Wie hoch darf ein Carport sein ,daß direkt an der Grundstücksgrenze gebaut wird?
4 Antworten
In Niedersachsen darf bis 3 m Höhe und 9 m Länge ein Carport in der Grenze errichtet werden. 9 m Länge aber nur, wenn keine andere bauliche Anlage (Gartenhaus, ö.ä.) an dieser Grenze besteht. B-Plan ggf. beachten, da können besondere Regelungen bestehen, die einen Bau in der Grenze nicht zulassen.
Die Zulässigkeit von Garagen und Carports ist in der jeweiligen Landesbauordnung (meistens im § 6) je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Wenn die dort eingetragenen Masse eingehalten werden, ist eine Zustimmung der Nachbarschaft nicht erforderlich.
Aber aufpassen: in einem örtlichen Bebauungsplan können darüber hinaus zusätzliche Forderungen bis hin zum Verbot einer Grenzbebauung festgesetzt sein!
Die Vorschriften sind in den Bundesländern unterschiedlich.
Hallo wir Wohnen in Niedersachsen Hannover.
Ihr habt euer Haus doch sicherlich gekauft. Vllt mal bei der Bürger/Stadtverwaltung anrufen?