Wie wird das bei Feiertagen gehandhabt?

5 Antworten

Wie war das denn in den zwei Jahren davor, da gab es auch Ostern und andere Feiertage.

Weiweien 
Beitragsersteller
 13.04.2022, 12:37

Da habe ich leider in einem anderen Betrieb gearbeitet. Ich habe erst zum dritten Jahr gewechselt. Bin auch die Einzige im Unternehmen deswegen kann ich auch niemanden dazu fragen.

Es wird die Arbeitszeit bezahlt, die wegen des Feiertags ausgefallen ist. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn du also freitags nur 6,5 Stunden arbeiten musst, werden auch nur 6,5 bezahlt. Einen Anspruch auf eine Stundenreduzierung an einem anderen Tag hast du nicht.

Die halbe Stunde vom Ostermontag darf dir dafuer aber auch nicht an einen anderen Freitag wieder "angehaengt" werden.

Weiweien 
Beitragsersteller
 13.04.2022, 12:29

Naja ich muss ja nur 6,5 Stunden arbeiten, da ich an den anderen Tagen mehr arbeite als 8 Std. Für einen Krankheitstag werden mir ja auch nur 8 Stunden angerechnet.

DerCaveman  13.04.2022, 12:40
@Weiweien

tunik123 hat dir den einschlaegigen Paragrafen bereits genannt. Bei der Entgeltfortzahlung fuer Feiertage darf davon auch tarifvertraglich nicht abgewichen werden.

Bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind tarifvertragliche (aber nicht arbeitsvertragliche) Abweichungen hingegen zulaessig.

§ 2 (1) Entgeltfortzahlungsgesetz
Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Du bekommst den Karfreitag so bezahlt, als ob Du normal (6,5 h) gearbeitet hättest.

Du hast aber keinen Anspruch darauf, die Arbeitszeit an einem anderen Arbeitstag zu verkürzen.

(Ich bin aber kein Anwalt.)

Weiweien 
Beitragsersteller
 13.04.2022, 12:28

Für mich stellt sich eben nun die Frage, da meine tägliche Arbeitszeit ja 8 Std. beträgt, da man ja die 40 durch die 5 Arbeitstage teilt, wenn ich Krank bin, erhalte ich ja auch für den Freitag 8 Std. Ebenso erhalte ich auch nur 8 Std. wenn ich Montags krank bin statt 8,5 Std. Demnach macht es für mich nur Sinn dass man dann am Feiertag auch 8 Stunden erhält

Familiengerd  13.04.2022, 12:42
@Weiweien
da meine tägliche Arbeitszeit ja 8 Std. beträgt

Nein.

Deine tatsächliche Arbeitszeit beträgt freitags nicht 8, sondern 6,5 Stunden.

Es ist in diesem Fall unerheblich, wie die durchschnittliche Arbeitszeit pro Wochenarbeitstag ist.

Weiweien 
Beitragsersteller
 13.04.2022, 13:00
@Familiengerd

Ah, ok. Kenne ich so leider nicht. Habe davor in einem anderen Unternehmen gearbeitet, da habe ich jeden Tag anders gearbeitet. Jeder Tag von Mo-Fr. wurde mit einer Sollzeit von 8 Stunden belegt bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden bei einer 5-Tage Woche. Es ist ja auch nicht vertraglich geregelt oder ähnliches dass ich die einen Tage länger komme und die anderen eher gehe. Aber vielen Dank für die Antworten :)

eisbaer9282  04.05.2022, 19:36
@Familiengerd

Da bin ich anderer Meinung, denn meiner Meinung nach beträgt die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden: Wochenarbeitszeit / Anzahl Arbeitstage = 40 / 5 = 8 Stunden je Tag. Somit müssten auch 8 Stunden für den Freitag/Feiertag bezahlt werden. Ist die Frage ob es hierbei um Gleitzeit geht? Bei mir ist es so (ich arbeite Gleitzeit im Büro), wir haben eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden = 7 Stunden 48 Minuten Sollarbeitszeit pro Tag wobei wir uns die Zeit frei einteilen können und Stunden ansammeln. So können wir auch mal Gleittage nehmen bzw. weniger arbeiten wenn wir z. B. Private Termine haben wie Arztbesuche etc. An Feiertagen wird uns dann die tägliche Sollarbeitszeit = durchschnittliche Arbeitszeit pro Wochenarbeitszeit von 7 Stunden 48 Minuten gutgeschrieben. Dabei ist unerheblich wie wir uns die Zeit einteilen z. B. 1x 9 Stunden 3x 8,5 Stunden und 1x 6 Stunden = 40,5 Stunden = + 1,5 Stunden Gleitzeit. Wir können ja Gleitzeit auf- und abbauen von - 10 Stunden bis + 30 Stunden am Monatsende minimal/maximal. D. h. Wenn der Feiertag auf eine Freitag fällt und ich würde da z. B. nur 6 Stunden arbeiten (selbst eingeteilte Zeit) wird uns trotzdem die tägliche Sollarbeitszeit = durchschnittliche Arbeitszeit pro Wochenarbeitszeit von 7 Stunden 48 Minuten bezahlt

tunik123  04.05.2022, 21:05
@eisbaer9282

Ich arbeite auch in Gleitzeit bei 8 Stunden ja Tag. Da bekomme ich an einem Feiertag 8 Stunden gutgeschrieben.

