nach trennung. wem gehort gebautes carport?
hallo,
der ex meiner schwester hatte in der beziehung ein carport gebaut das fest mit dem boden verbunden ist. das grundstück gehört meiner schwester. er wurde nicht dazu aufgefordert dieses zu bauen. er tat dies freiwillig. nach der trennung, will er dieses aber abreißen.
wem gehört nun dieses carport
10 Antworten
Durch den Aufbau des Carports ist dieses nach §§ 94, 946 BGB in das Eigentum deiner Schwester übergegangen. Daher würde er sich beim Abreißen des Carports wegen § 303 StGB strafbar machen (zudem vermutlich auch nach § 123 StGB) und wäre zum Schadenersatz verpflichtet.
Möglicherweise hat er einen Anspruch auf Vergütung in Höhe des Werts des Carports gegen die Schwester nach § 951 BGB, allerdings bin ich mir hier unsicher, da er den Carport ja selbst dort eingebaut hat.
§ 814 BGB setzt aber doch "zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit" voraus - das liegt hier ja nicht vor.
Bei Trennungen entsteht meistens Streit, das ist leider so. Hier sollte man ganz einfach sachlich rangehen. Deine Schwester wollte keinen Carport - wenn sie ihn immer noch nicht will, dann kann der Ex ihn doch abreissen und den Urzustand wieder herstellen, wo liegt das Problem? Wenn sie den Carport weiter behalten möchte, dann sollte sie zumindest die Materialkosten sowie 20 Euro pro geleisteter Stunde ansetzen und diese dem Ex bezahlen. Sie hat sich um nichts kümmern müssen und jetzt einen immer noch günstigen Carport - was will sie mehr? Eine gütliche Einigung, ein sachliches Gespräch und man kann sich immer noch in die Augen schauen, so sollte es halt sein.
Da das Carport genau so wie das Haus mit dem Grundstück fest verbunden ist ist es ein Bestandteil des Grundstückes geworden und somit gehört es ihr. Abreissen ist Sachbeschädigung. Eine Entschädigung kann er aber verlangen, wenn er den Besitz nachweisen (Rechnungen ) kann. Ihr Maurermeister
Kommt drauf an was man unter "Ex" zu verstehen hat, Freund oder Ehegatte?
freund
Dann gehört das Carport ihm. Er muss nach dem Abbau den Ursprungszustand auf dem Grungstück aber wieder herstellen.
das kann er aber nicht, da auf diesem platz vorher ein gemauerter unterstand für geräte war
Dann sollte er es lieber stehen lassen um evtl. entstehende Forderungen zu vermeiden, bzw durch das Überlassen des Carportes auszugleichen.. Rechtlich ist es aber sein Eigentum.
Nein. Da der Carport mit dem Grundstück fest verbunden ist, ist er als Teil des Grundstücks anzusehen und als solches Eigentum des Grundstückseigentümers gemäß Grundbuch. Stünder er lediglich "lose" als temporärer Unterstand da, verhielte es sich anders.
Die Eigentumsverhältnisse an Gegenständen und Sachen sind durch eine Scheidung grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Das heißt, das was dem einen zu Ehezeiten und zuvor gehört hat, bleibt auch in dessen Besitz. Nähere Infos findest du hier: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-online-informationen/fragen-und-antworten/eigentum/
Ich glaube nicht, dass ein Anspruch nach § 951 I BGB besteht, da dieser auf die Vorschriften der ungerechtfertigen Bereicherung verweist und es hier wohl spätestens beim § 814 1. Alt BGB scheitert. Allerdings bin ich mir da genauso unsicher wie du.