Garage zu Wohnraum umbauen!
Hallo, wir wohnen in Hessen und unser Nachbar möchte sich aud der Grundstücksgrenze eine Garage bauen (das Carport hat er abgerissen). Jetzt hat er uns mitgeteilt, dass er diese nicht als Garage sondern als Archiv für seine Ordner (Steuerberater) und als Solarium nutzen möchte. Könnt ihr mir die sagen, ob er dies überhaupt darf. Ist ja direkt auf der Grundstücksgrenze und ich war immer der Meinung, dass bewohnbarer Raum immer mit einem Abstand von 3Metern gebaut werden muss. Kann mir jemand weiterhelfen. Wir haben weder Streit, noch sonst irgentwelche Probleme mit unserem Nachbarn, aber er setzt sich immer wieder über Regeln und Gesetze hinweg, und wenn er das jetzt wieder macht ........
2 Antworten
In der Abstandsfläche dürfen nach § 6 HBO nur Garagen mit bestimmten Außenmaßen zugelassen werden, keine Archivräume, Solarien etc. Es sei denn es gibt einen Bebauungsplan, in dem "geschlossene Bauweise" festgesetzt ist.
Wenn der Nachbar also die Garage als etwas anderes nutzt sofort ein Schreiben an die Bauaufsicht schicken, die machen dann alles weitere. Und wenn die nicht reagieren müsst Ihr die Bauaufsicht verklagen.
Das ist bei Verstößen gegen öffentliches Recht für die Nachbarschaft zur Durchsetzung Ihrer Rechte der einzig richtige und durchaus übliche Weg.
Nun gut, wahrscheinlich ist man zu gut für diese Welt. So etwas hätte ich sonst nie im entferntesten in Erwägung gezogen. Werden wir sehen, was passiert. Danke schön.
Tja, manchmal sind die Behörden auch nützlich!
frag am montag bei der stadt nach.
meiner meinung nach muss eine garage hier genehmigt werden und vorallem muss es als wohnraum genehmigt werden.
Ich hoffe er hat eine Baugenehmigung. Fragt sich nur wofür. Macht man sich hierwohl strafbar, wenn man das nicht richtig angibt.
Eine Baugenehmigung braucht er für eine in der Grenzabstandsfläche zulässige Garage nicht, aber für eine Nutzungsänderung zu Aufenthaltsräumen. Und wenn eine baugenehmigungsfreie Garage errichtet wurde weiß die Bauaufsicht davon nichts. Und eine Nutzungsänderung dieser Garage darf nur genehmigt werden mit Zustimmung der Nachbarschaft.
Keine Baugenehmigung? Auch wenn vorher nur ein Carport gebaut wurde! Wann ist denn eine Garage baugenehmigungsfrei?
In Hessen wenn sie nicht mehr als 50m² Grundfläche hat, siehe § 55 Anlage 2 Abschnitt I Nr. 1.2 HBO'12, und ein Carport ist baurechtlich eine Garage, sonst wäre er nicht baugenehmigungsfrei.
Alles klar?? Nicht verzagen, Fachmann fragen.
Das ist alles schief.
Zum Thema "Bauamt fragen" siehe http://www.gutefrage.net/tipp/bei-fragen-zum-oeffentlichen-baurecht-bauamt-fragen
Zum Thema "Garagen an der Grundstücksgrenze" siehe obige Antwort und meinen Tipp.
Danke für die Antwort. Werden wir auf jeden Fall in Erwägung ziehen, aber Bauaufsicht verklagen?