Aber wenn von vornherein die 40 Stunden je Woche asymmetrisch auf die Wochentage verteilt werden, ist das in diesem Fall von Nachteil.

Familiengerd  04.05.2022, 21:43
@eisbaer9282
Da bin ich anderer Meinung

Mag ja sein, spielt aber keine Rolle ...

Entscheidend ist nicht die durchschnittliche tägliche vertragliche Arbeitszeit, sondern die tatsächliche Arbeitszeit!

Wenn also ein Arbeitnehmer mit z.B. einer 40-stündigen 5-Tage-Woche freitags nur 4 Stunden arbeitet (und an den anderen 4 Tagen jeweils 9 Stunden) und der Freitag ist dann ein Feiertag, dann wird dieser Feiertag auch nur mit 4 Stunden entgolten und nicht mit den durchschnittlichen 8 Stunden!

eisbaer9282  05.05.2022, 18:31
@Familiengerd

Da stimmt, wenn es vorher vereinbart/im Vertrag festgehalten ist wie viele Stunden an welchem Wochentag gearbeitet wird dann wird auch nur die Arbeitszeit an diesem Tag entgolten wenn Feiertag ist. Bei mir ist es so, es gibt Gleitzeit und keine fest vereinbarte Arbeitszeit je Wochentag d. h. ich teil mir wie ich arbeite wenn ich z. B. Freitags nur 6 Stunden abreiten wird trotzdem die tägliche Solarbeitszeit = durchschnittliche Arbeitszeit pro Wochenarbeitszeit = bei mir 7 Stunden 48 Minuten an einem Feiertag entgolten

eisbaer9282  05.05.2022, 18:34
@tunik123

Das ist vollkommen korrekt, da haben es die Leute gut (wie wir) welche Gleitzeit abreiten. Die bekommen immer die tägliche Sollarbeitszeit gutgeschrieben. Deswegen könnte ich mir auch anderes Arbeitszeitmodell nicht vorstellen. Nicht wegen der Bezahlung sondern vor allem wegen dem einteilen der Arbeitszeit wenn man auch z. B. private Termine etc. hat

Von Experte Familiengerd bestätigt
Somit arbeite ich am Freitag nur noch 6,5 Stunden um meine vollen 40 zu erreichen.

Wenn Arbeit wegen eines Feiertags ausfällt, muss der AN/Azubi so bezahlt werden, wie er ohne den Feiertag hätte arbeiten müssen. Es können durch einen Feiertag weder Plus- noch Minusstunden entstehen.

Dass nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip und ist im § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Du bekommst also diese Woche für die drei Tage von Mo - Mi jeweils 8,5 Stunden bezahlt, für den Donnerstag 8 Stunden und für den Freitag (Feiertag) werden 6,5 Stunden (Deine normale Arbeitszeit am Freitag) gerechnet.

Mein Chef meinte ich würde hierbei 2 Minusstunden bekommen.

Wie sollen zwei Minusstunden entstehen? Hat er das erklärt? Auf welcher Rechtsgrundlage?

Nachtrag:

Ich habe in einem Kommentar gelesen, dass Du heute früher gehen möchtest (was Du in der Frage hättest erwähnen sollen), weil Du gedacht hast, Du bekommst für Freitag acht Stunden bezahlt.

Wenn Du heute zwei Stunden früher gehst, ist die Aussage Deines Chefs korrekt, dass Du dann zwei Minusstunden hast.

Ich verstehe was Du sagen willst, weil ich ähnlich wie Du gearbeitet habe.

Die Regelarbeitszeit beträgt bei Euch täglich 8 Stunden. Ich nehme an, Ihr habt Gleitzeit, so dass Du länger oder kürzer arbeiten kannst. Du hast von Mo bis Mi etwas vorgearbeitet, so dass Du ein kleines Polster hast, um Fr bereits nach 6,5 Std. gehen zu können, obwohl die Regelarbeitszeit an diesem wie auch an allen anderen Tagen 8 Stunden = 40 Std. pro Woche beträgt.

Der Arbeitgeber muss Dir für diesen Tag (Karfreitag) 8 Std. gutschreiben. Das Gleiche gilt, wenn Du krank wärst oder Urlaub hättest.

Weiweien 
Beitragsersteller
 13.04.2022, 13:05

@AngiedieSchlaue ja genau das wollte ich damit Ausdrücken. Jetzt haben mich die anderen Nachrichten doch etwas verunsichert. Kenne das von meinem alten Betrieb eben auch nur so, man bekommt ja die Regelarbeitszeit gutgeschrieben. Und diese wären ja meiner Meinung nach 8 Stunden. Da ich aber die anderen Tage bereits vorgearbeitet habe, würde ich eben gerne heute eher gehen und dadurch meint er wohl würden die Minusstunden kommen.

AngiedieSchlaue  13.04.2022, 13:09
@Weiweien

Ich habe genau so wie Du gearbeitet, die ersten Wochentage etwas länger und freitags bin ich bereits nach 6 Stunden gegangen. Bri Krankheit, Urlaub oder Feiertag wurde dann die für diesen Tag geltende Regelarbeitszeit von 8 Std. gutgeschrieben.