Kündigung ohne Bestätigung wirksam?
Hallo Community!
Ich habe am 27.04. (Samstag) meine Kündigung im Brief persönlich (und mit Zeuge) beim Arbeitgeber abgegeben. Ich habe jedoch bis heute weder eine Meldung erhalten, dass sie angekommen sei, noch, dass sie bestätigt ist. Die Personalabteilung lässt sich aus unerfindlichen Gründen nicht erreichen.
Ist die Kündigung dennoch gültig? (Es geht übrigens um eine ordentliche Kündigung mit 4 Wochen Kündigungsfrist. Ich wäre demnach am 31.05. raus)
Ich bedanke mich im voraus :D Mit freundlichen Grüßen, Kisame
7 Antworten
im Grunde ist sie wirksam wenn Du nachweisen kannst, dass Deine Willenserklärung beim Empfänger angekommen ist. Ein Zeuge sollte da im Grunde genügen, noch besser ist es, derartiges per Einschreiben zustellen zu lassen.
@ Einschreiben, gibt es auch schon Urteile zu, Einwurfeinschreiben müssen nicht unbedingt ankommen und Übergabeeinschreiben müssen kommen zurück wenn der Briefträger niemanden antrifft und das Ding nicht abgeholt wird auf der Post.
Der Eingang einer Kündigung muss vom Empfänger nicht bestätigt werden.
Sie ist trotzdem gültig, wenn du die Übergabe durch einen Zeugen nachweisen kannst.
In meinem Kalender ist das anders, dort ist der 25. der Samstag und der 27. ein Montag gewesen.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und braucht nicht bestätigt zu werden, damit sie rechtswirksam wird.
Im Zweifelsfall musst du belegen, dass die Kündigung rechtzeitig angekommen ist. Ein unabhängiger Zeuge für den Einwurf im Firmenbriefkasten ist dafür meist ausreichend, besser wäre es gewesen, das ganze persönlich abzugeben und quittieren zu lassen, über den Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen (ist allerdings teuer) oder ggf. per Einwurfeinschreiben (keinesfalls Einschreiben mit Rückschein!).
Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und bedarf demnach auch keiner Bestätigung.
Solange Du bezeugen kannst, dass die Kündigung eingegangen ist, passt das.
hast du dir den erhalt denn bei übergabe nicht quittieren lassen?
wenn ein zeuge die übergabe bestätigt, sollte das reichen.. der kann aber wohl nur die übergabe eines umschlages bestätigen, oder?
du weisst das, aber der empfänger nicht wenn er sich querstellen will....
dafür ja der Zeuge ^^
habe ich nicht. Eigentlich reicht doch, dass man mit genauigkeit weiß, dass der Brief angenommen wurde.