Wichtige Frage bezüglich lohn?
Person a hat vom 02.06.2020 bis 10.07.2020 bei einer Firma gearbeitet. Sie hatte ein Festlohn von 1800 brutto. Sie war aber 7 Tage krank. Auf der lohabrechnung hatte die Firma dann die 7 Tage nicht abgezogen ca 420 Euro also mehr bezahlt sie wurde dann unter fortzahlung der Bezüge freigestellt. Nun hat sie die zweite lohabrechnung bekommen wo steht.
Festlohn gewerblich 580,00€+
Überstundengrundvergütung 44,00€minus
Festlohn gewerblich 420,00 minus
Netto verdienst 141,86 minus
Warum werden mir 44 Stunden Überstundengrundvergütung abgezogen
Und wo sind die 10 Tage die bezahlt werden müssten
Mfg
5 Antworten
Warum werden mir 44 Stunden Überstundengrundvergütung abgezogen
Vermutlich, weil diese zuerst mit vorhandenen Minusstunden bzw. der Überzahlung aus der ersten Abrechnung verrechnet wurden, an denen 7 Tage zu viel gezahlt wurden.
Und wo sind die 10 Tage die bezahlt werden müssten
Das dürfte wohl das hier sein:
Festlohn gewerblich 580,00€+
Bei 10 Tagen käme das ziemlich genau hin.
Die eigentliche Frage ist, warum die Firma diese Tage überhaupt gezahlt hat. In den ersten 4 Wochen der Beschäftigung besteht überhaupt kein Anspruch auf Lohnfortzahlung nach EntgFG, stattdessen Anspruch auf KG von der KK. Aber das muss der AN dort selbst beantragen.
WARUM fragt "Person a" das nicht bei der Personalabteilung nach? Wenn sie in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung krank war, bestand noch kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, also ist in der zweiten Abrechnung die Überzahlung gegen gerechnet worden.
Da du während deiner Krankheit wohl noch keine 4 Wochen im Unternehmen warst, stand dir die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall noch nicht zu. Dies wurde mit der zweiten Abrechnung bereinigt.
Für die Krankentage musst du zu deiner Krankenkasse.
Warum schreibst du so kompliziert mit „Person a“? Wo doch jedem spätestens bei der Frage Warum werden mir 44Stunden Überstundengrundvergütung abgezogen? klar ist, dass DU das bist???
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall stand dir am Anfang noch nicht zu, daher wurde sie bei der zweiten Abrechnung auch wieder abgezogen.
Die 580 € sind für die 10 Tage im Juli. Die 420 € Minus sind die Korrektur für die Kranktage im Juni. Die Überstundengrundvergütung dürften sich dann auch auf die zuviel bezahlten Kranktage aus Juni beziehen.