Fahrt von Arbeitsstätte A nach Arbeitsstätte B bezahlte Arbeitszeit?
Hallo, ich arbeite seit Montag bei einer Firma, bei der ich gelegentlich an zwei Orten Arbeit verrichte. Nun fahre ich jeden Tag mit meinem privat-PKW zur ersten Arbeitsstätte und auch von der ggf. zweiten Arbeitsstätte nach Hause. Ebenso nutze ich den Privat-PKW um von Arbeitsstätte A nach Arbeitsstätte B zu kommen. Hierbei nehme ich immer meinen Kumpel und gleichzeitig Kollegen mit. Bisher wird die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit gerechnet. Im Vertrag findet sich zum Thema nur folgender Satz:
"Ein arbeitsvertraglicher Anspruch auf Beförderung vom und zum Arbeitsplatz wird ausdrücklich ausgeschlossen, unbeschadet tatsächlicher freiwilliger Berförderungsdienstleistungen durch den Arbeitgeber."
Schließt dieser Teil eine Bezahlung der Fahrtzeit als Arbeitszeit aus? Und gibt es einen Anspruch auf Kilometergeld o.ä.?
MFG
8 Antworten
ersteres sagt nur aus, DU mußt sehen wie du zur arbeit kommst.
anspruch auf km-geld ist gegeben.
wechselst du innerhalb der arbeitszeit von A nach B, oder umgekehrt, ist das bezahlte arbeitszeit.
thx. "DerSchopenhauer" hat übrigens die begründung noch dazu angeführt..
Du bekommst lt. Vertrag kein Fahrgeld bzw. bezahte Zeit von zu Hause zum Arbeitsplatz und zurück,
aber die Fahrzeit von A nach B gehört als Arbeitszeit bezahlt. Auch, wenn du deine Kollegen nicht mitnehmen würdest.
Der Chef könnte euch auch am platz A beschäftigen und nicht in der Weltgeschichte herumfahren lassen wenn er jedoch der Auffassung ist das euer einsatz an der stelle B unabdingbar ist ist es sein Problem wie ihr dorthin kommt und somit ist es Arbeitszeit
Gibt es da eine Gesetzesgrundlage?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit dem Thema schon oft beschäftigt:
Zusammengefaßt:
Es kommt darauf an, was der Arbeitnehmer während der Dienstreise im Wortsinn macht.
Sitzt er beispielsweise nur in der Bahn oder im Flieger, liest eine private Zeitschrift, isst oder döst, so gilt die Reisezeit als Ruhezeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.
Eine Ruhezeit ist jener Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer nicht arbeiten muss. Also eben auch dann, wenn der Chef zwar die Nutzung solch öffentlicher Verkehrsmittel anordnet, nicht aber auch noch, welche Aufgaben während der Fahrt erledigt werden müssen.
Wer also seine Zeit nach Belieben gestalten kann, solange er unterwegs ist, der verbringt dort keine Arbeitszeit und kann dafür auch keine Vergütung verlangen.
Muss der Mitarbeiter auf dem Weg zu einem Dienstgeschäft arbeiten (also Akten lesen oder andere Arbeitsaufgaben erledigen) handelt es sich um echte Arbeitszeit, die dann grundsätzlich auch vergütet werden muss.
Sobald der Arbeitnehmer einen Dienstwagen (oder eigenen PKW) selber lenkt. In dem Fall kann er seine Zeit vernünftigerweise nicht frei gestalten, sondern muss sich auf den Verkehr konzentrieren. Damit ist die Reisezeit keine Ruhezeit mehr, sondern Arbeitszeit – vorausgesetzt, die Fahrt mit dem PKW war vom Arbeitgeber angeordnet.
Für mitfahrende Kollegen bedeutet das umgekehrt, dass ihre Reisezeit keine Arbeitszeit darstellt. Sie können sich ja theoretisch ausruhen.
Oft gibt es hierzu betriebsinterne Regelungen, die in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sind - sofern es einen Betriebsrat gibt - auch im Tarifvertrag können solche Regelungen verankert sein.
Hallo,
was ist denn als Arbeitsstätte im Arbeitsvertrag angegeben?
Gibt es einen Betriebsrat?
Gruß
RHW
Eben. und wenn er meint, dass es notwendig ist, während Deiner Arbeitszeit zu Stelle B zu fahren, muss er auch die Fahrtkosten tragen.