Wie genau sind Mietfolgeschäden definiert?
Finde dazu nichts auf Google. Ich habe von meinem ehem. Vermieter eine Abrechnung zur Beendigung des Mietverhältnisses bekommen und dort ist für zwei Monate die Position 'Mietfolgeschäden' aufgeführt. Es stimmt schon dass ein paar Schäden entstanden sind, zB paar Macken im Laminat und ein Sprung im Waschbecken, diese sind aber seperat aufgeführt. Oder ist ein Mietfolgeschaden etwas anderes?
4 Antworten
Oder ist ein Mietfolgeschaden etwas anderes?
Ja, in dem Fall dürfte damit ein zweimonatiger Mietausfall als Mietfolgeschaden abgerechnet worden sein. Wenn du Schäden an der Mietsache herbeiführst und die nicht sofort meldest, damit sie während deiner Mietzeit behoben werden können, wäre der VM ja an nahtloser Weitervermietung gehindert, solange die Schäden instandgesetzt werden.
G imager761
Nun dann raten wir weiter: Handelt es sich um Mietnachlass als Kompensation für eine mängelbehaftete Mietsache, Matrialkostenersatz oder Eigenleistung, die den Nachmietern gewährt wurde und dir als Schadensersatz deines Mietfolgeschadens mit der Kaution aufgerechnet wurde?
Normalerweise sind Folgeschäden solche, die zusätzlich entstanden sind, weil du einen Schaden nicht an den Vermieter sofort gemeldet hast, und der Schade so größer geworden ist als mit der Meldung.
Oder es ist ein Schadenersatz, für den der Vermieter hat bei fristloser Kündigung.
Es gibt mehrere Möglichkeiten. Du musst beim Vermieter nachfragen und um genauere Info bitten.
Für mich kann da aber etwas nicht stimmen, denn solche angerichteten Schäden bezahlt/ordnet ja die private Haftpflicht.
Was läuft denn da unrund?
Und zwei Monate hat wohl die Reparatur gedauert, die Folgeschäden müssen aber ja auch noch gekürzt werden auf die Schadenquote. Kein Mieter hat ja die Reparatur zu bezahlen.
Viel Glück.
Was bedeutet denn "für zwei Monate"?! Hat er zwei Monatsmieten von der Kaution abgezogen, oder was? Ein Waschbecken ist ja in 30 Minuten getauscht und verursacht im Normalfall ca. 200 €. Und für die Macken im Laminat gibt es höchstens einen zeitlichen Anteil. Also bitte mal exakter beschreiben.
Ich tippe ja auf zwei Monate Mietnachlass, weil die Nachmieter dafür bereit waren, im Gegenzug Waschbecken und Laminat in Eigenregie zu ersetzen.
Macht für den Vermieter richtig Sinn: Er darf mit dieser Kompensationsregelung wirksam Schönheitsreparaturen vereinbaren und muss sich nicht mit den Altmietern über Zeitwertersatz der Schäden auseinandersetzen :-)
Meinst du mit Mietausfall dass die Miete nicht gezahlt wurde oder dass die Wohnung nicht weitervermietet wurde? Beides ist nämlich nicht der Fall