Zwischenmiete Nachzahlung Strom/Heizkosten?

4 Antworten

"Zwischenmiete" ist ein Unwort, es existiert nicht im BGB. In deinem Fall gibt es einen Mieter, der entweder einen befristeten Mietvertrag oder einen Mietvertrag "Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch" schriftlich mit dir abgeschlossen haben sollte. Ein mündlicher Mietvertrag kann nicht befristet sein. Der Befristungsgrund muss im schriftlichen Mietvertrag genannt sein, hier vermutlich "Eigenbedarf", ansonsten würde auch dieser Vertrag als unbefristet gelten. Abweichungen von diesen Möglichkeiten bedeuten, dass der Mietvertrag ordentlich gekündigt oder einvernehmlich aufgelöst werden muss.

Nur wenn im MV eine Klausel über Nachforderungen im Bereich pauschale Betriebskosten vereinbart wurde, kannst du solche Nachforderungen auch stellen, Beweise vorausgesetzt.

Nun bekennst du, dass du selbst Untermieter in der Wohnung bist. Wie ist denn hier die Trennung der Betriebskosten mit deiner Vermieterin vertraglich geregelt? Hattest du eine Erlaubnis zur Untervermietung von deiner Vermieterin?

wenn bezüglich nebenkosten nichts vereinbart wurde, also auch keine stände notiert etc. dann ist es ganz klar für den zwischenmieter anzunehmen, dass die nebenkosten in seiner miete bzw. der nebenkostenpauschele voll enthalten sind. also wird es wohl an dir hängen bleiben, das zu begleichen...

sei froh, dass es nur das ist. es hat schon fälle gegeben, da haben sich zwischenmieter erfolgreich geweigert, die wohnung zu verlassen, astronomische schäden hinterlassen etc...

rechnet man das mal hoch, dann hat sich deine einnahme um 63 € je monat gemindert... das kann man überleben.

lg, Anna

Tom54 
Beitragsersteller
 01.08.2016, 21:47

Und wie sieht es mit meiner damaligen Mitbewohnerin aus die zu der Zeit auch als Hauptmieterin im Vertrag stand, aber zu der besagten Zeit auch nicht in der Wohnung war? Muss sie sich an den kosten beteiligen?weil eig war es ja meine Schuld im Vertrag nichts diesbezüglich geregelt zu haben..

Peppie85  01.08.2016, 23:03
@Tom54

normalerweise muss sie sich, stand sie im mietvertrag, an den nebenkosten für den zeitraum anteilig, also zur hälfte beteiligen...

lg, Anna

Im Zwischenmietvertrag habe ich diesbezüglich leider nichts erwähnt. Muss er die Kosten trotzdem zahlen oder hängt die Rechnung jetzt an mir?

Dann musst der Zwischenmieter nichts zahlen.

Man muss bei Verträgen darauf achten was man vereinbart.

Klar und eindeutig an Dir. Für Unter- oder "Zwischenmieter" haftet der Hauptmieter.