Krankmeldung- Freie Tage?
Hallo alle zusammen!
zur Info: ich arbeite in der Gastronomie.
Meine freien Tage für kommende Woche wären Freitag+Sonntag gewesen.
nun hab ich mich für morgen (Montag) krank gemeldet.
Mein Chef hat jetzt aber tatsächlich mein Frei getauscht, sodass ich Montag+Dienstag Frei habe und an meinen „eigentlichen“ freien Tagen arbeiten muss.
Kann er das???
Ich weiß dass wenn der Dienstplan steht, und man plötzlich krank wird, das man dann halt „Pech“ hat aber Freie Tage tauschen?
3 Antworten
Kann er das???
"Können" kann er schon, "Dürfen" darf er nicht.
Ist ein Dienstplan einmal bekannt, hat der AG sein Weisungsrecht verbraucht. Nachträglich darf er einseitig nichts mehr ändern.
In Deinem Fall darf er das sowieso nicht, da hier offensichtlich das Entgeltfortzahlungsgesetz "ausgehebelt" werden soll und das ist nicht zulässig.
Wenn du laut Dienstplan arbeiten müsstest, und du bist krank, musst du die versäumte Arbeitsleistung nicht nach leisten. Sonst würde die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ja ausgehebelt.
Kann er das???
Er darf es nicht!
Wie Hexle2 schon sagte: "Können" kann Dein Chef viel, "dürfen" darf er längst nicht alles!
Wenn es einen Dienstplan gibt, in dem Du für Freitag und Sonntag mit "frei" und an den anderen Tagen zur Arbeit eingetragen bist - oder auch, wenn das Deine übliche Verteilung der Wochenarbeitstage ist -, dann ist das jetzt verbindlich.
Wenn Du jetzt an einem Deiner Arbeitstage (wie jetzt am Montag) krank bist, dann bist Du für diesen Montag trotzdem so zu bezahlen, also hättest Du gearbeitet; der Arbeitgeber darf selbstverständlich nicht nach Deiner Krankmeldung Deine Arbeits- und Frei-Tage vertauschen.
Es gilt das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip, dass besagt, dass Du so zu bezahlen bist, wie Du bezahlt worden wärst ohne Erkrankung. Das gilt entsprechend auch bei Feiertagen, die auf einen Arbeitstag fallen.
Gesetzlich geregelt (etwas kompliziert formuliert) ist das im Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts" Abs. 1:
Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum [Anmerk.: gemeint ist der Zeitraum wegen unverschuldeter Erkrankung und Organspende] ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
Umgekehrt hättest Du "Pech", wenn ein Tag als "frei" eingetragen wurde und Du dann an diesem Tag erkranken würdest. Dein Chef würde dann wohl kaum hingehen und auch in diesem Fall tauschen: einen Arbeitstag auf Deinen Erkrankungstag legen und Deinen Frei-Tag auch einen bisherigen Arbeitstag.
Das Vorgehen Deines Arbeitgebers ist (wie DerHans richtig festgestellt hat) eine unerlaubte Aushebelung der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall; die ist gesetzlich zwingend und weder "freiwillig" noch erzwungen verzichtbar!