Fundamente von Carports auf unserem Grundstück zulässig? Baulast?
Hallo, wir wohnen in einem Reiheneckaus welches von einem Bauträger schlüsselfertig erstellt wurde. Die Eckhäuser besitzen eine Garage, die Mittelhäuser ein Carport. Diese 4 Carports werden aktuell entlang unserer Grundstücksgrenze erstellt. Nun ragen die Fundamente dieser Carports z.T. geringfügig in unser Grundstück hinein. Jedes der Carports ist ein einzelnes Flurstück.
Mein Verständnis nach, müssten die Fundamente an der Grundstücksgrenze aufhören. Unser Garten liegt im Niveau tiefer als die Carports, das Abfangen des Geländesprunges erfolgt auf unsrem Grundstück, was auch so ok ist.
Nun die Frage. Muss ich die Fundamente, die in unser Grundstück ragen dulden, bzw. müsste wenn ich dies tue, rein formell eine Baulast auf unser Grundstück eingetragen werden und ich hätte somit eine Wertminderung meines Grundstückes?
Eigentümer der Carports sind nach Fertigstellung die Eigentümer der Mittelhäuser.
Vielen Dank vorab für die Hilfe. Morgen sitze ich mit der Bauleitung zusammen um das Thema anzusprechen.
Grüße
Eric
5 Antworten
Wenn ich das richtig verstanden hab, sind fremde Fundamente in deinem Grundstück. Dies ist definitiv nicht zulässig. Ob diese eine Wertmiderung ist ist schwer einzuschätzen. Aber ich würde einfach auf der Gemeinde fragen. Es gibt ja den Baubereichsleiter (haben manchmal auch andere Namen) Der wird das genau erklären wie solche Sachen in deiner Gemeinde gehandhabt werden.
Wir hatten vor ein paar Jahren einen ähnlichen Fall hier. Der spielte sich auch zwischen zwei Privatgrundstücken ab. Dies musste geändert werden. Dein Grundstück ist dein Grundstück, da darf keiner seine Fundamente reinbauen. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Wenn hoheitliche Gründe im Raum stehen. Aber das sehe ich hier nicht. Es könnte natürlch schon sein dass in eurem Kaufvertrag irgendwelche Klauseln eingetragen sind, aber das muss wohl der Rechtsanwalt prüfen. Aber mal ganz davon abgesehen, kann man sich da nicht besser einigen. Es sind eure Nachbaren und du musst evtl noch ein paar Jahrzehnte mit ihnen auskommen...
Hi. Ziel ist ja auch dass wir uns einigen. Geht ja nicht zwischen den Nachbarn und uns (die sind ja unserer Meinung) sonder um den Bauträger der das ganze ja im Rahmen des gesamten Baut. Will auch nicht, dass die Fundamente unnötigerweise wegkkommen, mein Ziel ist einfach dass alles geklärt ist und formell seine Richtigkeit hat.
Grüße und Danke in die Runde.
Deine Einschätzung ist korrekt. Die baulichen Anlagen (und dazu zählen auch die Fundamente) müssen auf der Grundstücksgrenze enden.
Einzige Ausnahme sind gemeinsam genutzte Einrichtungen, wie Zaunfundamente o.ä.
Musst du auf keinen Fall dulden. Wer das Bodenniveau erhöht oder absenkt, muss dies auf seinem Grundstück absichern, die Frage ist also, wie die Ursprüngliche Geländeoberfläche war. Ein über die Grenze ragendes Fundament, mag für die einen eine Kleinigkeit sein, gibt aber bestimmt irgendwann Anlass für Streitereien. Wenn es dich jetzt schon stört, fordere vorsorglich schon mal Beseitigung nach § 1004 BGB, damit du nicht irgendwann gesagt bekommst, Verjährung. Hab gerade selber ganz viel mit dem Thema Überbauung etc. zu tun, könnte dir ausführlich über Anwendung der §§ berichten, bin aber keine Juristin und darf auch deshalb keine Rechtsberatung machen. So, wie dir aber jeder Anwalt sagen würde, sage auch ich, dass man erst den genauen Sachverhalt kennen muss, um eine genaue Bewertung abgeben zu können. Frag die Bauträger nach einer Begündung für die Duldung, hört sich alles nicht ganz richtig an. Wenn du genaueres erfährst, kannst du mich ja noch mal fragen, wenn dies in diesem Forum möglich ist. Alles Liebe IxChel
lass dir geld dafür geben
ja musst du dulden, wird auch nicht eingetragen, bei paar cm, meines wissens nach, lass dir trotzdem geld geben
jammer rum, droh mit anwalt, paar euro lassen die dann springen
Wegen so einer Kleinigkeit , ist der Krieg schon vorprogrammiert. Man kann den Beton der übersteht auch evtl. abschrägen, oder abstemmen, etwas tiefer einbauen, oder am Ende überfüllen. Es gibt immer eine Lösung.
Hab auf dem Bauamt schon gefragt. Es handelt sich laut denen um eine privatrechtliche Frage und muss auch so behandelt werden. Sie würden nur aktiv werden wenn es sich um öffentlichen Raum handelt.
Die "fremden" Fundamente stammen von den Carports die vom Bauträger für die Mittelhäuser erstellt wurden. Laut Bauleitung müssen wir dies dulden, aber das kann ich mir so nicht vorstellen....