Wie ist die Rechtslage bei Mietschulden einer WG?
Hallo Leute!
Ich habe mich schon mal ein bisschen schlau gemacht und in Ehrfahrung gebracht, dass in einer WG alle Mieter, die als Hauptmieter eingetragen sind, gesamtschuldnerisch für Mietschulden haften. Soweit so gut. Nun habe ich allerdings folgendes Problem:
Ich habe bis Ende September letzten Jahres in einer WG gewohnt. Die Kaution habe ich über meinen Namen mit einer Kautionsbürgschaft übernommen. Mein damaliger Mitbewohner hat allerdings ein paar Mietschulden hinterlassen und mit der Vermieterin eine mündliche Vereinbarung getroffen, diese in Raten abzubezahlen. Die Kautionsbürgschaft habe ich auch von Ihr zurück bekommen. Nun kommt mein damaliger Mitbewohner nicht aus dem Quark und bezahlt die Schulden nicht. Vor ein paar Tagen bekam ich dann einen Anruf von der Vermieterin, welche mir die ganze Sache geschildert hat und hat mir gesagt, dass Sie, wenn Sie den anderen Mieter nicht erreicht bzw. wenn er nicht zahlt, Sie einen Anwalt einschalten will und versuchen wird, dann das Geld bei mir zu bekommen. Desweiteren haben wir noch ein Guthaben von der diesjährigen Nebenkostenabrechnung, da wir bis Oktober dort gewohnt haben, aber die Nebenkostenabrechnung erst im Frühjahr erstellt wurde, in Höhe von 140€ welches Sie erst mal einbehalten will. Ich habe mal gehört, dass man das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung nicht einbehalten darf, auch wenn noch Mietschulden vorhanden sind, bin mir aber nicht sicher. Aber der wichtigste Punkt ist eigentlich, ob Sie mit Ihrem Anwalt chancen hat, bei mir die Mietschulden einzufordern, da Sie mir ja die Kaution zurück gegeben und mit dem anderen Mieter eine mündliche Vereinbarung, zwecks Rückzahlung der Schulden gemacht hat. Hat da zufällig schon einer Ehrfahrung mit gemacht. Die Mietschulden betragen ca. 500€ und einen Anwalt meinerseits einzuschalten bringt ja auch nicht viel, da dieser ja auch einiges kosten wird.
Ich bedanke micht schnon mal für eure Antworten!
MfG
4 Antworten
Wenn du die Bürgschaft zurückhast und sie diese nicht beweisen kann hast du von dieser Seite schon mal wenig zu befürchten. Allerdings du standest im Mietvertrag. Und alle im Mietvertrag stehenden Mieter haften selbstschuldnerisch. Das bedeutet das jeder Mieter so behandelt wird als ob er die Schulden selbst gemacht hätte. Sie kann die Miete von dir einfordern. Die Nebenkostenrückzahlung kann sie mit der Miete verrechnen. Du kannst höchstens hinterher versuchen auf dem Zivilklageweg das Geld von deinem ehemaligen Mitbewohner zurückzuholen. Denk daran in einem solchen Zivilprozess hättest du die Beweislastpflicht.
Alle Hautmieter haften gesamtschuldnerisch, d.h. die Vermieterin kann sich an jeden der Hauptmieter zur Bezahlung der offenen Mietrückstände halten.
Aufgelaufende Mietrückstände verjähren nach 3 Jahren, die bereits ausgezahlte Kaution hat hiermit nichts zu tun. Im übrigen hätte die Vermieterin auch Deinen Anteil zur Kaution einbehalten und mit den aufgelaufenden Mietrückständen aufrechnen können - dies folgt ebenso aus der gesamtschuldnerischen Haftung.
Ebenso kann die Vermieterin selbstverständlich das Guthaben aus den Nebenkosten gegenüber den Mietrückständen aufrechnen.
Falls Du die Mietrückstände ausgeleichst, kannst Du diese selbstverständlich dann von Deinem Mitbewohner zurückfordern.
Die Mietschulden betragen ca. 500€ und einen Anwalt meinerseits einzuschalten bringt ja auch nicht viel, da dieser ja auch einiges kosten wird.
Wieso? Wer verliert, trägt die Kosten.Du hast ja die Vermieterin, die bezeugen kann, dass der Mitbewohner Mitschulden hat.
Schlechte Karten. Die gesamrtschuldnerische Haftung wird m.E. durch die Aushändigung der Kaution nicht aufgehoben. Vielmehr steht es der Vermieterin frei, sich an jedem der Hauptmieter schadlos zu halten. Sie ist gerade eben nicht verpflichtet, sich an den einzelnen Schuldner zu wenden, sondern kann jeden der Hauptmieter für die Schulden aller anderen in die volle Haftung nehmen. Im Gegenzug kann diese / können diese wiederum auf zivilrechtlichem Weg den Schuldner in Regress nehmen.