Krankheitsfall in der Gastronomie?
Hallo. ich arbeite als Kellnerin in der Gastronomie. Hatte letzte woche Montag frei, Dienstag habe ich gearbeitet. Von Mittwoch bis Sonntag hatte ich Urlaub. War die ganze Woche schon krank. Mein Arzt hat mich von Freitag (letzte Woche) bis Montag (diese Woche) krank geschrieben. Jetzt meine Frage. Mein Chef hat mir nur Freitag und Montag in dem Dienstplan krank geschrieben. Samstag und Sonntag sind frei. Habe also die Woche einen Minustag gemacht. Ist das rechtens und in welchem Gesetz find ich das? Vielen Danke für die Hilfe im Vorraus
11 Antworten
Es gibt keine Minusstunden, es sei denn, es wurde ein Arbeitszeitkonto vereinbart. Wenn du krankgeschrieben bist, dürfen dir keine Nachteile entstehen. Leider werden die Arbeitnehmer in der Gastronomie oft "verarscht". Vor einem Arbeitsgericht bekommt dann die Chefs immer rote Köpfe.
Schau in deinem Arbeitsvertrag, ob der Samstag bei dir als Arbeisttag zählt oder nicht. Wenn er explizit als Arbeitstag zählt, dann kann dein Chef dir kein frei eintragen. Anders gefragt. Wenn du Urlaub über das Wochenende nimmst, musst du für Samstag einen Urlaubstag einplanen? z.B. Urlaub von Freitag zu Montag - sind das dann 2 oder 3 Tage Urlaub die du nehmen musst? Bei 3 Tagen, muss dein Chef dir auch das Krank für Samstag eintragen, sonst ist das mit dem frei ok.
Also Sonntage sind immer frei. In Ausnahmefällen (wie z.B. in der Gastro, Pflege, ...) darf/ muss auch Sonntags gearbeitet werden. Für Sonntage brauchst du keinen Urlaub nehmen, den Sonntag muss dir der Arbeitgeber als frei gewähren, wenn dein Urlaub diesen einschließt. Urlaub muss maximal für Werktage genommen werden, was Montag bis Samstag heißt. In deinem Arbeitsvertrag muss festgelegt sein, wie deine Stunden zustande kommen. 5 Tage- oder 6-Tage-Woche, danach berechnet sich auch dein Urlaubsanspruch. Mindestenst 4 Wochen (bei 5-Tage-Woche = 20 Tage, bei 6-Tage-Woche = 24 Tage nach Bundesurlaubsgesetz). Davon kann kein Tarifvertrag oder ähnliches abweichen.
Das ist korrekt wenn die AU erst am Freitag ausgestellt wurde bis Montag und wenn am WE frei ist dann sind das zwei Krankheitstage.
Hallo,
das ist Korrekt was dein Chef gemacht hat,aber ein Minustag solltest du nicht haben dürfen rede am besten mit ihm nochmal darüber.
LG
Die Krankheitstage zählen sozusagen auch als Arbeitszeit mit einem gewissen Stundensatz, davon solltest du keine Minusstunden haben. Wenn du Samstag und Sonntag nicht arbeiten hättest sollen bist du für ihn auch nicht krank gewesen, er müsste dich also für jeden Tag den du arbeiten hättest sollen als krank einschreiben.
wenn ich von freitag bis montag urlaub nehme sind das 4 urlaubstage, wenn ich in der woche schon 2 freie tage hatte. wenn noch nciht frei hatte sind es 2 urlaubs- und 2 frei-tage