Wie ist die Lohnfortzahlung/Krankheitsfall in der Gastronomie bei Mehrarbeit geregelt?

2 Antworten

Dein Arbeitgeber soll sich mal den § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz anschauen. Dort ist die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts im Krankheitsfall geregelt.

Bezahlen muss er nach dem Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Das bedeutet, die Arbeitszeit die im Voraus geplant war (40 Stunden von Mi - So) ist die regelmäßige Arbeitszeit, die aufgrund der Krankheit ausgefallen und damit zu bezahlen ist.

tesafilm2 
Beitragsersteller
 25.05.2018, 15:47

Vielen Dank für die super Antworten!

Werden wir dann beim nächsten Meeting mit unseren Petsonalvorgesetzten ansprechen 🙂

Hexle2  25.05.2018, 15:51
@tesafilm2

Tu das.

Es würde mich wundern, wenn den "Personalern" das Entgeltfortzahlungsgesetz "fremd" ist. Das wird in der Ausbildung gelehrt und gehört zum Tagesgeschäft des Personalwesens.

Die Lohnfortzahlung steht dir so zu, als ob du gearbeitet hättest.

Bei wechselndem Einkommen wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen zu Grunde gelegt.

tesafilm2 
Beitragsersteller
 25.05.2018, 15:17

Vielen lieben Dank!