darf neuer vermieter garten aufteilen?

6 Antworten

Ist ja echt mies.

Aber leider ist in dem Mietvertrag nicht genau deklariert, dass nur Du alleine den kompletten Garten nutzen darfst.

Hier kann man sich das ganze auslegen wie man möchte...könnte auch "Mitbenutzung" bedeuten.

Ich gehe davon aus, dass es rechtens ist.

Aber am besten mal vom Anwalt beraten lassen!

Dummerweise  ist es nicht dein Garten. Der Garten ist nicht Teil deiner Mietsache, aalein die Nutzung ist dir gestattet worden. Und deshalb kannst du dort auch nichts bestimmen oder verbieten. Ob du den Garten teilen willst oder nicht, ist völlig irrelevant. Wenn der Vermieter einem weiteren Mieter die Nutzung gestattet, musst du dich damit abfinden.

milly0815 
Beitragsersteller
 17.06.2015, 14:06

genau das war ja auch meine frage...ich möchte auch nichts bestimmen...ich habe nur gefragt ob es richtig ist,den garten teilen zu müssen,da ich mich auf diesem gebiet nicht auskenne.der vermieter sagte noch zu mir, er möchte mir nichts wegnehmen und eventuell kann der neue mieter ja vor dem zaun seinen grill aufstellen,wenn ich nichts dagegen habe.da habe ich absolut nichts dagegen.das ist der hofbereich mit rasen...ich habe auch nichts dagegen wenn er sich im vor dem zaun ein kleines stück selbst abzäunt.der vermieter sagte,das würde ihm schon reichen.somit sitzt er nicht neben mir am tisch und das ist auch völlig okay...

TrudiMeier  17.06.2015, 14:13
@milly0815

Da dir mietvertraglich nicht die alleinige Gartennutzung zugesichert wurde, wirst du ihn wohl teilen müssen. Aber vielleicht hast du ja Glück und der neuer Mieter ist ganz nett. Unter Umständen kann es auch ganz lustig sein, sich einen Garten zu teilen. Immer schön positiv denken ... :-))

milly0815 
Beitragsersteller
 17.06.2015, 14:23
@TrudiMeier

mein vermieter is ja ganz nett und er würde den neuen mieter nicht einfach in den garten setzen sondern dafür sorgen das für ihn ein ganz kleines stück abgeteilt wird...wie gesagt hat es sich so angehört das es ihm auch reicht vorm garten mal grillen zu können.da ist auch noch ein ganzes stück rasen.bei den mietern die hier wohnen u gewohnt haben fällt es schwer positiv zu denken :D fahrradklau,krach usw. aber der neue is n netter das weiss ich...gerade mal 18 jahre jung.ich bleib dann aber doch lieber mit meinen freunden und meiner familie allein in meinem bereich.und mit einem kleinen gespräch übern gartenzaun hab ich doch auch garkein problem und wenn ihm die grillkohle ausgeht helfen wir auch gern aus;)

TrudiMeier  17.06.2015, 14:53
@milly0815

Und vielleicht mäht er dir auch mal den Rasen, gießt deine Blumen,wenn du im Urlaub bist..... :-)

Der Vermieter kann dir diesen Schriftsatz problemlos kündigen - so wie er ihn geschlossen hat, denn das ist eine Vereinbarung und kein Mietvertrag! Hier gelten auch keine üblichen Kündigungsfristen. Das geht fast von heute auf morgen!

milly0815 
Beitragsersteller
 17.06.2015, 14:10

warum macht man dann schriftliche vereinbarungen frage ich mich :O 

Besserwisser65  17.06.2015, 14:12
@milly0815

Wenn dort drinsteht: In Ergänzung zum Mietvertrag vom ... - dann wäre es ein Mietvertrag mit der üblichen Kündigungsfrist!

TrudiMeier  17.06.2015, 14:15
@Besserwisser65

Selbst dann bliebe es nur eine Gartennutzung,kein alleiniges Nutzungsrecht.

Steht die Nutzung in der Sondervereinbarung als Alleinrecht drin? Diese Vereinbarung ist Bestandteil deines Mietvertrages und den darf der neue Vermieter nicht so einfach ändern!

milly0815 
Beitragsersteller
 17.06.2015, 13:52

ich habe nur das zusätzliche schriftstück...also diese vereinbarung vom damaligen vermieter

Ich kenn mich nicht wirklich aus, aber ich denke in dem Vertrag fehlt das Wort "alleinige". Also wenn da stünde "zur alleinigen Nutzung überlassen", kann kein anderer Mieter rein. Das steht da aber nicht, also denke ich, dass du die anderen Mieter reinlassen musst. Kann vielleicht sogar ganz nett werden?