Wie formuliere ich einen Mietvertragszusatz und wer muss den alles unterschreiben?
Hallo in unsere neue Wohnung zieht noch jemand mit ein, der vermieter ist von anfang an davon in kenntnis gesetzt worden. der mietvertrag ist nur auf mich als Hauptmieter ausgestellt, wie könnte ich diesen Vertragszusatz formulieren und muss der vermieter diesen auch unterschreiben? Oder reicht da eine Vereinbarung zwischen den Mietern???
7 Antworten
Wenn jemand dazu zieht der nicht in den bestehenden Mietvertrag aufgenommen werden soll ist ein Zusatz unnötig.
Wichtig ist das Du von deinem Vermieter die Erlaubnis hast jemanden einziehen zu lassen.
Was Du mit der zuziehenden vereinbarst und wie ist für deinen Mietvertrag bzw. Vermieter völlig egal.
Wenn Du willst kannst Du mit der einziehenden Person einen Mietvertrag abschließen, mußt Du aber nicht.
Eins mußt Du aber, der Person die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen damit sie sich anmelden kann.
Es braucht gar nichts gemacht werden, ausser den Vermieter in Kentniss zu setzen. Bei zuzug von Verwandten kann der Vermieter nichts machen auch Lebensgefärten sind mitlerweile zu akzeptieren.
Bei Fremdpersonen kann der Vermieter dem Zuzug widersprechen. Scheint er aber in eurem Fall nicht gemacht zu haben.
Der Vermieter könnte die Nebenkosten anpassen, muß er aber nicht, er kann auch bis zur nächsten Abrechnung warten.
Wie ihr die Miete untereinander aufteilt oder ob du mit der Person einen Untermietvertrag machst ist deine Sache.
Wenn Du möchtest, dass die andere Person als Hauptmieter aufgenommen werden soll, wäre hier ein Nachtrag zum Mietvertrag durch den Vermieter anzufertigen.
Hier unterschreiben dann alle Vertragspartner (Du, die neue Person und Vermieter).
Soll die Person einfach nur dort wohnen, würde es sich um ein Untermietverhältnis handeln. Hier kannst Du dann allein mit der Person eine Vereinbarung schließen.
Ansonsten würde ich mir hier aber eine schriftliche Genehmigung vom Vermieter einholen.
Was gibts da zu formulieren? Man trägt eben noch den zweiten Name ein und lässt denjenigen mit unterschreiben oder man macht einen Untermietvertrag
Damit ist ein zweiter Mieter eingetragen - was gibts da noch zu ändern?
Eine Änderung des Mietvertrages wird rechtswirksam, wenn beide Parteien die Änderung durch Unterschrift genehmigen. Es sind 2 Urkunden als Änderungsexemplare auszufertigen. Damit ist deine Empfehlung ein gefundenes Fressen des Papierkorbes.
Ich versteh kein Wort...
Der Vermieter ist doch einverstanden - das schreibt der Fragesteller doch extra - also trägt man den neuen Mieter ein und alle unterschreiben.
Wo ist das Problem?
Ich würde das auf jeden Fall vom Vermieter schriftlich absegnen lassen!
Dann bist du auf der sicheren Seite! Geht ja auch um Nebenkosten die pro Person gerechnet werden!
Und wenn diese Person sicher sein will, dann fragt doch einfach in ihr einen neuen Vertrag auf beide bekommt?
Damit ist der Vertrag aber nicht geändert.