Rücktritt vom Kaufvertrag bei wirkaufendeinauto möglich?

2 Antworten

Also du hast einen Kaufvertrag geschlossen, der auch wirksam zustande gekommen ist. Somit hat der Käufer eben gem. § 433 I BGB einen Anspruch auf Übereignung der Sache.

Da du diesen Kaufvertrag in den Geschäftsräumen des Käufers geschlossen hast, hast du auch keinen Anspruch auf ein gesetzliches Widerrufsrecht. Somit wirst du dein Auto wohl übereignen müssen.

Die Vertragsstrafe ist in den §§ 339 ff. BGB geregelt, sie muss natürlich eine angemessene Höhe haben und kann gem. § 343 BGB heruntergesetzt werden. Vertragsstrafen sind ab einer gewissen Höhe in AGBs auch unwirksam.

Nach §§ 280 I, II, 286 hätte der Verkäufer Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens, solltest du nicht liefern. Da ist auch keine Mahnung nötig, diese ist nach § 286 II entbehrlich. Allerdings wird dieser auf die Vertragsstrafe angerechnet.

-LG

Quincy68 
Beitragsersteller
 27.01.2019, 21:33

Vielen Dank! Ich denke, ich würde eher diese Vertragsstrafe zahlen, als diesen Gangstern das Auto zu überlassen.

Der Preis im KV ist erheblich geringer als die vorangegangene Onlinebewertung.

Aber das ist Masche bei wirkaufendeinauto.de.

Am Telefon nannte mir die Mitarbeiteri von wirkaufendeinauto.de pauschal 500 € als Vertragsstrafe. Das kommt mir irgendwie betrügerisch vor. Ohne irgend einen Ansatz von Gegenwert oder entgangenem Nutzen.

LG

AlterHaudegen75  27.01.2019, 22:03
@Quincy68

Bei einer Online Bewertung einer Sache oder in diesem Falle deines Fahrzeugs, kann ja objektiv nicht alles erfasst werden. Da kommt es zwangsläufig zu Differenzen in einem möglichen Verkaufspreis. Wenn das Fahrzeug von dem Fahrzeugbewerter angeschaut wird, geht der bestimmt mit einer Lupe um's Fahrzeug herum, und notiert sich alles was auch nur im Ansatz den Preis mindert. Das ist hinlänglich bekannt. Da geht es nur darum so billig wie möglich Anzukaufen, und so teuer wie möglich wieder Verkaufen. Du bist da leider nicht der einzigste der da auf den Leim gegangen ist.

Quincy68 
Beitragsersteller
 27.01.2019, 22:25
@AlterHaudegen75

@Alterhaudegen75

Richtig, ich bin weiss Gott nicht der Erste, der diesem Syndikat auf den Leim gegangen ist.

Btw, bei der Online Bewertung hatte ich diverse Extras des Wagens gar nicht vermerkt. Demnach hätte die anschließende Vor-Ort-Bewertung gar nicht so deutlich ungünstiger ausfallen sollen.

Aber nix da, der "Bewerter" redete vieles unangemessen schlecht.

Dann meinte er noch, normalerweise wäre sein Gebot deutlich niedriger. Ich Idiot habe breitschlagen lassen.

Leute in unserem Alter sind immer geplättet, wenn alte Menschen auf Telefonbetrüger o. ä. reinfallen. Und nun schlittert man selbst in so etwas...

Mich wundert auch die Höhe der Vertragsstrafe. Sind 500 € bei einem Ankaufspreis von 6022 € wirklich angemessen?

Und dann wird die im Vertrag erwähnte Summen von 500 € voll ausgeschöpft.

AlterHaudegen75  27.01.2019, 22:33
@Quincy68

Da bist du dann nun um eine unangenehme Erfahrung reicher. Hast du dich denn vorher nicht über die Geschäftsweise von WKA, ABRACAR, und wie sie nicht alle heißen informiert? Es gibt zahlreiche Erfahrungsberichte im Netz.... Zwar müssen Erfahrungsberichte nun nicht alle immer gleich so stimmen, in diesen Fällen jedoch schon. Ich komme selbst aus der Fahrzeugbranche und würde jedem davon abraten dort etwas Verkaufen zu wollen. Der Ruf eilt ihnen da etwas voraus. Wobei es aber auch einige gibt die da durchaus positive Erfahrungen gemacht haben. Weiß Gott wie das gelungen ist. Ob die nun tatsächlich die volle Höhe der Vertragsstrafe einfordern werden, kann ich dir leider nicht beantworten.

EphraimUlk  27.01.2019, 22:41
@Quincy68

Bist du dir sicher, das mit der Vertragsstrafe alles abgegolten ist? Oder musst du eine Vertragsstrafe zusätzlich zahlen? Den Anspruch auf Übereignung haben sie ja trotzdem.

