Dinge von nichtzahlenden WG-Mitbewohner einbehalten?

4 Antworten

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Das hängt davon ab, ob er dein Untermieter ist oder nicht.

Als Vermieter hast du gem. § 562 BGB an den Sachen des Mieters, die sich in der Wohnung befinden. Das Pfandrecht besteht so lange, wie die Mietzahlungen noch offen sind. Sollte dein Mitbewohner ausziehen, durftest du die Sachen dann in deinen Besitz nehmen.

Dir sollte allerdings bewusst sein, dass diese Möglichkeit sicherlich in einer Auseinandersetzung mit deinem Mitbewohner endet.

Nimm die Wertgegenstände an dich und geb sie ihn erst wieder wenn die restschuld gezahlt ist. Setz ihn eine Frist zur Zahlung. Meldet er sich nivht mehr, dann behalte die sachen als ausgleich.

Nein darfst du nicht damit machst du dich noch strafbar wenn du dein Geldnicht bekommst ist nur ein Rechtsanwalt erlaubt

Wannsindwirda 
Beitragsersteller
 09.02.2017, 20:41

Fängt ein Anwalt für einen Streit um 300 € überhaupt an zu arbeiten oder schickt der mich gleich wieder weg?

Fängt ein Anwalt für einen Streit um 300 € überhaupt an zu arbeiten oder schickt der mich gleich wieder weg?

Auch schon für weniger finden sich Anwälte.

Wannsindwirda 
Beitragsersteller
 09.02.2017, 20:46

Ahja, danke! Und lohnt sich das kostenmäßig? Wenn ich z.B. 500 € Anwaltskosten habe, um 300 € nachzulaufen mache ich ja Verlust.

johnnymcmuff  09.02.2017, 20:53
@Wannsindwirda

Lohnt sich nicht wirklich.

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