Ist ein Carport mit Flügeltür.....
.......rechtlich gesehen ein Carport oder eine Garage? Tür ist aus Sicherheitsgründen nachträglich dran gemacht worden.
3 Antworten
Falls Du aus versicherungsrechtlichen Gründen fragst:
Ein Car Port ist immer noch ein Car Port, auch wenn eine Tür davor ist.
Zu einer Garage wird es erst wenn alle 4 Seiten geschlossen sind und der Innenraum vor dem Betreten durch Unbefugte gesichert ist.
Das wird knifflig - da muss ich passen.
Ich hab mal ein paar Tags hinzugefügt, damit die richtigen "Experten" Deine Frage finden. Warten wir mal ein paar Stunden, was die dazu sagen.
ok...danke schön für deine antwort und Mühe
Und somit ist es keine Garage, sondern ein Carport.
Aber was möchtest Du denn überhaupt wissen ? Bei der Gebäudeversicherung ist anzugeben wieviele Garagen und auch Carports auf dem Grundstück stehen.
Bei der Kfz-Versicherung ist anzugeben wo das Auto regelmäßig steht, also Carport oder Garage.
Bei der Hausratversicherung ist der Hausrat in der Garage mitversichert, im Carport nicht.
... aber Achtung: Wenn der denn in der Garage überhaupt sein darf!
Eigentlich wollte ich nur wissen ob dieses nachträglich "umbauen" erlaubt ist. Also ist das Auto in meinem Carport nicht versichert,oder wie verstehe ich das jetzt?
Ich dachte, es melden sich mal Experten.
Nachträglich umbauen kannst Du Dein CarPort immer - ist ja Deins.
Das ändert nichts an dem Versicherungsstatus deines Fahrzeuges.
Wenn Du Dein CarPort so weit umgebaut hast, daß es nun einer Garage gleichkommt, kann Dir die Versicherung im Schadensfall nicht nen Strick draus drehen. Denn eine Garage ist vom Standpunkt der Versicherung besser als ein CarPort aber nicht schlechter.
Meinst Du den Hausrat ?
Sicher darf dieser in einer Garage sein.
lediglich - wenn die Garage auf einem anderen Grundstück steht, muss dies im Vertrag ergänzt werden.
Wenn Du Dein CarPort so weit umgebaut hast, daß es nun einer Garage gleichkommt, kann Dir die Versicherung im Schadensfall nicht nen Strick draus drehen.
Sicher - nur versicherungstechnisch muss die Garage von allen Seiten verschlossen sein - und dies ist hier nicht der Fall.
siehe die Antwort von PatchrinT:
Alle Seiten sind geschlossen,bis natürlich unten einige Zentimeter offen und oben ca.30cm...
Wichtig wäre es, dass er mal mitteilt, weshalb er diese Frage überhaupt stellt.
sag ich doch - solange da oben 30cm Luft ist, wo jeder halbwegs fitter Einbrecher in 5 Sekunden durchgehangelt ist, ist das immer noch ein Carport.
Wenn man einen Carport in eine Garage umwandelt, indem man die Seiten schließt und eine Flügeltür anbringt, ist nach der LBO (Landesbauordnung) NRW,BaWü,Hessen,HH u.a. eine Bauanzeige notwendig.
Bei einigen Versicherer in der Kfz-Absicherung ist das schon ein Punkt, der bei der Prämiengestaltung eine Rolle spielt.
Ein geschlossenes Carport (Seiten) ist genauso ein Carport als ein offenes(ohne Seiten). Unten sind ganz normal einige Zentimeter frei und oben ca.30cm. So ist es auf vom Bauamt abgenommen worden. Es steht nirgends geschrieben das ein Carport keine Tür haben darf.
Sie sollten einen Beitrag erst lesen. Wenn Sie das nicht können oder es ohnehin besser zu wissen glauben, sollten Sie keine Frage stellen.
.. der Carport bleibt der Carport, denn so steht es doch sicherlich in der Verfügung vom Bauamt, oder?
Ja,stimmt. Ist auch nachträglich dem Bauamt nicht aufgefallen weil die Tür nach der Baustellenzustandskontrolle(oder wie das heißt?) dran kam..
Alle Seiten sind geschlossen,bis natürlich unten einige Zentimeter offen und oben ca.30cm...