Quincy68 
Beitragsersteller
 27.01.2019, 23:07
@AlterHaudegen75

Ich habe die Rezensionen im Netz natürlich gelesen. Dennoch war ich neugierig und habe mich überrumpeln lassen. Mist!

Quincy68 
Beitragsersteller
 27.01.2019, 23:08
@EphraimUlk

Ich hoffe, dass der Anspruch auf Übereignung mit der Vertragsstrafe abgegolten ist.

EphraimUlk  27.01.2019, 23:10
@Quincy68

Wenn das nicht im Vertrag steht, dass das abgegolten ist, dann besteht natürlich auch noch weiterhin ein Anspruch auf Übereignung. Den werden die dann auch noch zusätzlich einklagen. Ich würde parieren. Soweit würde dir die Rechtslage ja schon erklärt.

AlterHaudegen75  27.01.2019, 23:32
@Quincy68

Da hilft jetzt alles Fluchen nix. Probiere doch einmal ob du dich bei der Verbrauerberatung informieren kannst. Ich hatte mal ein Problem am Hals und bei uns war bzw. ist auch ein Rechtsberater. Ansonsten würde ich gleich morgen früh mal versuchen einen Anwalt aufzusuchen. Das könnte dann zwar im schlimmsten Fall bis zu 80 Euro oder so etwas kosten, dass wäre es aber unter Umständen wert finde ich.

Von was für einem Auto "reden" wir denn hier überhaupt?

Quincy68 
Beitragsersteller
 28.01.2019, 08:51
@AlterHaudegen75

Guten Morgen,

ein Anwalt kostet deutlich mehr als 80 €. Pro Beratungsstd. ca. 190 € netto. Wenn er im Schriftverkehr tätig wird, wird es noch deutlich mehr.

Das, obwohl die Sache im Prinzip klar ist. Wkda hat mit Vertragsunterzeichnung Anspruch auf Erfüllung, soweit dies nicht unmöglich ist.

Es geht um einen Renault Megane Bj. 2015 mit Scheckheft etc.

Wenn ich das Geld an wkda zahle, wird der Vertrag aufgelöst und die Sache ist aus der Welt.

Verdammte Sauerei, aber es ist leider so! Wir zahlen alle Lehrgeld.

AlterHaudegen75  28.01.2019, 21:07
@Quincy68

Na dein scheint es ja doch Regional große Unterschiede zu geben was Kosten von Anwälten angeht. Ich habe seiner Zeit inkl. Schriftsatz so um die 87 Euro bezahlt und war durch.

Aber nun, wenn du durch die Zahlung der 500 Euro jetzt raus bist, ist es zwar wirklich übel aber du hast es hinter dir.

Quincy68 
Beitragsersteller
 28.01.2019, 21:52
@AlterHaudegen75

87 € inkl. Schriftsatz? Mit vorangegangener Beratung? Das sind nicht die üblichen Tarife in DT.

Hat dein Anwalt sich einen Großteil von der Gegenseite geholt, weil ihr euch zum Großteil durchgesetzt habt? Egal...

Hauptsache, ich komme aus der Nummer raus.

AlterHaudegen75  28.01.2019, 22:11
@Quincy68

Wie er das gemacht hat kann ich dir auch nicht sagen. Hätte aber dazu vielleicht erwähnen sollen das ich ihn schon seit Jahren kenne.

Gut das du aus der Nummer raus kommst. Versuchst du jetzt weiterhin das Fahrzeug zu Verkaufen, oder fährst du ihn erst mal weiter?

Quincy68 
Beitragsersteller
 29.01.2019, 01:13
@AlterHaudegen75

Ich bekäme beim Vertragshändler für den Wagen bei Inzahlungnahme für einen Neuwagen/Tageszulassung rund 1000 € mehr. Habe ihn bei Renault vorgeführt.

Würde ich ihn privat verkaufen, wären es sicher 2000 € mehr.

Ich werde mich in Ruhe umschauen und den Wagen erstmal weiterfahren.

Wkda schickt mir online und auf postalischem Wege einen Aufhebungsvertrag zu.

Eben kam noch die obligatorische Standard-Online-Umfrage, wie zufrieden ich mit der Abwicklung bei wkda war.

Das ist echt der blanke Hohn. Es gibt sicher vereinzelt Leute, die vergeben da fünf Sterne und einen guten Kommentar.

Und das stellt wkda dann auf die Internetseite, weil es authentisch wirken soll. Wie armselig.

Ach so, im Kaufvertrag steht auch, dass bei Nichterfüllung durch den Verkäufer eine Vertragsstrafe bis zu 500 € möglich ist. So sinngemäß.