Reisekosten zum Gerichtstermin?

7 Antworten

Nur wenn deinem Einspruch statt gegeben wird. Danach hat man 3 Monate Zeit seine Reisekosten erstattet zu verlangen.

Entweder bei der Geschäftsstelle des Gerichts persönlich oder alles per Post. Du kannst natürlich auch den Einspruch zurück nehmen. Dann ist die Verhandlung hinfällig.

Wird dir in erster Instanz nicht recht gegeben, aber dafür in der zweiten Instanz und wird diese zweite Entscheidung rechtskräftig, so stehen dir alle Reisekosten als Erstattung zu.

Das Prinzip ist das, dass du mit deinem Einspruch etwas vom Gericht willst. Nicht umgekehrt.

Daher musst du die Reisekosten zumeist im Voraus zahlen.

undershot 
Beitragsersteller
 12.12.2015, 15:53

Hilfreichste Antwort !

ParagrafenChef  13.12.2015, 10:16
@undershot

Vielen dank.

Du bist offenbar der Betroffene in einem Bußgeldverfahren. Verpflichtend ist die Ladung für dich nicht. Es gibt drei Möglichkeiten:

Du fährst hin und deinem Einspruch wird stattgegeben: Fahrtkostenersatz

Du fährst hin und deinem Einspruch wird nicht stattgegeben: Fahrtkosten und Bußgeld.

Du fährst nicht hin, dein Einspruch wird verworfen: Keine Fahrtkosten aber Bußgeld.

Da du es bis zur HV hast kommen lassen, dürften jetzt schon recht hohe Kosten für dich anfallen, mit oder ohne Einspruch, mit oder ohne Erscheinen zur HV.

undershot 
Beitragsersteller
 12.12.2015, 15:56

Bin Rechtsschutzversichert

Die Auslagen werden ersetzt, du musst sie lediglich "vorstrecken".

Wenn du als Zeuge geladen bist und normalerweise an dem Termin arbeiten müsstest wird dir auch der Verdienstausfall ersetzt... Musst aber die ausgefüllte Bescheinigung von deinem Arbeitgeber (Formular liegt eigentl. der Ladung bei) mitbringen.



Du kannst die Fahrkosten (z.B. die Fahrt mit der Bahn) bei Gericht geltend machen und bekommst dies dann auch dort erstattet, so ist es jedenfalls wenn man als Zeuge bei Gericht geladen ist.

undershot 
Beitragsersteller
 11.12.2015, 22:19

Und wenn man mit privat Auto Hinfahrt ?

mc26lig  11.12.2015, 22:22
@undershot

Dann müsste Dir ein Pauschalbetrag pro gefahrenem Kilometer gezahlt werden. Erkundige Dich einfach nach der Verhandlung wie genau das abläuft. Hin musst Du ja so oder so..

sebavo25  11.12.2015, 22:23
@undershot

du bekommst NICHTS  du bist kein Zeuge

ParagrafenChef  12.12.2015, 05:44
@mc26lig

"Hin musst du ja so oder so.."

Nicht wenn der Einspruch zurück genommen wird.

Zeugen bekommen den Arbeitsausfall und die Reisekosten erstattet gegen einen Beleg.

undershot 
Beitragsersteller
 11.12.2015, 22:21

Habe gegen Bußgeld Einspruch eingelegt. Bin ich dann Zeuge ?

Kreidler51  11.12.2015, 22:28
@undershot

So lange du nicht verurteilt bist JA, aber du hast dieses Verfahren ja hervor gerufen und wenn der Richter dich nicht frei sricht und sagt DIE KOSTEN GEHEN ZU LASTEN DER STAATSKASSE  zahlst du alles selber.