Grenzbebauung, darf Nachbar Zugang zum Verputzen der Außenwand verweigern?
Hallo, wir haben unsere Garage (wie im Bauplan genehmigt) direkt an die Grundstücksgrenze gebaut. Nun ist demnächst das Verputzen des Hauses und er Garage angesagt. Der Nachbar hat sein Carport auch direkt an die Grundstücksgrenze zu uns zu aufgebaut und die Seite zu unserer Garage mit einem Sichtschutz zugemacht. Nun weigert er sich, diesen Sichtschutz abzubauen und uns damit Zugang zum Verputzen unserer Garage zu gewähren. Darf er das? Oder gibt es ein Gesetz, das ihn verpflichtet in der Bauphase Zugang zu gewähren?
2 Antworten
normalerweise muss man seinem nachbarn für bauarbeiten zugang gewährt werden, wenn man nicht anders dran kommt siehe hammerschlags- und leiterrecht aus seite 12 http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1142609/2710%2520Nachbarrecht%25202003_1.pdf
allerdings muss man nicht auf eigene kosten irgendetwas abbauen, nur weil es dem nachbarn im weg ist. die kosten dafür hat der bauherr zu tragen. ggf. auch die entschädigung, weil der nachbar seinen parkplatz nicht nutzen kann.
Hallo Schokolinda, vielen Dank für den sehr hilfreichen Link.
Sachliche Absprachen sind immer besser, als die Keule des Gesetzes. Wenn Pflanzen in Mitleidenschaft gezogen werden könnten, dann versteht sich der Herbst für diese Arbeit. Beim Gerüst würde ich mindestens meine Hilfe beim Abbau und Aufbau anbieten. Es müsste ein schlimmer Nachbar sein, wenn es dann nicht klappen sollte.