Wie ist dieRechtslage bei nicht vollständig abgeschlossenen kaufvertrag?
Hallo zusammen!
Ich schilder mal die situation und bitte um korrekte und hilfreiche antworten.
Wollte meinen wagen bei wirkaufendeinauto verkaufen ging auch alles gut von der hand soweit. Das geld was ich für den wagen bekommen sollte, wäre für einen anderen wagen gewesen. Daraus wurde aber nichts da die bank den neuen nicht nehmen wollte weil er über 10 jahre alt sei obwohl mir zugesichert wurde das es ging sonst hätte ich meinen wagen nicht verkauft. So fand für meinen derzeiten wagen die Aushändigung des briefes nicht statt und so auch keine Aushändigung des geld durch den käufer. Jetzt ist der haken dass der Kaufvertrag nicht komplett ist, der wagen aber in deren halle gestellt wurde zur Verwahrung irgendwo östlich von Hannover. Wie ist jetzt die rechtslage bei nicht komplett abgeschlossenen kaufvertrag? Habe einen Aufhebungvertrag mit denen schon gemacht und die wollten 200 euro Transport und Logistikkosten von mir. Dürfen die ohne meine Zustimmung den wagen bei nicht komplett abgeschlossenen vertrag weg transportieren? Weil jetzt wollen die dann noch geld von mir dass die den wagen wieder zurückbringen oder ich den selber abhole.
ICH BITTE UM SCHNELLE ANTWORT WIE ICH HABDELN KANN UND WELCHE RECHTE ICH HABE !!!
danke im voraus :)
5 Antworten
Ohne Rechtssicherheit: Der Verkauf des Wagens wäre von Seiten von "Wir kaufen Dein Auto" offensichtlich vertragsgemäß über die Bühne gegangen, Du hättest nur noch den Brief aushändigen und die Summe in Empfang nehmen müssen. Das Fahrzeug wurde ja ganz offensichtlich bereits von Dir übergeben....sonst hätte man es nicht abtransportiert/abtransportieren dürfen. Den Rückzieher hast Du gemacht.......denn "Wir kaufen Dein Auto" hat nichts mit der Bank zu tun, die "den neuen nicht nehmen wollte". Der Verkauf des Autos und der Kauf eines neuen sind also zwei von einander unabhängige Rechtsgeschäfte, zudem vermutlich noch mit verschiedenen Geschäftspartnern. Nach meiner Auffassung kannst Du eigentlich froh sein, wenn "Wir kaufen Dein Auto" es dabei belässt, Dir den Transport des Fahrzeuges zu berechnen....wobei 200 € recht human sind, bedenkt man, was das Abschleppen eines falsch geparkten Wagens kosten kann...und nicht noch Schadenersatz fordert.....Wie gesagt: Ich denke, Du hast den Vertrag nicht eingehalten......
Ein Vertrag ist gültig ab Abschluß, bzw. Unterschrift.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/-woechiges-ruecktrittsrecht-vom-kaufvertrag\_062526.html
(nur mal so zum Thema Rücktrittsrecht bei Internetgeschäften)
Zudem werden die den Wagen ja nicht einfech so "weggeholt" haben, sondern schon mit Deinem Einverständnis und dem Aushändigen der Fahrzeugschlüssel, oder?
Da musst du zwischen dem Abschluss eines Vertrages und dem Vollzug eines Vertrages unterscheiden. Der Vertrag kam in dem Moment zustande, als du und wirkaufendein Auto euch über den Verkauf einig ward. Danach sind beide Seiten verpflichtet, den Vertrag dementsprechend zu vollziehen. Dein Teil wäre, den Brief auszuhändigen. Tust du das nicht, bist du für Kosten, die dem Käufer durch deine Nichtvollziehung entstehen, haftbar.
Die Sache mit der Bank ist ein völlig anderes Rechtsgeschäft und hat mit dem Verkauf des Autos nichts zu tun und das muss den Aufkäufer auch nicht kümmern. Das ist ganz alleine dein Problem. Da hättest du die Bank vielleicht vorher mal fragen müssen und sie nicht vor vollendete Tatsachen stellen dürfen.
Die bank wurde gefragt und das nicht nur einmal sonst hätte ich das alles nicht gemacht. Und die 200 euro sind ja auch gerechtfertigt. Mir geht es jetzt nur noch um den abtransport und den rücktransport des Fahrzeuges
Da würde ich unabhängig von der Rechtslage sagen, dass du an einem ziemlich kurzen Hebel sitzt. Wenn die nicht wollen, wollen sie nicht und du kannst sie zu nichts zwingen.
Die Aufhebungist ja schon über die Bühne gegangen. Haben mir ein schreiben geschickt was ich unterschrieben habe und denen dann zugefaxt. Jetzt muss ich denen noch das original schicken.
Der Vertrag ist "komplett abgeschlossen".
Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Es besteht aus inhaltlich
übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (Angebot und Annahme) von mindestens zwei Personen.
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/v/vertrag/
Sollte deine Bank dir zugesichert haben, das Auto zu finanzieren, wäre
das ein mündlicher Vertrag, dessen Einhaltung du einklagen kannst. Allerdings müsstest du dann sowohl das Zustandekommen als auch den Inhalt "beweisen" können, was bei "Aussage gegen Aussage" i.d.R. unmöglich ist.
Außerdem hat das nichts mit deinem Vertrag mit dem Händler zu tun!
Wenn deine Bank diesen Vertrag nicht mit unterschrieben hat, ist alles, was zwischen dir und der Bank passiert, für den Autohändler nicht von Interesse.
Er und du waren sich einig, und ihr habt einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen.
Du kommst deinen Verpflichtungen nicht nach - warum, spielt in dem Fall keine Rolle. Also solltest du froh sein, dass der Händler dich aus dem Vertrag "entlässt", statt dein altes Auto zu behalten und das Geld für das neue einzuklagen...
Der Vertrag ist rechtskräftig unabhängig vom Vertrag der mit der Bank nicht zustande gekommen ist.
Das sind zwei verschiedene Angelegenheiten.
Ja das klar. Aber wie sieht es aus wenn das geld noch nicht angekommen ist und der brief auch noch nicht in deren händen ist?
Darauf kommt es nicht an.
Ich versteh gerade nichts. Warst du dir mit dem Käufer über den Preis einig und ihr seid euch über ein Angebot einig geworden?
Der Preis wurde von denen gemacht und zugestimmt auch. Mir geht es ja darum dass ich kein geld gesehen habe und die den brief nicht. Aber den wagen schon kilometer weg weg gebracht haben.
Aber ist der vertrag nicht erst abgeschlossen wenn das geld und vrief ausgehändigt wurde? Habe ja kein geld empfangen und meines wissens hätten die den erst dann doch wegbringen sürfen oder nicht?