Finanziertes Auto erst meins, wenn Kredit bei Händler ankommt?
Habe ein Auto gekauft. Alle Dokumente unterschrieben und die Bank hat den Kredit genehmigt. Auto ist bereits auf mich zugelassen bzw angemeldet worden mit meinem Kennzeichen. Händler meint, er müsste erst das Geld bekommen damit das Auto wirklich meins ist und ich müsste warten bis die Bank das Geld überweist.
Stimmt das? Kann ich nicht schon das Auto abholen? Der Kaufvertrag ist doch somit eigentlich schon abgeschlossen?
7 Antworten
Deine Vereinbarung mit der Bank (Kredit) interessiert den Händler nicht. Er muss den Wagen erst herausgeben wenn er sein Geld erhalten hat.
Weil das Vetragsverhältnis zwischen Dir und ihm sagt: Du zahlst (wie auch immer) er liefert.
Und solange nicht gezahlt ist hast Du Deinen Part nicht erfüllt.
Hallo!
- Völlig unabhängig davon, wie die Finanzierung deines Fahrzeugs aussieht, liefert der Händler erst das Fahrzeug aus, wenn er sein Geld vollständig bekommen hat.
Und keine Minute früher!
- Aber abgesehen davon, ist das finanzierte Fahrzeug erst deines, wenn die letzte Kreditrate vollständig bezahlt wurde und es keine offenen Beträge mehr gibt.
Bis dahin ist die finanzierende Bank die Eigentümerin deines Fahrzeugs! Dies bedeutet auch, dass du alle Änderungen an 'deinem' Fahrzeug VOR der Änderung bei deiner Bank genehmigen lassen musst.
LG Bernd
Das Auto gehört bis es abbezahlt ist der Bank. Diese hat ja mit dir den Finanzierungsvertrag geschlossen. Wenn die Bank die Freigabe zur Auslieferung des Fahrzeugs erteilt hat, kannst du das Auto beim Händler abholen.
Im Prinzip richtig, in der Praxis aber anders!
Meist wird die Finanzierung auf Grund von nicht vorhandenem Kapital in Anspruch genommen und das Fahrzeug dient der Sicherstellung.
Dh., in der Praxis sind fast alle Kreditfinanzierungen durch das finanzierte Fahrzeug abgesichert und in diesen Fällen ist die Bank die Inhaberin des Fahrzeugs bis zu letzten Rate! Wobei ich hier von 70% Finanzierungen spreche, und nicht von Vollfinanzierungen (100%) aus steuertechnischen Gründen.
LG Bernd
Ich muss hier etwas genauer darstellen: Sollte die komplette Finanzierungssumme zB durch Kapital hinterlegt sein, so kann der Kreditnehmer sofort Eigner seines Fahrzeugs sein. Db., er kann sofort mit dem Fahrzeug machen, was er will, zB für Renneinsätze verwenden.
Das hinterlegte Kapital wird aber erst mit der letzten Rate wieder freigegeben.
LG Bernd
Erst wen die Schlußrate an die Bank gezahlt ist vorher gehört dir nicht mal die Luft in den Reifen und auch erst wen man den Fahrzeugbrief bzw. Zulassung Teil 2 in Händen hält vorher gehört dir nichts an dem Fahrzeug und kann dir auch wen die letzte Rate nicht gezahlt wird weg genommen werden und versteigert .
Im Vertrag steht bei einer Finanzierung wahrscheinlich ein Eigentumsvorbehalt.
Demnach ist das Auto dein Eigentum, wenn du die LETZTE Rate bezahlt hast.
Das Auto gehört der Bank nur dann, falls dieses als Sicherheit für das Darlehen hinterlegt ist und eine entsprechende Sicherungsübereignung vereinbart wurde. Sonst ist der Käufer der Eigentümer