Mein Ex-Mitbewohner möchte mir meine Kaution nicht zurück zahlen?
Hallo,
es geht darum, dass mein Ex-Mitbwohner mir meine Kaution von 300€ nicht zurück zahlen möchte. Der Vermieter hat die Kaution bereits an Ihn überwiesen und nun meint er mein Geld bis zur Nebenkostenabrechnung zu behalten. Ich bin der Meinung, dass wenn überhaupt der Vermieter Geld einbehalten kann, nicht aber er. Sehe ich das richtig? Außerdem habe ich immer wieder gesagt, dass wenn was anfallen würde - Mitte/Ende des Jahres- dann bekommt er das auch umgehend zurück. Er möchte aber nicht in Vorleistung treten. Zudem meint er, er kann das Geld einbehalten weil seine Mutter ihn Bürgt. Aber auch hier, was habe ich mit der Bürgschaft seiner Mutter zu tun? Der Vertrag besteht doch zwischen mir und meinem Vermieter und nicht zwischen mir und ihm, also kann ich doch Strafanzeige stellen? Einen Anwalt kann ich mir momentan nicht leisten. Danke für eure Hilfe! LG
6 Antworten
Anhaltspunkte für eine Straftat sehe ich nicht. Das Nichtbegleichen einer Schuld ist keine Straftat, insbesondere keine Unterschlagung. Auch überwiesenes Geld kann man nicht unterschlagen. Unterschlagung setzt eine Sache als Tatobjekt voraus. Kontoguthaben und -gutschriften sind keine Sachen, sondern Forderungen gegen eine Bank.
Die Polizei wird daher nicht helfen. Die Sache sollte zivilrechtlich geregelt werden.
Da Dein Ex-Mitbewohner die Leistung bereits endgültig und ernsthaft verweigert hat - das Geld sozusagen als Sicherheit für Nebenkostennachzahlungen zurückbehalten möchte, obwohl ein solches Zurückbehaltungsrecht gar nicht besteht (vgl. zu den Voraussetzungen § 273 BGB - die sind nicht erfüllt) -, ist eine Mahnung nicht nötig. Er befindet sich bereits jetzt im Verzug; § 286 Absatz 2 Nummer 3 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html
Für die Beantragung eines Mahnbescheides braucht der Gegner sich übrigens gar nicht im Verzug zu befinden. Nur muss der Antragsteller bzw. bei einer Zivilklage der Kläger die Kosten tragen, wenn der Beklagte den eingeklagten Anspruch sofort gerichtlich anerkennt und nicht zuvor für die Beantragung des Mahnbescheids bzw. die Erhebung der Klage durch sein Verhalten Anlass gegeben hat; § 93 Zivilprozessordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__93.html
Spätestens dann, wenn Verzug vorliegt, wie hier, hat der Gegner aber zur Klage Anlass gegeben.
Wenn der Fall so eindeutig liegt wie von Dir geschildert, muss übrigens der Gegner, also der Ex-Mitbewohner, die Anwaltskosten tragen.
es geht darum, dass mein Ex-Mitbwohner mir meine Kaution von 300€ nicht zurück zahlen möchte. Der Vermieter hat die Kaution bereits an Ihn überwiesen und nun meint er mein Geld bis zur Nebenkostenabrechnung zu behalten. Ich bin der Meinung, dass wenn überhaupt der Vermieter Geld einbehalten kann, nicht aber er. Sehe ich das richtig?
Der Vermieter hätte ein Zurückbehaltungsrecht gehabt aber nicht der Mitmieter.
Zudem meint er, er kann das Geld einbehalten weil seine Mutter ihn Bürgt. Aber auch hier, was habe ich mit der Bürgschaft seiner Mutter zu tun?
Nichts hast Du damit zu schaffen.
Der Vertrag besteht doch zwischen mir und meinem Vermieter und nicht zwischen mir und ihm, also kann ich doch Strafanzeige stellen?
Fordere ihn unter genauer Fristsetzung auf, Deinen Anteil der Kaution an Dich zurückzuzahlen.
Macht er dann nix, dann Mahnbescheid erstellen lassen.
Die Vorgeschichte der Kautionsübergabe ist hier interessant. Der Vermieter verlangt von der Mieterpartei eine Mietsicherheit. Welchen Anteil hattest du an der Kaution? Wann hast du an wen deinen Kautionsanteil gegen Quittung übergeben?
Der Vermieter hat zweifelsfrei richtig gehandelt, indem er die Kaution vollständig an eine Person der Mieterpartei zurück gegeben hat.
Dein Mietmieter ist also rechtswirksam in den Besitz der gesamten Kaution gelangt. Du musst beweisen, dass dir ein Teil dieser Kaution gehört. Liegt der Beweis vor, kannst du unter Fristsetzung die Herausgabe deines Kautionsteiles vom Kautionsempfänger verlangen.
Die Ausflüchte des Mitmieters beim Vorgeplänkel sind unbeachtlich. Sollte der Vermieter nach Betriebskostenabrecnung eine Nachzahlung verlangen, so haftest du und dein Mietmieter gegenüber dem Vermieter aber auch jeder für sich voll umfänglich.
Straftatsbestände sind hier nicht zu erkennen.
Du musst ihn SCHRIFTLICH auffordern, die vom Vermieter zurück gezahlt Kaution an dich weiter zu leiten. Setze einen festen Termin. DANACH kannst du dann einen Mahnbescheid erlassen.
Die Kosten kannst du ihm mit auferlegen.
JA, ansonsten wirst du nie etwas beweisen können, mündliche Zahlungsaufforderung genügen nicht für einen Mahnbescheid. Die richtige Frage wäre jetzt eigentlich war dein Vermieter berechtigt die gesamte Kaution an nur einen Vertragspartner zu erstatten. Weiß ich aber nicht.
Die Mieterpartei in Personenmehrheit übergibt die Mietsicherheit insgesamt an den Vermieter. Der Vermieter gibt die Mietscherheit an eine Person der Mieterpartei zurück.
Wenn du als Mieter mit im Mitvertrag gestanden hast handelt es sich um eine Unterschlagung. Er hat das Geld nur treuhänderisch für dich entgegengenommen.
Eine Geldschuld setzt einen Vertrag oder ein Rechtsgeschäft voraus. Die Kautionsschuld ist aber aus dem Vertrag mit dem Vermieter entstanden. Der Mitmieter wurde lediglich als Treuhänder eingesetzt und hat das Geld meines Erachtens unterschlagen.
Es ist keine Unterschlagung; siehe mein obiger Kommentar.
Muss ich ihn in Zahlunsverzug setzen wenn ich gar keinen Vertrag mit ihm habe?