Ist es möglich vorübergehende Mietschulden mit der Kaution zu verrechnen?

6 Antworten

Ist es möglich vorübergehende Mietschulden mit der Kaution zu verrechnen?

Nein Kaution ist ist zum Abwohnen gedacht. 

Auch der Vermieter darf sie deswegen während des Mietverhältnisses nicht dafür verwenden.

Dies verneinte der Vermieter erneut und verwies auf die Mindestmietzeit bis Mai 2016. Ist das Rechtens??

Bitte den genauen Wortlaut aus dem Mietvertrag hier reinsetzen.

Erst dann kann man beurteilen ob das rechtens ist.

Gerhart  28.10.2015, 16:07

"Kaution ist nicht zum Abwohnen gedacht"

johnnymcmuff  28.10.2015, 20:17
@Gerhart

Klaro, sie ist natürlich nicht zum Abwohnen gedacht. War wohl Buchstabensalat oder Müdigkeit.  :-)

Ich vermute, dass dein Mietvertrag einen gegenseitige !!! Kündigungsverzichtsklausel enthält. ist diese Gegenseitigkeit nicht gegeben, dann wäre die Klausel unwirksam und deine Kündigung zum 31.01.16 rechtswirksam.

Ich vermute weiter, dass du mit 250€ Miete eine monatliche Gesamtmiete, die sich aus Nettomiete und Betriebskostenvorauszahlung zusammensetzt. In diesem Fall kannst du vom Vermieter die Herausgabe eines Teiles der Kaution verlangen, weil die Kaution nicht mehr als 3 Nettomieten betragen darf. Hast du allerdings freiwillig den Kautionsbetrag von 800€ angeboten, dann gibt der Vermieter nichts heraus.

Dein Verlangen nach Abwohnen eines Teiles der Kaution ist nicht rechtskonform.

Kaution ist nicht zum "abwohnen", sondern für evtl. Ansprüche des Vermieters nach Ende des Mietverhältnisses da.

... und verwies auf die Mindestmietzeit bis Mai 2016.

Was genau heißt das?

NadinchenLiebe 
Beitragsersteller
 27.10.2015, 19:28

Das im Mietvertrag geregelt ist, dass ich mindestens ein Jahr in der Wohnung wohnen muss.

anitari  27.10.2015, 20:32
@NadinchenLiebe

Ich fragte was genau da heißt.

Also bitte den genauen Wortlaut der entsprechenden Klausel.

Wenn es um einmalig 250 Euro geht. Würde ich mit dem Vermieter eine Ratenzahlung verhandeln.

Klingt so als wolle er dich ja gar nicht loswerden.

Nein, das ist nicht zulässig. Die Kaution ist während der Mietzeit tabu, darf nicht angerührt werden. Sie dient der Befriedigung von berechtigten Forderungen des Vermieters ab Ende der Mietzeit. Das könnten dann Schadenersatzforderungen oder Nachzahlungsforderungen aus der Betriebskostenabrechnung oder Mietschulden sein.

Was ist los mit der Mindestmietzeit? Was steht dazu konkret im Mietvertrag?