Strom- und Internetverträge bei WG Auszug

5 Antworten

"Die Verträge für Strom und Internet wurden gekündigt," => Ab dem Kündigungstg können neue Verträge geschloßen werden. Allerdings werden Strom- und Internetanbieter nur einen Partner akzeptieren oder alle drei als "Mietergemeinschaft" in den Vertrag schreiben. Das letzte kann problematisch werden, weil dann jeder einzelne für den vollen Betrag haftet. Der anbieter sucht sich einen raus - nach Belieben - von dem er das gesamte Geld fordert. Der muß dann schauen, wie er von den beiden anderen das Geld bekommt. Problematisch, wenmn später einer auszieht und die anderen den Vertrag nicht kündigen wollen. Dann bleibt dieser trotz Auszug in der Haftung.

=> Kpndigung ist OK, Anschließend einen neuen Vertrag abschließen - wieder nur einer, damit auch er durch Kündigung wieder "raus" kommt.

Strom: Bei Umzug kommt der Vertragspartner auch vorzeitig aus dem Vertrag raus. Er muss nur anhand eines Übergabeprotokolls seinem Stromanbieter den Auszug nachweisen!

Telefon: Vertrag bleibt bis zum Ende der Kündigungsfrist mit dem Vertragspartner bestehen. Bei Umzug wird somit der Vertrag mit in die neue Wohnung übernommen. Sollte dort der Telefonanbieter nicht leisten können, könnte eine Kulanzregelung getroffen werden.

Der Vertragpartner sollte aber aufpassen, da normalerweise der Kündigungstermin und nicht der tats. Auszugstermin zählt.

Es gibt es komplizierte Formulierungen.

Macht es euch doch mal einfacher. Hier gibt es 2 Möglichkeiten

1. Vertrag kündigen und vom ausziehenden die Kosten bis Laufzeitende einfordern ( freundliche Variante )

2. Mit Tatsachen bewerfen :-)

Du ( der ausziehende ) hast den Vertrag unterschrieben und musst ihn umschreiben...schönes Leben noch :-)

Der Telefonanbieter wird in jedem Fall bis Vertragsende die Leitung ( blockieren ). Erst dann könnt ihr was Neues machen.

Sollte er jedoch offiziell "umziehen" ist die Sache in wenigen Tagen oder Wochen wieder frei.

3er WG, alle Bewohner Hauptmieter. Strom- und Internetvertrag durch einen einzelne/n Mieter/in abgeschlossen und unterschrieben, sonst keine weiteren Vereinbarungen. Die Anderen Mieter zahlten monatlich anteilig Beträge an diese/n Mieter/in. Diese/r Mieter/in zieht vor Ablauf der 3 Monaten Kündigungsfrist aus, hat einen Nachmieter. 

Habt Ihr jeder einen eigenen Mietvertrag oder alle zusammen einen gemeinsamen Mietvertrag?

Falls es ein gemeinsamer Mietvertrag ist und eine Partei alleine kündigt, dann ist die Kündigung unwirksam.

Die Verträge für Strom und Internet wurden gekündigt, laufen aber noch ein paar Monate bis nach dem Auszug weiter. Die verbleibenden Mieter wollen diese Verträge nicht übernehmen sondern neue schließen.

Die Verträgse sind doch gekündigt wo ist das Problem?

Müssen die verbleibenden Meiter die Verträge übernehmen?

 Nein.

Muss der ausziehende Mieter die Leitungen sozusagen freigeben, um neue Verträge zu ermöglichen und hat die Kosten für die bestehenden, gekündigten Verträge selbst bis zum Ende zu tragen?

 Die Leitungen muss er nicht freigegebn, aber er muss bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen.

Dann könnt ihr einen neuen Vertrag abschließen.

MfG

Johnny

Wenn er weiter zahlen muss, kann er euch ärgern, und die Leitungen eben nicht frei geben. Über solche Umstände muss man sich einigen