Carport auf Mietgrundstück gebaut

5 Antworten

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Der Carport ist über die Fundamente "kraftschlüssig mit dem Grundstück verbunden" und bereits nach der Fertigstellung in das Eigentum Grundeigners übergegangen. Deshalb fragen, ob er den Carport übernehmen will. Nur wenn er das verneint und keinen Anspruch geltend macht, kannst du den Carport abbauen. Navajo

Maximilian112  29.05.2013, 22:50

bereits nach der Fertigstellung in das Eigentum Grundeigners übergegangen

Das erscheint mir aber ganz schön an den Haaren herbeigezogen. Da möchte ich Zweifel anmelden.

engelhaar 
Beitragsersteller
 29.05.2013, 21:59

Danke für die Antwort

Es ist Dein Carport!

Aber wenn Du etwas abreissen lässt besteht der Anspruch des Vermieters, den alten Zustand wieder herzustellen.

engelhaar 
Beitragsersteller
 28.05.2013, 22:10

Danke für die Antwort

Gebäude und Grundstück sind eine Einheit. Wenn Du den Carport ohne Einverständnis des Vermieters auf seinem Grund gebaut hast kann er die Beseitigung verlangen. Wenn Du den Carport stehen lässt gehört er dem Grundstückseigentümer.

Deshalb heißt es "Immobilie" und nicht "Mobile", und deshalb braucht ein Mieter für Änderungen an gemieteten Immobilien immer das vorherige Einverständnis des Eigentümers.

Außerdem: Hast Du für den Carport eine Baugenehmigung? Den Bauantrag hätte der Grundstückseigentümer unterschreiben müssen!

engelhaar 
Beitragsersteller
 28.05.2013, 22:20

Danke für die Antwort, natürlich ist das Carport mit Architekt und Grundbucheintragung mit Erlaubnis des Vermieters errichtet worden. Nur dachten wir, wir könnten es beim Umzug wieder abreißen lassen, da der Vermieter uns in keinster Weise entgegen kommt. Den Garten haben wir erst angelegt, und auf dem Grundstück stehen 9 große Eichen die schon des öfteren mal größere oder kleinere Äste verlieren. Möchte nicht wissen, wie oft wir schon Schäden am Auto gehabt hätten, ohne Carport. Ich habe Zwischenzeitlich schon gehört, das das Carport dem Grundstückseigentümer gehört, es wertet die Immobilie sogar auf ;-( Danke und DH

Wenn ich ein Carport auf einem Mietgrundstück gebaut habe, darf ich es bei Auszug mitnehmen oder, da der Grundstückeigentümer sich nicht an den Kosten beteiligen möchte, anderweitig verkaufen und abreißen lassen?

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist es Ihr Eigentum und Sie können den Carport mitnehmen.

Allerdings kann der Vermieter verlangen, dass der Ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird.

MfG

Johnny

engelhaar 
Beitragsersteller
 28.05.2013, 22:09

Danke für die Antwort

ja, wenn sich das für dich lohnt

engelhaar 
Beitragsersteller
 28.05.2013, 22:10

Danke für die Antwort