Zweiten Hauptmieter in den Mietvertrag mit aufnehmen?

7 Antworten

Wie schon geschrieben: Der Vermieter entscheidet wen er als zusätzlichen Hauptmieter aufnimmt.

Und wenn ich da lese, daß die Wohnung von einer WG genutzt wurde, kann ich mir die Motive des Vermieters schon denken. Der hat einfach keine Lust mehr, ständig den Vertrag abändern zu müssen. Er hat auch keine Lust mehr, nach mehreren Änderungen auf Mieterseite Leute in seiner Wohnung leben zu haben die er vielleicht nicht mag oder die nach seiner persönlichen Auffassung nicht ins Haus passen.

Aus Vermietersicht angenehmer Nebeneffekt ist auch, daß er bei einer Vertragsbeendung beim neuen Vertrag mehr Miete nehmen kann.

Wenn der Vermieter nicht will hast Du Null Chance.

Außerdem ist der Plan, dass meine Mutter irgendwann auszieht und ich in der Wohnung bleibe,

Genau das will der Vermieter vermutlich vermeiden. Nicht unbedingt wegen Deiner Person, sondern wegen den Vertragskonditionen.

baldschlauer 
Beitragsersteller
 11.08.2016, 13:45

ok, Danke für die Antwort

Nun haben wir eine Anfrag an den Vermieter gestellt, die dieser ohne Angabe von Gründen abgelehnt hat, einfach mit den Worten er sehe keine Veranlassung einen weiteren Mieter in den Vertrag mit aufzunehmen. 

Der Vermieter muss auch keinen zweiten Mieter mit aufnehmen, aber eigentlich ist, das blöd von ihm.

Habe ich in dieser Situation noch eine Chance, bzw was würdet ihr mir raten?

Auch wenn der Vermieter es machen würde, rate ich davon ab.

Steht Ihr beide im Mietvertrag,  dann kann zwar Deine Mutter ausziehen, aber sie ist weiterhin gesamtschuldenerisch haftbar weil man nur gemeinsam kündigen kann.

anitari  11.08.2016, 16:57

Der Vermieter muss auch keinen zweiten Mieter mit aufnehmen, aber eigentlich ist, das blöd von ihm.

Bei einem etwa 20 Jahre alten Mietvertrag eher klug.

Normalerweise bin ich als Vermieter froh, wenn ich mehrere Mieter (mit eigenem Einkommen) habe, die nach Vertrag dann jeweils für die volle Miete geradestehen, 

Wenn nur einer im Mietvertrag steht, der wird arbeitslos und zahlt nicht, müsste ich den komplizierten Weg von Mahnung bis zur Kündigung gehen, auch wenn der andere Zahlungsfähig wäre. 

Jetzt kommts natürlich drauf an, ob du Einkommen hast, oder ob die Wohnung seit vielen Jahren Vermietet und beim Vertragswechsel eine Mieterhöhung möglich wäre. Dann hat der Vermieter schon das Recht, einen neuen Vertrag zu neuen Konditionen anzubieten. Es ist nicht möglich, eine preiswerte Wohnung "weiterzugeben" ... Allerdings könnte er auch nichts machen, wenn Deine Mutter auszieht, du die Miete überweist, aber sie weiter Vertragspartner ist. Darum denke ich, ist es den Aufwand nicht wert, wenn er nicht will .. dann würde ich mir auch keine weiteren Gedanken machen, erzwingen kann man es sicher nicht. 

anitari  11.08.2016, 15:22

Allerdings könnte er auch nichts machen, wenn Deine Mutter auszieht, du die Miete überweist, aber sie weiter Vertragspartner ist.

Da könnte der Vermieter was machen.

Nämlich der Mieterin (Mutter) wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte den Mietvertrag kündigen.

"Ich möchte mit verantwortlich sein, Sachen entscheiden können auch wenn
meine Mutter gerade nicht da (aus Geschäftsreise, im Urlaub etc.) ist"

Das geht auch, wenn Dir die Mutter eine schriftliche Vollmacht gibt, dass Du sie während ihrer Abwesenheit in allen Angelegenheiten des Mietverhältnisses uneingeschränkt vertreten kannst. Oder mit Einschränkungen, wie z. B. Kündigung, Zustimmung zu Mieterhöhungen etc.

Deine Mutter wohnt also schon ggf. weit länger als 20 Jahre in der Wohnung. Der Vermieter wird wohl darauf hoffen, dass ihr irgendwann auszieht. Dann hätte er die Möglichkeit, die Wohnung umfassend zu sanieren, was wohl seit dem Einzug Deiner Mutter nicht mehr möglich war. Z. B. Bad, Türen u. a.

Danach kann er die Wohnung viel teurer vermieten und muss sich während einer Renovierung nicht mit den darin wohnenden Mietern rumstreiten.

Sehr gut nachvollziehbar, warum der Vermieter Dich nicht in den MV aufnehmen will.