Neuwagenkauf Inzahlungnahme des alten ohne TÜV?
Hallo zusammen,
ich hab im August einen Neuwagen (SEAT - Großer und bekannter Händler in meiner Stadt)bestellt und als Preis für meinen Alten sind mir 5000 € als Anzahlung vertraglich zugesichert worden - ungesehen? Die abgeschlossene Finanzierung baut auch darauf auf.
Der neue Wagen sollte im Januar oder Feburar geliefert werden. Beim alten ist im Dezember aber der TÜV abgelaufen. Müsste ich was für investieren damit er darüber kommt - sehe ich aber ehrlich gesagt nicht mehr ein. Somit ist der alte Wagen nur noch für Kurzstrecken genutzt worden und ich dachte 3 Monate über dem TÜV ist noch im Rahmen.
Jetzte kommt der Neue aber erst Ende März.
Kann mein Händler den Preis für den alten Wagen aufgrund des fehlenden TÜVs drücken oder mir ggf. TÜV und Reperaturkosten im Nachinen in Rechnung stellen?
Kann es sost irgenwelche Problme beim Abmelden geben.
Der Wagen steht z.Z. auch nur noch in meine Garage und wird Sonntags eine Runde gefahren damit die Batterie aufgeladen bleibt.
Viele Grüße
4 Antworten
Das ist doch nicht dein Problem, das der Händler nicht liefern kann.
Die Frage solle eher lauten: " Wie-viel Geld kann Ich vom Händler verlangen, wenn er nicht termingerecht liefert?"
Schrifftlich hab ich ja keinen Termin bekommen. Ist halt dirket Anfang August bestellt worden und das sind jetzte auch 8 Monate ...halbes Jahr ist mündlich vom Verkäufer angesetzt worden.
Geh den Rest des Monates zu Fuß.Vertrag ist Vertrag.
Was steht denn in deinem Ankaufvertrag für die Inzahlungnahme ? Du musst ja 3 Verträge haben. Verbindliche Bestellung Neuwagen, Ankaufvertrag und den Finanzierungsvertrag.
Wenn der Händler sich dein Auto noch nicht mal angesehen hat, hat er vielleicht einfach nur die 5.000,- angenommen um die Finanzierung zu rechnen.
Warum wartest du eigentlich 7-8 Monate auf einen Neuwagen ? Die Händler stehen voll mit Fahrzeugen.
Kann mein Händler den Preis für den alten Wagen aufgrund des fehlenden TÜVs drücken oder mir ggf. TÜV und Reperaturkosten im Nachinen in Rechnung stellen?
Nein. Kann er nicht. Das Auto war doch bereits im Januar HU-fällig.
Nein. Ihr habt einen Vertrag, in dem steht:
"1 Auto, HU 12/2016, 5000 Euro."
Das gilt im November auch noch.
Aber er bekommt den Wagen ja erst jetzt irgendwann- das macht keinen Unterschied ?