Was hat Nachzahlung/Miete mit dem Steuerberater zutun?
Hallo liebe Community,
Wir haben Mieter, dessen Miete das Jobcenter bezahlt. Nun kommt schon seit über Monaten von den 4 Bewohnern der Wohnung keine Miete, dazu haben die auch die Nachzahlung nicht bezahlt. Die Mieter kommen immer mit Ausreden „Ja, wir kümmern uns drum“. Heute sagen die, dass die ein Anwalt gefragt haben und dieser meinte, dass wir uns an unseren Steuerberater wenden müssen und ihm die Abrechnungen schicken sollen, damit die Mieten und die Nachzahlung ausgezahlt werden. Ihre Ausrede ist auch „Die Frau aus dem Jobcenter mag uns nicht, deshalb bezahlen die nicht“.
Übrigens sagt das Jobcenter, dass die qm der Wohnung zu viel ist für 4 Bewohner (Mama und Papa: Arbeitslos, zwei Söhne: am Arbeiten).
Nun ist meine Frage, was hat die Miete und Nachzahlung der Mieter, die ihre Miete nicht zahlen, mit dem Steuerberater zutun?
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir sagen könntet, wie ich vorgehen soll und was eine Nachzahlung (Strom, Gas usw.) und Miete mit dem Steuerberater zutun hat?
Danke im Voraus :-)
8 Antworten
Einen Steuerberater brauchst du nicht. Aber viele Leute lassen den alles machen - auch die Verwaltung von Ausgaben für ein Hauseigentum und von Mieteinnahmen.
Wende dich an das Jobcenter. Die dürfen dir im Grunde zwar nichts erzählen über deine Mieter, aber du darfst ihnen erzählen, dass diese im Rückstand sind mit Miete und mit Nebenkosten. Dann kriegst du das Geld künftig - und vielleicht sogar rückwirkend - höchstwahrscheinlich direkt auf dein eigenes Konto ausgezahlt. Siehe SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung Absatz 7:
(7) Soweit Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, ist es auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. Es soll an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn
1. Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen,
Gruß aus Berlin, Gerd
Übrigens sagt das Jobcenter, ...
Liegt das, was es angeblich "sagt", der Mietpartei papierschriftlich vor?
Ansonsten glaube ich, daß Ihr da schlichtweg verarscht werdet.
Nun ist meine Frage, was hat die Miete und Nachzahlung der Mieter, die ihre Miete nicht zahlen, mit dem Steuerberater zutun?
Der Steuerberater wäre nur bedeutsam, falls Ihr einen braucht. Die Mietpartei kann theoretisch auch einen brauchen, und für die Zahlung von Miete und Nachzahlung braucht man ihn ggf. zu Prüfzwecken.
Grundsätzlich jedoch spielt ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe betreffs Eurer Forderung an die Mietpartei m.E.n. keine Rolle.
Wenn bereits 4 Monatsmieten ausstehen, dann mahnt die einmal papierschiftlich mit Fristsetzung an oder kündigt gleich fristlos. Fertig :)
Das ist eine ganz einfache Angelgenheit!
Beträgt der Mietrückstand mehr als 2 Monatsmieten, die fristlose Kündigung aussprechen! Dann auch sofort (14 Tage später) gleich beim Amtsgericht eine Räumungsklage einreichen. am Besten über einen Anwalt.
Je schneller ihr die los seit, desto besser!
Das Jobcenter hat übrigens vollkommen recht, wenn die die Miete nicht mehr bezahlen, wenn in der BG (bedargemeinschaft) Personen sind, die in der Lage sind, für den Unterhalt aufzukommen.
Das hat nichts damit zu tun, dass Eltern für ihre Kinder dazusein haben. schon deswegen nicht, weil wenn sie erwerbstätig sind, sie offenbar in dem Sinne keine Kinder mehr sind.
vor dem Gesetz sind personen in direkter verwandschftlich gradliniger Bezieung gegeneinander aufkommenspflichtig!
Fristlos kündigen, und zwar sofort.
Die halten dich hin und hoffen auf deine Blödheit.
Am Ende ist der Schuldenberg auf Tausende von Euro angewachsen, und von dem Geld siehst du keinen Cent.
Zieh da ganz schnell die Reißleine!
Nun ist meine Frage, was hat die Miete und Nachzahlung der Mieter, die ihre Miete nicht zahlen, mit dem Steuerberater zutun?
nichts, Hinhaltetaktik
die Mieter sind im Zahlungsverzug und damit solltest du die Fristlose aussprechen
neee besser Einwurfeinschreiben
... Fristlose aussprechen", ja, aber schriftlich und mit Einschreiben-Rückschein.