Räume zur Mitbenutzung Hausfriedensbruch vom Vermieter?
Moin,
wir als WG haben seit Beginn an viel Stress mit den Vermietern. An uns werden nur die Zimmer vermietet und der Rest zur Mitbenutzung. Vorgestern Abend um 23Uhr hat die Vermieterin meinen Mitbewohner, der jetzt auszieht, gefragt ob er das Zimmer auflassen kann für eine Besichtigung. Keiner von uns hat dieser zugestimmt. Alle bis auf diesen Mitbewohner haben es gar nicht mitbekommen. Morgens um 8.30 hat dann einfach die Vermieterin mit Interessent die WG betreten und alle Räumlichkeiten gezeigt (bis auf unsere privaten Zimmer). Ich schieb sowieso schon ein Hass auf die Vermieter weil die schon seit Monaten nichts gegen Heizungsausfall, Klicken in der Wand und kaputten Türen machen (werd ich auch noch mit Anwalt besprechen). Kann man gegen die Vermieterin auf irgendeine Weise rechtlich wegen Hausfriedensbruch vorgehen? Oder darf sie einfach unsere privaten Räumlichkeiten begehen?
Der Ausziehende hat zugestimmt o der eben nicht? Ist mir mit dem Folgesatz nicht ganz klar
Nein. Wollte anderen Termin, wann er frei hat.
4 Antworten
Wenn sie nur Zimmer vermietet und andere Räume zur gemeinsamen Nutzung, dann ist es wie mit einem Gemeinschaftsgarten an einem Mehrfamilienhaus.
Vermieters haben kein Betretungsrecht für die einzelnen Wohnungen, aber für den Garten, auch wenn dieser immer von den Mietern gepflegt wird. Sie dürfen den Garten nutzen, sie dürfen ihn pflegen, aber sie haben ihn nicht so exklusiv gemietet, dass Vermieters diesen nicht mehr betreten dürfen.
In einer solchen WG, wie bei Eurer ist es auch so. Sie schließt einzelne Mietverträge für Zimmer ab und es gibt wohl immer wieder einen Wechsel. Allein schon um solche Wechsel unproblematisch vornehmen zu können, behält sie sich natürlich das Recht vor, die Wohnung jederzeit zu betreten und auch in die Gemeinschaftsräume zu kommen, jedoch nicht in die vermieteten Zimmer. Insofern sind die Gemeinschaftsräume nicht so privat, wie Ihr vielleicht glaubt. Sie sind sogar ziemlich öffentlich.
Natuerlich darf der Vermieter seine gar nicht vermieteten Raeume jederzeit betreten und auch nutzen. Die Gemeinschaftsraeume habt ihr ja auch gar nicht gemietet, ihr duerft sie nur nutzen.
Der Vermieter darf also jederzeit die Wohnung betreten, nur eben nicht die einzelnen vermieteten Zimmer. Er darf auch selbst in das nun frei werdende Zimmer einziehen oder dieses an jemanden vermieten, der euch nicht passt. Da habt ihr kein Mitspracherecht.
Ich gehe davon aus, daß sie dei Gemeinschafsträumlichkeiten auch ohen Zustimmung betreten darf, zumal sie ein berechtigtes Interesse, im Sinne der Wiedervermietung hat und nicht nur zum rumschnüfflen in die Wohnung eingedrungen ist.
Mein Tipp: Wenn die Vermieter so schlimm sind, such Dir was anderes, dann bist Du mit denen fertig!
Der eine Mieter hatte es ihr doch gestattet.
Und wie ist sie dann in das Zimmer gekommen? Sie war in euren Räumen ja nicht drin und hat die Allgemeinräume gezeigt. Vielleicht hat euer ex Mitbewohner euch da auch nicht ganz informniert oder sich schwamig Ausgedrückt. Wenn ihr schon von Anwälten sprecht. Frage ich mich warum ihr da wohnt wenn alles so schlimm ist. Der einzige der da was machen könnte ist der Mitbewohner dem das Zimmer ist. Die restlichen geht es nichts an.
Nein auch nicht. Die haben ihn nur gefragt ob er sein Zimmer zur Besichtigung offen lassen kann. Er hat gesagt wann anders wäre ihm lieber wenn er frei hat. Sie hat ihn angerufen, er ist nicht hingegangen weil auf Arbeit. Er hat aber sein Zimmer abgeschlossen.