Wie hoch darf ein Carport sein ,daß direkt an der Grundstücksgrenze gebaut wird?

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In Niedersachsen darf bis 3 m Höhe und 9 m Länge ein Carport in der Grenze errichtet werden. 9 m Länge aber nur, wenn keine andere bauliche Anlage (Gartenhaus, ö.ä.) an dieser Grenze besteht. B-Plan ggf. beachten, da können besondere Regelungen bestehen, die einen Bau in der Grenze nicht zulassen.

Die Zulässigkeit von Garagen und Carports ist in der jeweiligen Landesbauordnung (meistens im § 6) je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Wenn die dort eingetragenen Masse eingehalten werden, ist eine Zustimmung der Nachbarschaft nicht erforderlich.

Aber aufpassen: in einem örtlichen Bebauungsplan können darüber hinaus zusätzliche Forderungen bis hin zum Verbot einer Grenzbebauung festgesetzt sein!

Die Vorschriften sind in den Bundesländern unterschiedlich.

odysseus123 
Beitragsersteller
 10.04.2010, 15:35

Hallo wir Wohnen in Niedersachsen Hannover.

Ihr habt euer Haus doch sicherlich gekauft. Vllt mal bei der Bürger/Stadtverwaltung anrufen?