darf neuer vermieter garten aufteilen?
hallo,ich wohne seit 10 jahren in einem mehrfamilienhaus.hinter dem haus befindet sich ein garten,welchen ich seit 10 jahren nutze.zum damaligen mietvertrag bekam ich vom damaligen vermieter eine extra bescheinigung mit diesem text: Vereinbarung: zum mietvertrag vom 01.09.2014 zu oben genannter wohnung wird gartennutzung vereinbart.die rasenpflege des gartens u die pflege des rasens vor dem garten(hofbereich) wird vom mieter übernommen.alle anderen mieter des hauses haben eine solche vereinbarung nicht und nutzen den garten auch nicht. der neue vermieter möchte den garten nun abteilen um einem neuen mieterwelcher nun einzieht ein stück garten abzugeben.der garten ist eingezäunt u der vermieter sagte,ich könne dem neuen mieter ja auch mal den schlüssel geben,das dieser dort mal grillen kann.ich möchte mir mit keinem anderen mieter den garten teilen.ich habe dort meine gartenmöbel,gartengeräte etc. und möchte nicht mit meiner familie oder freunden mit fremden anderen zusammen grillen.wenn der neue mieter vor dem zaun seinen grill aufbaut ist mir das egal.da ist auch etwas rasen.aber einen wildfremden in meinem garten zu haben, das möchte ich nun wirklich nicht.kann der neue vermieter nach übernahme der alten mietverträge und meiner schriftlichen vereinbarung den garten einfach aufteilen oder mir sogar wegnehmen?lieben dank schonmal für eure antworten.
6 Antworten
Ist ja echt mies.
Aber leider ist in dem Mietvertrag nicht genau deklariert, dass nur Du alleine den kompletten Garten nutzen darfst.
Hier kann man sich das ganze auslegen wie man möchte...könnte auch "Mitbenutzung" bedeuten.
Ich gehe davon aus, dass es rechtens ist.
Aber am besten mal vom Anwalt beraten lassen!
Dummerweise ist es nicht dein Garten. Der Garten ist nicht Teil deiner Mietsache, aalein die Nutzung ist dir gestattet worden. Und deshalb kannst du dort auch nichts bestimmen oder verbieten. Ob du den Garten teilen willst oder nicht, ist völlig irrelevant. Wenn der Vermieter einem weiteren Mieter die Nutzung gestattet, musst du dich damit abfinden.
Da dir mietvertraglich nicht die alleinige Gartennutzung zugesichert wurde, wirst du ihn wohl teilen müssen. Aber vielleicht hast du ja Glück und der neuer Mieter ist ganz nett. Unter Umständen kann es auch ganz lustig sein, sich einen Garten zu teilen. Immer schön positiv denken ... :-))
mein vermieter is ja ganz nett und er würde den neuen mieter nicht einfach in den garten setzen sondern dafür sorgen das für ihn ein ganz kleines stück abgeteilt wird...wie gesagt hat es sich so angehört das es ihm auch reicht vorm garten mal grillen zu können.da ist auch noch ein ganzes stück rasen.bei den mietern die hier wohnen u gewohnt haben fällt es schwer positiv zu denken :D fahrradklau,krach usw. aber der neue is n netter das weiss ich...gerade mal 18 jahre jung.ich bleib dann aber doch lieber mit meinen freunden und meiner familie allein in meinem bereich.und mit einem kleinen gespräch übern gartenzaun hab ich doch auch garkein problem und wenn ihm die grillkohle ausgeht helfen wir auch gern aus;)
Und vielleicht mäht er dir auch mal den Rasen, gießt deine Blumen,wenn du im Urlaub bist..... :-)
Der Vermieter kann dir diesen Schriftsatz problemlos kündigen - so wie er ihn geschlossen hat, denn das ist eine Vereinbarung und kein Mietvertrag! Hier gelten auch keine üblichen Kündigungsfristen. Das geht fast von heute auf morgen!
warum macht man dann schriftliche vereinbarungen frage ich mich :O
Wenn dort drinsteht: In Ergänzung zum Mietvertrag vom ... - dann wäre es ein Mietvertrag mit der üblichen Kündigungsfrist!
Selbst dann bliebe es nur eine Gartennutzung,kein alleiniges Nutzungsrecht.
Steht die Nutzung in der Sondervereinbarung als Alleinrecht drin? Diese Vereinbarung ist Bestandteil deines Mietvertrages und den darf der neue Vermieter nicht so einfach ändern!
ich habe nur das zusätzliche schriftstück...also diese vereinbarung vom damaligen vermieter
Ich kenn mich nicht wirklich aus, aber ich denke in dem Vertrag fehlt das Wort "alleinige". Also wenn da stünde "zur alleinigen Nutzung überlassen", kann kein anderer Mieter rein. Das steht da aber nicht, also denke ich, dass du die anderen Mieter reinlassen musst. Kann vielleicht sogar ganz nett werden?
genau das war ja auch meine frage...ich möchte auch nichts bestimmen...ich habe nur gefragt ob es richtig ist,den garten teilen zu müssen,da ich mich auf diesem gebiet nicht auskenne.der vermieter sagte noch zu mir, er möchte mir nichts wegnehmen und eventuell kann der neue mieter ja vor dem zaun seinen grill aufstellen,wenn ich nichts dagegen habe.da habe ich absolut nichts dagegen.das ist der hofbereich mit rasen...ich habe auch nichts dagegen wenn er sich im vor dem zaun ein kleines stück selbst abzäunt.der vermieter sagte,das würde ihm schon reichen.somit sitzt er nicht neben mir am tisch und das ist auch völlig okay...