Fristlose Kündigung - Angabe von Gründen beim Arbeitsamt?
Hallo, da mein Partner, aufgrund eines sehr dummen Fehlers, fristlos gekündigt wurde, musste er nun natürlich beim Arbeitsamt vorständig werden. Nun muss natürlich allerhand Papierkram erledigt werden.
Ist es Plicht dem Arbeitsamt den Grund der Kündigung mitzuteilen?
Vielen Dank für vorab für eure Hilfe
Ellima
7 Antworten
Grundsätzlich muss er bei einer Antragsstellung die Wahrheit sagen. Bei einer fristlosen Kündigung steht ja die Sperrzeit im Raum. Wenn er keinen ausreichenden Grund für die fristlose Kündigung benennen kann, ist die Sperrzeit von 12 Wochen unvermeidlich.
also bei mir wars so, dass sich die nette Amtsdame mal vertat wegen personenbedingt (ich war krank während Probezeit, hallo Krankenhaus) und verhaltensbedingt (z.B. wenn man goldene Löffel klaut, Kollegen auf Job vertrimmt, die Kasse geklaut hat). Während ich noch nen Herzkasper kriegte über ihr "sie werden fei was angestellt haben, geben sie es zu" klemmte sie sich schon ans Telefon, weil sie das genau wissen wollte.
Also denk ich, auch bei fristlos werden die nachfragen.
Meins klärte ich übrigens bald, entschuldigt hat die nette Dame sich nicht (hat mich ja auch im Endeffekt nur der Lüge bezichtigt).
aufgrund eines sehr dummen Fehlers, fristlos gekündigt wurde
Fehler passieren, manchmal auch ganz grobe und dumme.
Seit Ihr Euch sicher, das der Fehler für eine Fristlose ausreicht? @SiViHa72 hat einige Beispiele genannt. Lässt sich der Fehler nicht dort einordnen würde ich gegen eine Fristlose vorgehen.
In der Regel gibt es bei einer Fristlosen auch eine Sperrzeit beim ALG. mE ist dabei der Grund für das AA ziemlich egal.
Übrigens muß der AG bei einer fristlosen Kündigung den Grund mitteilen. Aber erst auf Nachfrage.
Eine fristlose Kündigung ergeht ja nicht ohne weiteres, es muss i.d.R. schweres Fehlverhalten vorgelegen haben.
Dieses Fehlverhalten möchte die Arbeitsagentur gerne wissen um entscheiden zu können ob sie eine Sperrzeit verhängen können.
Wie lange ist die Kündigung her? Habt ihr euch arbeitsrechtlich beraten lassen?
Das Amt entscheidet, ob eine Leistungskürzung gerechtfertigt ist und es gibt da sicherlich die Mitwirkungspflicht.
Daher wird es schwierig werden, zumal oft in der Kündigung der Grund steht.... und das Kündigungsschreiben, meine ich, muß vorgelegt werden.