Mieter oder Vermieter - Wer zahlt für beschädigtes Laminat?
Hallo zusammen,
es geht um folgenden Sachverhalt. Nach 6,5 Jahren Miete habe ich vor, die Wohnung zu wechseln. In der Zwischenzeit sind aber Schäden am Laminat entstanden, für die der Vermieter nun gerne eine Entschädigung hätte.
Ein Teil des Zimmers in der Studenten-WG wurde als Büroecke genutzt. Nach ca. 5 Jahren traten erste, deutliche Schäden am Laminatfußboden auf. Kanten an denen Ministückchen rausgebrochen sind, wurden beim Putzen weiter angerissen. Als diese Macken anfingen größer zu werden, wurde eine Matte gekauft. Googlen hat nun leider mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet.
Deshalb:
- Ist die Benutzung eines Schreibtischstuhls in der Mietwohnung erlaubt?
- Muss auf eine Regelung im Mietvertrag hingewiesen werden?- Müssen dafür spezielle Weichgummirollen oder eine Unterlage genutzt werden?
- Zahlen die Schäden zur gewöhnlichen Abnutzung?
- Gibt es eine übliche Lebensdauer für Laminatböden?
- Wenn ja, spielt diese hier eine Rolle?
- Falls es zum Streit kommt, wer kommt am Ende dafür auf?
Es wurde keine Kaution bezahlt, sondern nur eine Bürgschaft der Eltern vorgelegt. Im Moment bin ich einer von zwei von vier Mietern in der Wohnung, die einen Schutz benutzen. Generell möchte ich noch anmerken, dass der Boden nicht neu war, als ich eingezogen bin. Ich habe auch etwas von einer üblichen Lebensdauer gelesen. Andere Macken (wie auf dem letzten Bild), die beim vorherigen Auszug entstanden sind, wurden mit einem "Ist jetzt halt so" hingenommen.
8 Antworten
Hallo,
ich sehe es keineswegs so eindeutig, denn m.E. ist es normal, dass Laminat nicht ewig hält. Gut wäre, zu wissen, wie alt es denn ist. Auch gut wäre gewesen, schon beim Einzug die Macken, die schon drin waren, fotografisch festzuhalten und/oder im Übergabeprotokoll. Noch besser wäre gewesen, die Matte vorher unter den Stuhl zu legen.
Lauter hätte, würde, müsste...Ja, du hast etwas kaputt gemacht, aber es war ja vorher nicht neu und tadellos. Stichwort "Zeitwert".
Ich denke, dass du mit dem Vermieter reden solltest. Sicher könnt ihr euch einigen, bevor es zu teuren Anwälten geht.
Warum sollte der Vermieter zahlen, wenn du den Laminat kaputt machst. Normale Abnutzung muss er hinnehmen, aber du hast einen richtigen Schaden verursacht. Und du bist ja auch erst auf den Gedanken gekommen eine Schutzmatte zu kaufen, als der Laminat schon hin war. Es hätte dir eigentlich schon bei den ersten Kratzern in den Sinn kommen müssen, dass du was drunter legen solltest. Statt dessen wartest du, bis das Laminat richtig kaputt ist.
Dir sollte bekannt sein, dass die Mietsache pfleglich zu behandeln ist. Das bedeutet, dass du dafür Sorge tragen musst, dass solche Schäden gar nicht erst entstehen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Vermieter nun preiswertes oder teures Laminat verlegt hat. Auch wenn der Boden nicht neu war, als du eingezogen bist - in diesem Zustand war er jedenfalls nicht. In meiner vermieteten Wohnung liegt seit 15 Jahren billiges Laminat (mal vo einem Mieter verlegt). Das wurde immer pfleglich behandelt und hat nicht einen Kratzer. Soviel mal zur Lebensdauer von Laminat.....
Ergo: Du musst für den Schaden aufkommen, möglicherweise übernimmt das deine Haftpflicht, sofern du eine hast. Allerdings sehe ich da auch schwarz, weil die Schäden in dem Ausmaß absout vermeidbar gewesen wären.
Wenn dir jemand ´ne Beule ins Auto fährt kommst du doch auch nicht auf den Gedanken, den Schaden selbst zu tragen, oder?
Dieser Schaden im Laminat ist definitiv keine Abnutzung. Abnutzung wären kleinere Kratzer gewesen. Und in dem Moment, wo sich die Kratzer gezeigt haben, hättet du eben schon eine Schutzmatte drunterlegen können um das Ausmaß zu vermeiden. Das musst du dir auf die Fahne schreiben. Natürlich darf ein Bürostuhl im Mietwohnungen genutzt werden. Wenn sich die ersten Kratzer zeigen, die dir ja aufgefallen sind, Schutzmatte drunter.
Aber wieso eine kaufen, wenn man die Auswirkungen nicht kennt.
Nochmal: du hast die ersten Kratzer gesehen. Das wäre nomale Abnutzung. Spätestens in dem Augenblick holt man eine Schutzmatte oder einen billigen Rest Teppichboden und nicht erst, wenn das Laminat an der Stelle total kaputt ist. Der Schaden, der da entstanden ist, geht weit über normale Abnutzung hinaus.
Wie hoch der Zeitwert von Laminat ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Und wie lange das Laminat da tatsächlich drin liegt entzieht sich auch deiner Kenntnis. Jedoch hat der Vermieter dir einen intakten Boden übergeben, du hast ihn kaputt gemacht. Der Boden ist nicht einfach abgenutzt sondern kaputt. So einfach ist das. Und selbst verständlich bist du in der Pflicht die Kosten für die Beseitigung des Schadens zu tragen.
Der Schaden geht über normale Nutzung hinaus und der Mieter oder dessen Haftpflicht muss dafür aufkommen.
Das ist keine normale Abnutzung mehr, sondern ein richtiger Schaden. Dafür wirst Du wohl zahlen müssen.
"Abnutzung oder Verschlechterung des Zustandes der Mietsache sind bei vertragsgemäßem Gebrauch mit der Miete abgegolten". Nichts anderes sehe ich hier bei den Abbildungen. Die Qualität des Laminats scheint auch nicht die beste zu sein. Wenn es nicht mit Rollenbürostuhl ohne Schutz genutzt werden sollte/dürfte, hätte das explizit im MV stehen müssen.
Selbst wenn hier eine Schadenersatzpflicht gefordert würde, gälte der Grundsatz NEU für ALT. Es käme also nur der Zeitwert zum Ansatz.
Also für mich spielt es eben doch eine Rolle, ob der Schaden durch Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Abnutzung entstanden ist. Und in meiner Frage habe ich ja speziell wissen wollen, ob ich als Mieter verpflichtet bin auf einen Bürostuhlt zu verzichten, oder wenn ich ich ihn benutze, Schutzmatte oder Weiche Rollen Pflicht sind.
Klar gehe ich immer pfleglich mit anderer Leute Sachen um, allerdings war mir wirklich nicht bewusst, dass ich während meiner Schreibtischarbeiten den Boden abnutze.
Wenn es eben eine Regelung dafür gibt, dann frage ich mich, woher ich diese kennen sollte. Einschränkungen von den Vermietern gab es keine. Logisch, dass eine Matte von Anfang an besser gewesen wäre. Aber wieso eine kaufen, wenn man die Auswirkungen nicht kennt...
Die Sache mit dem Zeitwert möchte ich auch weiterverfolgen. Falls wirklich mit 10 Jahren Haltbarkeit gerechnet wird, und das Laminat auch schon so lange drin ist, dann sehe ich mich da auch nicht wirklich in der Pflicht.