Wie ehrlich soll man bei einer Kündigung sein?
Soll man bei einer Kündigung die genauen Gründe nennen, auch wenn sie unangenehm sind? Oder soll man lieber versuchen, im Guten auseinander zu gehen?
10 Antworten
Wenn es etwas zu kritisieren gibt, dann ist das Abschlussgespräch genau der richtige Zeitpunkt Kritik zu üben.
Sind es nur kleinere Kritikpunkte muss man diese nicht unbedingt ansprechen.
Wie oft hat man so etwas schon gehört: "Wenn wir das früher gewusst hätten, dann wäre..."
Größere Kritikpunkte sollte man deshalb unbedingt ansprechen.
Man macht durch konstruktive Kritik auf eventuelle Fehler aufmerksam, ohne Kritik wären sie vielleicht unentdeckt geblieben.
Die Firma profitiert davon wenn Fehler bekannt sind und dann abgestellt werden können.
Die ehemaligen Kollegen profitieren davon weil ihre Arbeitsbedingungen sich verbessern, oder der Arbeitplatz sicherer wird.
Allerdings, der Ton macht die Musik. Es geht nicht um das Kritisieren als Selbstzweck!
Peter Kleinsorge
ja diese 4 ! Punkte finde ich gut. vielleicht hat durch dein beitun ein anderer nach dir weniger probleme.
Und wenn nicht, dann hast du nichts verloren, ausser ein bisschen Karma.
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (Kündigung) unterscheidet man ob die Kündigung durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber erfolgt und ob es sich um eine ordentliche und eine außerordentliche Kündigung handelt. Dabei teilt sich eine ordentliche Kündigung in die personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigung. Soweit ich informiert bin geben Arbeitgeber immer einen Grund an. Der gesunde Menschenverstand sagt uns aber natürlich, dass das nicht immer der wahre Grund sein muss. Als Arbeitnehmer würde ich es (aus meiner Sicht) gleich tun. Dafür gibt es aber Musterkündigungsschreiben im Netz welche dabei helfen richtig zu formulieren.
Im Guten auseinander zu gehen und die ehrlichen Gründe zu nenne widerspricht sich nicht unbedingt. Ich finde es legitim und ehrlich seine eigenen Schwierigkeiten mit Entscheidungen, Umgang mit Mitarbeitern oder anderen Schwierigkeiten zu nennen. Daraus kann der Arbeitgeber lernen. Vor allem sollte dies schriftlich an die höchsten Vorgesetzten gehen, denn die können im Zweifel was machen. Aus Eigenschutz finde ich sollte man dies aber erst öffnen wenn man sein Zeugnis bekommen hat.
Als Arbeitnehmer brauchst du überhaupt keinen Grund angeben, warum du kündigst. Ebenso wenn du deine Wohnung kündigst, geht das den Vermieter überhaupt nichts an, warum du das tust. Wenn du die Fristen einhältst kannst du eigentlich alles ohne Begründung kündigen.
wenn man eine Arbeitsstele hat an der beim Arbeitnehmer Unzufriedenheit hat, die zur Kündigung führen, sollte man VORHER bereits den Vorgesetzten die Mängel mitteilen und wenn man selbst gekündigt wird, werden vorgebrachte Klagen sowieso nur als Ausreden belächelt und abgewimmelt.