Wie ist die Lohnfortzahlung/Krankheitsfall in der Gastronomie bei Mehrarbeit geregelt?
Hallo Zusammen,
Das wird jetzt leider etwas länger ...
meine Kollegen und ich würden gerne wissen, wie die Fortzahlungen gesetzlich geregelt sind.
Wir haben Arbeitsverträge mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Std, die an 5 Tagen pro Woche abzuleisten sind. Wir werden alle mit einem Stundenlohn bezahlt. Überstunden fallen deshalb nicht an; da wir die Zeiten bezahlt bekommen, während derer wir arbeiten.
Wie überall in der Gastronomie üblich, erkranken auch bei uns mal Leute oder wir müssen aus anderen Gründen einspringen. Damit sind wir dann über den 5 Wochenarbeitstagen.
Hier als Beispiel:
freie Tage: Montag und Dienstag
Arbeitszeit lt Dienstplan: Mittwoch bis Sonntag
Am Montag Einspringen für 3 Stunden
Von Mittwoch bis Sonntag Arbeitsunfähigkeit
Für wie viele Tage bekommt man hier die Lohnfortzahlung?
Bei uns ist es so, dass wir die 3 Stunden, die am Montag gearbeitet wurden, bezahlt bekommen. Als Fortzahlung erhalten wir jedoch nur 32 Stunden und nicht die 40 Stunden, die geplant waren. Ist das rechtlich in Ordnung?
Vielen Dank für eure Hilfe!
2 Antworten
Dein Arbeitgeber soll sich mal den § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz anschauen. Dort ist die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts im Krankheitsfall geregelt.
Bezahlen muss er nach dem Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.
Das bedeutet, die Arbeitszeit die im Voraus geplant war (40 Stunden von Mi - So) ist die regelmäßige Arbeitszeit, die aufgrund der Krankheit ausgefallen und damit zu bezahlen ist.
Tu das.
Es würde mich wundern, wenn den "Personalern" das Entgeltfortzahlungsgesetz "fremd" ist. Das wird in der Ausbildung gelehrt und gehört zum Tagesgeschäft des Personalwesens.
Die Lohnfortzahlung steht dir so zu, als ob du gearbeitet hättest.
Bei wechselndem Einkommen wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen zu Grunde gelegt.
Vielen lieben Dank!
Vielen Dank für die super Antworten!
Werden wir dann beim nächsten Meeting mit unseren Petsonalvorgesetzten ansprechen 🙂