Zwei Carports ohne Baugenehmigung bauen
Ich möchte vor meinem Haus gerne zwei Carports erstellen. Einen direkt vor dem Haus, den zweiten etwas zur Seite versetzt. Ich wohnen in BW. Dort ist das Erstellen eines Carports bis 40 cbm zulässig. Bezieht sich dies auf alle Carport gemeinsam oder pro Carport?
Danke für Eure Hilfe.
4 Antworten
Was heißt ohne Baugenehmigung ?
Bei Carports handelt es ich rechtlich um überdachte Stellplätze oder offene Garagen. Und das sind selbstverständlich bauliche Anlagen und müssen allen einschlägigen Vorschriften entsprechen.
D.h. du wirst dafür ein Baugesuch erstellen und einreichen müssen. Da du dazu sowieso einen Bauvorlageberechtigten brauchst, kann dieser auch vorab prüfen, ob dein Vorhaben überhaupt zulässig ist.
Wenn die Carports den nach Landesbauordnung vorgeschriebenen Gebäudeabstand einhalten sind es aus baurechtlicher Sicht zwei Gebäude.
Achtung: Auch wenn ein Bauvorhaben baugenehmigungsfrei ist müssen alle Vorschriften des öffentlichen Rechts eingehalten werden. Dies sind insbesondere Grenzabstände, Gebäudeabstände, Brandschutz, Nachbarrechte, Festsetzungen eines Bebauungsplanes, Strassengesetze, Planungshoheit der Gemeinde, Standsicherheit etc. Kennt ihr alle diese Vorschriften? Wenn dagegen verstoßen wird muss auch ein baugenehmigungsfreie4s Vorhaben wieder beseitigt werden!!
Wenn die Carports den nach Landesbauordnung vorgeschriebenen Gebäudeabstand einhalten sind es aus baurechtlicher Sicht zwei Gebäude.
Achtung:
Auch wenn ein Bauvorhaben baugenehmigungsfrei ist müssen alle Vorschriften des öffentlichen Rechts eingehalten werden. Dies sind insbesondere Grenzabstände, Gebäudeabstände, Brandschutz, Nachbarrechte, Festsetzungen eines Bebauungsplanes, Strassengesetze, Planungshoheit der Gemeinde, Standsicherheit etc. Kennt ihr alle diese Vorschriften? Wenn dagegen verstoßen wird muss auch ein baugenehmigungsfreie4s Vorhaben wieder beseitigt werden!!
Dies Frage wurde wohl zum tausendsten Mal gestellt und die richtige Antwort lautet: Frag einen, der etwas davon versteht, nämlich das zuständige Bauamt. Es gibt in der Behördensprache bei Gebäuden den Begriff - genehmigungsfrei - nicht. Richtig ist verfahrensfrei, will heißen die Verantwortung für die richtige Wahl des Standortes wird auf den Architekten oder den Bauherrn übertragen. Architekt und Bauherr haben sich bei Ihren Planungen nach der jeweiligen Landesbauordnung und den Bestimmungen des Bebauungsplanes zu richten, widrigenfalls kann der Abriss verfügt werden. Der Bebauungsplan schreibt u.A. auch die Dachform, die Dachneigung, die Art der Eindeckung vor. Nicht das Volumen des Carportes allein ist von Relevanz, auch der Standort und die zulässige Grenzbebauung. Alle Nebengebäude, die auf der Grenze stehen werden hinzu addiert, unabhängig ob sie mit einnander verbunden sind oder nicht. Navajo