Darf der Vermieter Kaution einbehalten, wegen Nebenkostenabrechnung?
Hallo,
darf bei einem Umzug der Vermieter die Kaution einbehalten, mit der Begründung, dass die Nebenkostenabrechnung von 2013 und 2014 noch nicht vorliegt? Umzug war am 26.06.14
Eine weitere Begründung ist, dass der Sperrmüll aus dem Keller noch nicht abgeholt wurde. Der Umzug ist aber schon erfolgt, und der Mieter ist nicht mehr im Besitz des Kellerschlüssels. Der Vermieter wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass der Sperrmüll, bei nächstmöglichen Termin mit Hilfe eines anderen Mieters, entsorgt wird.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Trixi
4 Antworten
Bzgl. der noch zu erwartenden Nebenkostenabrechnung darf der Vermieter die Kaution einbehalten. Auch dass du es versäumt hast den Sperrmüll pünktlich abzuholen ist nicht sein verschulden. Er darf die Kaution auch benutzen um den Sperrmüll entsorgen zu lassen. Aber hauptsächlich geht es hier um die Nebenkostenabrechnung und dafür darf er die Kaution noch einbehalten, insofern es in den letzten Jahren auch immer Nachzahlungen gab. Wenn es in den letzten Jahren immer nur Erstattungen für dich gab, dann wäre die Einbehaltung Quatsch und man könnte mit dem Vermieter reden bzw. das Geld mit Verweis auf die letzten Nebenkostenabrechnungen zurückfordern. Aber dann bleibt noch die Sache mit dem Sperrmüll. Nicht besenrein!
Komplett einbehalten darf er sie nicht, aber teilweise, in Höhe einer ggf. zu erwartenden Nachzahlung.
Eine weitere Begründung ist, dass der Sperrmüll aus dem Keller noch nicht abgeholt wurde.
Hier kann er dir Lager- und Entsorgungskosten in Rechnung setzen. Dein Schrott hat zum Auszugstermin weg zu sein.
Und der Kellerschlüssel ist wohl kein Akt. Dann rufst du den Vermieter an, fährst da heute hin, und lädst mit 1-2 Kumpels dein Gerümpel ins Auto. Das hättest du auch schon vor 3 Wochen machen (müssen)
Nein. Allein auf die Abmachung kommt es nicht allein an. Der Vermieter wäre schön blöd, wenn er sich auf eine solche Zusage einlassen würde. Ist der Müll weg, gibt es wenigstens einen Teil der Kohle, wenn der Vermieter will, denn er hat schließlich 6 Monate Zeit die Kaution komplett zurück zu halten, um evt. noch auftretende verdeckte Schäden, die der ausgezogene Mieter verursacht hat, damit zu verrechnen.
Nach den 6 Monaten darf er noch soviel zurück behalten, dass evt. Nebenkostenforderungen aus noch offenen Abrechnungen wahrscheinlich gedeckt sind.
Der Vermieter wäre schön blöd, wenn er sich auf eine solche Zusage einlassen würde.
Wenn er es nun aber per Handschlag getan hat, hat er halt Pech gehabt, ob blöd oder nicht! Es kommt allein auf die Abmachung an, da diese gegen kein Gesetz verstößt, gilt sie.
Da wäre ich als Vermieter auch sauer, wenn jemand alle Schlüssel abgibt, aber den Sperrmüll im Keller stehen lässt. Hier würde ich eine Frist von wenigen Tagen einräumen und es dann auf Kosten des Mieters entsorgen lassen (natürlich mit Rechnung/Quittung).
Genau so - und die Kaution um den Rechnungsbetrag stumpf kürzen.
Ohne ausdrücklich unterschriebene Mietmängelfreiheitsbescheinung eines Übergabeprotokolls darf der Vermieter die gesamte Kaution bis zum Ablauf einer Prüffrist von 6 Monaten einbehalten, andernfalls den Teil in erwarbarer Höhe einer ausstehenden Betriebskostenabrechnung bis zum letzmöglichen Forderungstag, das sind 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums 2014, also längstens bis zum 31.12.2015:-)
G imager761
Ja, das darf er, genau das ist Sinn und Zweck der Kaution...
Wenn das mit dem Vermieter so abgeprochen ist, kann er nun den Sperrmüll nicht einfach auf kosten des Mieters entsorgen lassen, denn so wie es in der Frage klingt ist der Vermieter über den Sperrmüll informiert und damit einverstanden. Auch eine Mündliche Abmachung gilt, wenn sie beweisbar ist (z.B. durch den anderen Mieter oder das Übergabeprotokoll, denn der Kellerschlüssel wurde ja auch abgegeben)
Ich kenne das aber auch so, das man -nach Absprache- die Sachen bis zum nächsten Sperrmüll Termin im Keller lassen kann, insbesondere wenn es die Abmachung mit einem anderen Mieter gibt, das dieser den Sperrmüll entsorgt.
Manchmal behält der Vermieter auch einen kleinen Betrag für die Lagerung der sachen von Auszug bis beseitigung ein.
Das der Vermieter sich dann zur Sicherheit etwas (neben dem für die kommende Nebenkostenabrechnung) einbehält ist dann genau so richtig, denn wenn der Sperrmüll nach dem nächsten Termin doch noch da ist, kann er ihn mit dem zurückbehaltenen Geld abholen lassen.
Kommt halt darauf an was genau zwischen Vermieter und Mieter ausgemacht wurde.