Händler will keinen Kaufvertrag aushändigen

4 Antworten

Frage: Worin besteht die arglistige Täuschung? Rat: Anwalt einschalten, nochmal anrufen mit Zeugen (Lautsprecher vom Tel. auf laut stellen) anzeigen wegen Gewaltandrohung, arglistiger Täuschung und Nötigung. Anscheinend ist das irgend so ein Hinterhofhändler!

gamac 
Beitragsersteller
 08.04.2013, 17:33

der händler hat uns glauben lassen das wir alles bekommen. er hat den kaufvertrag ja auch erstellt, der händler und ich haben beide unterschrieben. er hat alle papiere genommen und ist mit uns zum auto gegangen weil wir ja 5 tageskennzeichen hatten und die rote karte ausfüllen mussten. Nach dem alles fertig war hat er mir dir Papiere in die Hand gedrückt und mir gratuliert zu meinem Neuen Wagen. Ich habe die Paiere eingepackt und mir nix dabei gedacht und erst zu Hause ist es mir aufgefallen das der Kaufvertrag fehlt erst am nächsten Tag hab ich den Händler erricht bekommen und er wollte dann plötzlich ein Gewerbeschein

Hallo, sowas darf natürlich nicht sein, der Händler ist verpflichtet dir einen Kaufvertrag auszuhändigen. Am besten gehst du sofort deswegen zur Polizei, du stehtst bestimmt auf der sicheren Seite laut § 123 "Anfechtbarkeit wegen täuschung oder Drohung".

mfg

Lodpie

gamac 
Beitragsersteller
 08.04.2013, 17:01

und wie wird es weiter gehen? Muss er dann den Wagen zurück nehmen? oder wird sich das alles bis zum Gericht ziehen?

tut mir leid für die vielen Fragen. bin wirklich ratlos. Ich weiss jetzt nicht was ich mit dem Wagen machen soll. anmelden will ich ihn jetzt nicht.

Lordpie  08.04.2013, 17:08
@gamac

also so wie ich das jetzt verstanden hab, will er dir den Kaufvertrag nicht schicken, weil er auf ein 12 jahre altes auto keine gewährelistung geben kann? (obwohl davon nichts im Kaufvertrag stand)

Rothskuckuck  08.04.2013, 17:11
@gamac

zurücknehmen glaube ich nicht; soweit ich informiert bin, mußt Du dem Händler die Reparaturmöglichkeit geben. Wenn der Mangel aber gravierend ist denke ich , wird er ihn zurücknehmen müssen. Außerdem macht er sich der Nötigung strafbar, wenn er von einem Privatkäufer einen Gewerbeschein verlangt!!! Anzeigen!!!

Lordpie  08.04.2013, 17:15
@gamac

Und so nebenbei, der Händler ist VERPFLICHTET dir den Kaufvertrag auszuhändigen!

gamac 
Beitragsersteller
 08.04.2013, 17:22
@Lordpie

ja das weiss ich auch das er mir den Kaufvertrag geben muss. Er meinte als erstes ich soll dem irgend ein beliebigen Gewerbeschein vorlegen.

gamac 
Beitragsersteller
 08.04.2013, 17:24
@Rothskuckuck

Ich hab dem Händler gesagt wenn ich kein Kaufvertrag bekomme dann würde ich gern einfach den Wagen zurück geben oder ich erstatte eine Strafanzeige, daraufhin hat er mit mit Schlägen gedroht und gesagt ich soll die Anzeige sonst wohin stecken

gamac 
Beitragsersteller
 08.04.2013, 17:26
@Lordpie

ja der hat mir am Telefon dann gesagt das er den Wagen wegen des alter keine Gewährleistung geben kann. oder ich schicke dem ein Gewerbeschein dann krieg ich den Kaufvertrag

holgerholger  08.04.2013, 17:56
@gamac

Du solltest ihm bei einem Privatverkauf KEINEN Gewerbeschein aushändigen, sonst kommt er um die gesetzliche Gewährleistung herum. Wenn er die umgehen will, muss er das vorher angeben und den Wagen an einen Gewerbetreibenden oder für den Export bzw. als Bastlerfahrzeug verkaufen. Nach Vertragsabschluß kann er das natürlich nicht mehr machen. Geh zur Polizei und zeig ihn an.

gamac 
Beitragsersteller
 08.04.2013, 17:59
@holgerholger

das hatte ich sowieso nicht vor. anzeige wird auf jedenfall erstattet. soll ich in so einer situation vllt sofort einen Anwalt einschalten?

Rothskuckuck  08.04.2013, 20:34
@gamac

auf jeden Fall!!!

Vertrag wegen arglist anfechten, und ihn wegen Betrug und Bedrohung bzw. Androhung einer Straftat anzeigen. Das ist das einzige, was du machen kannst

gamac 
Beitragsersteller
 08.04.2013, 16:55

den Vertrag hat der Händler. Ich habe aber 3 Zeugen und Screenshots das der Wagen auch von ihm ist.

Danke für die sehr schnelle Antwort

Laut Gesetz ist jeder gewerbsmäßige Händler verpflichtet, eine 6monatige Garantie zu übernehmen. Auch kann man jedes Fahrzeug zurückgeben, wenn man versteckte Mängel entdeckt und die der Händler verschwiegen hat.

gamac 
Beitragsersteller
 08.04.2013, 17:07

Das Problem ist der will den Wagen nicht zurück nehmen und den Kaufvertrag will er auch nicht rausrücken.

Rothskuckuck  08.04.2013, 17:13
@gamac

Eindeutig : ANZEIGEN!!! Du bist im Recht.

Rothskuckuck  08.04.2013, 17:07

hab ich aus nem forum:

Ab dem 01.01.2002 tritt die Neuregelung des Schuldrechts in Kraft mit erheblichen Änderungen für gewerbliche Verkäufer. Denn ab diesem Zeitpunkt gild beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Privatpersonen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ein Ausschluss durch Geschäftsbedingungen wie bisher ist dan nicht mehr möglich, lediglich ihre Begrenzung auf ein Jahr.

Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.

gamac 
Beitragsersteller
 08.04.2013, 17:27
@Rothskuckuck

Heisst das ich habe 2 jahre gewährleistung wenn er mir kein kaufvertrag gibt?