Mietvertrag für Studentenwohnheim als Minderjähriger unterschreiben?
Hallo,
ich habe mich für ein Studentenwohnheim (von Kolping) beworben, wurde angenommen und habe den Mietvertrag erhalten. Nun gibt es noch das Problem, dass ich 17 Jahre alt bin und damit ja noch nicht vollständig geschäftsfähig bin. Der Miete würde am 01.09. beginnen und ich werde erst im November volljährig. Wie sieht es nun beim Unterschreiben des Mietvertrages aus? Alleine darf ich ihn ja nicht unterschreiben, oder? Müssen sowohl ich, als auch ein Elternteil unterschreiben, damit der Vertrag gültig wäre? Als Mieter bin übrigens ich in dem Vertrag angegeben.
Vielen Dank im Voraus
6 Antworten
Den Mietvertrag gehst du alleine wirksam ein, wenn nur du ihn unterschreibst und deine Eltern dem zustimmen, § 108 BGB.
Ob das Kolpingwerk das beim deinen Einkünften mitmacht, ohne dein Eltern als vollhaftenen Mieter mit aufzunehmen oder als Bürgen zu verpflochten, steht auf einem anderen Blatt.
Danke für die Antwort. Weißt du evtl. eine Antwort auf meine Frage im Kommentar unter Gerhats Antwort? https://www.gutefrage.net/frage/mietvertrag-fuer-studentenwohnheim-als-minderjaehriger-unterschreiben#answer-356614734
Deine Unterschrift und die Unterschrift eines Elternteils als gesetz. Vertreter reicht.
Deine Eltern müssen unterschreiben.
"Deine Eltern müssen unterschreiben." Nicht den Mietvertrag sondern die Einwilligung vor Abschluss oder die Genehmigung nach Abschluss des MV.
Als Studierende hast du vermutlich kein eigenes Einkommen. Daher erklären deine Eltern ihre Einwilligung in deinen Mietvertragsabschluss vor dem Vertragsabschluss schriftlich. Dieses Dokument kannst du dem Vermieter vorlegen oder in Kopie übergeben.
Als Minderjährige bist du nur beschränkt geschäftsfähig. Du darfst Rechtsgeschäfte vornehmen, musst aber dazu die Einwilligung deiner Eltern haben.
Danke für die Antwort.
https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/minderjaehrig.htm Auf dieser Seite steht folgendes: "Soll ein längerfristiger Mietvertrag abgeschlossen werden, d.h. der Vertrag dauert länger als ein Jahr nach Vollendung des 18. Lebensjahres, reicht die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter nicht aus ! Hier ist zusätzlich die Genehmigung des Vor-mundschaftsgerichtes erforderlich ( § 1822 Ziff 5 BGB)." Heißt das, dass ich, wenn ich jetzt z.B. 6 Semester dort wohnen möchte, die Genehmigung des Gerichtes bräuchte?
du hast nicht dargestellt, dass du anstelle deiner Eltern einen Vormund hast. Eindeutig bekennst du, dass du einen Elternteil hast.
Du kanst zwar unterschreiben aber das müssen Dan auch die eltern!
Nur sie oder ich auch?