Was tun, wenn der Vermieter den Miteinzugeben vergisst?
Nach meinem Einzug in der neuen Wohnung hatte ich meinem Vermieter eine Einzugsermächtigung für die Miete erteilt, die der aber nicht genutzt hat. Jetzt, nach mehr als einem Jahr, merkt er, "dass aus systemtechnischen Gründen" die Abbuchung vergessen wurde. Nun soll ich alles nachzahlen, insgesamt 10000 Euro. Ist das aus eurer Sicht richtig? Kennt ihr einen Anwalt, der sich damit auskennt?
23 Antworten
10.000 € in etwas mehr als einem Jahr? Das wären also über 800 € im Monat, die Du jeden Monat zuviel zur Verfügung hattest. Sowas fällt Dir nicht auf? Wobei ich tippe, das es Dir aufgefallen ist, Du aber auf "dummfang" gegangen bist. So nach dem Motto: Wenn es ihm nicht auffällt, sag ich auch nichts.
Die Mietschuld ist eine Bringschuld, dass heißt, dass Du dafür Sorgen musst, dass das Geld beim Vermieter ankommt. Im Zweifel heißt das, dass auch bei erteilter Einzugsermächtigung geprüft werden muss, ob der Vermieter tatsächlich an sein Geld gekommen ist.
Ich hoffe für Dich, dass Du das Geld sofort zur Verfügung hast. Ansonsten kann dies eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB Abs. 2 Pkt. 3 BGB zur Folge haben.
Ich korrigiere mich mal selbst: Durch Einzugsermächtigung wandelt sich die Bringschuld in eine Holschuld um, so dass der Mieter nicht in Verzug gerät. Das heißt aber trotzdem, dass die Miete nachträglich gezahlt werden muss.
Du hättest doch mindestens nach einem Monat feststellen können und müssen, dass keine Miete abgebucht wurde. Jetzt musst du die Miete nachzahlen. Versuche das in Raten zu vereinbaren, da ja der Vermieter auch Schuld trägt. Die Forderung wäre erst nach jeweils drei Jahren verjährt.
Ja, das ist richtig! Das ist noch längst nicht verjährt und ein Anwalt kann dir dabei auch nicht helfen. Dir hätte doch auffallen müssen, dass etwas schief läuft und die Miete nicht abgebucht wird. Warum hast du nicht reagiert und mit deinem Vermieter gesprochen?
So einfach kannst du dich nicht aus der Verantwortung ziehen! Du bist verpflichtet, dein Konto zu überprüfen. Nun hast du die Konsequenzen - hier die Nachzahlung - zu tragen.
Die alte Oma hätte sicher bemerkt das das mit den Abbuchungen nicht klappt, bei einem Großvermieter kann so was schon eher mal passieren.
Ist es auch nicht. Es ist aber Deine Aufgabe, die geschuldete Miete auf Deinem Konto zur Verfügung zu stellen, bis sie abgebucht wird...
Auch wenn Du dem VM eine Einzugsermächtigung erteilt hast bleibst letztendlich Du für die Zahlung der Miete verantwortlich.
Natürlich ist es rechtens das der VM die Miete fordert. Es wäre auch rechtens wenn der Dir wegen Mietrückstand fristlos kündigt.
Das Dir mehr als ein Jahr nicht aufgefallen ist das die Miete nicht abgebucht wurde glaubt Dir keine S... bzw. wird man Dich fragen warum Du Dich nicht beim VM deswegen nicht gemeldet hast um das zu klären.
fristlose Kündigung ist eine völlige unsinnige Antwort! So was von falsch!
Natürlich kann dem Mieter fristlos wegen Mietrückstand gekündigt werden.
fristlose Kündigung ist eine völlige unsinnige Antwort!
Die Antwort ist nicht unsinnig, sondern richtig.
So was von falsch!
Da hast du jetzt leider falsch geraten.
Nein, wenn der Vermieter den Mietrückstand selbst verschuldet hat, weil Einzug vereinbart war, er aber nicht einzieht, dann kann er selbstverständlich nicht fristlos kündigen. Immerhin liegt das Verschulden für den Mietrückstand klar auf seiner Seite, und wegen eines nicht vom Mieter verschuldeten Mietrückstands kann eben NICHT fristlos gekündigt werden (siehe analoge Urteile bei verspäteter Mietzahlung durch Ämter). Es ist nicht die Pflicht des Mieters, den Vermieter darauf hinzuweisen oder die Mietzahlung anderweitig zu bewerkstelligen, wenn dies so vereinbart ist. Aus dem gleichen Grund kann er auch keine Verzugszinsen verlangen...
Nein, sie ist aus oben genannten Gründen falsch...
Siehe meinen Kommentar oben...
Nehmen wir mal an, deine Meinung wäre richtig:
Vermieter möchte den Mieter loswerden, warum auch immer. Nur der Mieter verhält sich absolut korrekt und es gibt keine Möglichkeit zu kündigen. Nun sagt der Vermieter "Ach ich buche einfach mal 3 Monatsmieten nicht ab und darauf kündige ich ihn einfach fristlos"
Und du willst mir immer noch erzählen, es wäre korrekt. Sorry, du hast echt keine Ahnung von Recht. Ich hoffe, erkennst, was du gerade für einen rechtlichen Mist zusammenzimmerst. Sei nicht so stur und beharre auf deine falsche Meinung.
Mal abgesehen davon, dass Du nicht mich meinst, hast Du völlig Recht... ;-)
Ist sie nicht. Natürlich kann der Vermieter nach den Grundsätzen von Treu und Glauben jetzt nicht sofort kündigen. Aber wenn der Mieter jetzt sagt, er müsse überhaupt nicht bezahlen, dann geht die Kündigung durch.
Dazu muss der Mieter überhaupt erstmal in Verzug geraten, und das dürfte gar nicht so einfach sein, denn nach Treu und Glauben kann man vom Mieter ebenfalls nicht verlangen, eine Summe von mehreren Tausend Euro auf seinem Konto auflaufen zu lassen und damit praktisch die Buchhaltung des Vermieters zu übernehmen, bis der mal abbucht. Der Mieter darf darauf Vertrauen, dass die Miete zeitnah abgebucht wird. Nur weil der Vermieter jetzt die Summe auf einmal fordert, heißt das noch lange nicht, dass er auch sofort Anspruch darauf hat...
Nein, wenn der Vermieter den Mietrückstand selbst verschuldet hat, weil Einzug vereinbart war, er aber nicht einzieht, dann kann er selbstverständlich nicht fristlos kündigen
Ist doch richtig und der VM wird es sicher auch (vorerst) nicht machen sondern dem Mieter eine großzügige Frist zur Zahlung gewähren.
Upps, in der Zeile verrutscht. Sorry, du warst natürlich nicht gemeint, sondern der Antwortgeber antiwari. Kann leider meinen Kommentar nicht nachträglich verschieben.
Dazu muss der Mieter überhaupt erstmal in Verzug geraten
Der Mieter ist nach § 556b BGB in Verzug geraten, egal ob es eine Einzugsermächtigung gab oder auch nicht.
Sicher stellt sich die Frage, ob er es sofort bezahlen muss. hier würde ich einfach mal "jurafragen" zustimmen.
Natürlich ist das richtig, Du musst logischerweise Deine Miete zahlen...
Habe nicht gedacht, dass das meine Aufgabe ist. Der Vermieter ist keine alte Oma, sondern eine sehr große Immobiliengesellschaft.