Sichtschutzzaun über 2m direkt am Zaun zum Nachbargrundstück
Hallo, ich wohne n einer Reihenhaussiedlung in Sachsen. Die Grundstücke sind per Maschendrahtzaun getrennt. Da die Häuser versetzt angeordnet sind, sind die Terrassen auch nicht direkt vom Nachbarn einzusehen. Nun hat mein direkt an den Zaun zu meiner Terrasse eine Schichtschutzwand mit einer Höhe von über 2m gebaut. Lt. sächsischem Nachbarschaftsrecht dürfen Bäumen und Sträucher von über 2m Höhe nicht näher als 2m an den Zaun zum Nachbargrundstück gebaut werden. Leider ist in diesem Regelwerk eben nur von Pflanzen die Rede. Wie verhält es sich mit solchen Bauten wie einem Sichtschutz, der höher als 2m ist?? Gibt es da eine Regelung??
4 Antworten
dies gilt auch für Mauern, Holz und alles andere, max 2 Meter, so is das leider, Ps: Grüsse aus Chemnitz
zÄUNE SIND bAUWERKE; DIE DER bAUORDNUNG UNTERLIEGEN: dORT STEHT; WIE HOCH UND UNTER WELCHEN Voraussetzungen Zäune an der Grundstücksgrenze - baugenehmigungspflichtig sind - die Zustimmung des Nachbarn benötigen und - wie hoch sie sein dürfen. Zusätzlich können entsprechende Regelungen auch im Bebauungsplan aufgenommen sein - dieser ist bei der Gemeinde einzusehen (unter "Textlichen Festsetzungen").
Das Sächsische Nachbarrecht gilt zusätzlich, daraus aber nicht die Regelungen für Bäume etc, sondern für Zäune-Einfriedungen - Einfriedigungen oder wie auch immer.
Welche Regelungen konkret bestehen kann also nur örtlich ermittelt werden.
nach der sächsischen Bauordnung dürfen Zäune und Mauern maximal 2 m Höhe erreichen. Es sei denn, die Gemeindeordnung verfügt über eine andere Anordnung. Diese kann z.B. die Zaun- oder Mauerhöhe auf weniger als 2 m reduzieren.
Das gilt auch für Zäune und Mauern etc