist schon die Hälfte meines regulären ALG, Bahn eben noch einiges höher. Ich verstehe die "kann"-Geschichte nicht ganz und den Unterschied zwischen Reisekosten und Fahrtkosten. Sorry! :(