Darf man eine Kündigung verschweigen? (Bewerbung um Ausbildungsplatz)

8 Antworten

Es ist nicht ratsam ein Ausbildungsverhältnis mit einer Lüge zu beginnen. Solche Sachen kommen dann bei der blödesten Gelegenheit raus.

Es gibt nicht umsonst eine Probezeit. Eben darum dass man eine Zeitlang ausprobieren kann bis man sich gegenseitig an der Backe hat.

Es hat halt nicht gepasst. Der neue Betrieb wird zwar nachfragen aber auch er kennt die Regelungen der Probezeit.

Navvie  24.03.2013, 22:22

aber auch er kennt die Regelungen der Probezeit.

Sorry, aber kennen Sie sie denn?

Cipralexa 
Beitragsersteller
 22.03.2013, 22:22

Es ist aber der selbe Beruf. Da kann ich schlecht sagen ich wäre nicht geeignet.

Maximilian112  22.03.2013, 22:29
@Cipralexa

Manchmal stimmt einfach die Chemie nicht.

Mein Betrieb hat ohne weiteres Lehrlinge eingestellt, die schon in einer Lehre raus sind.

cu

Einfach zu erzählen, Du hättest in der Zeit gejobbt, ist nicht sehr sinnvoll, denn wenn Du die "begonnene" Ausbildung verschwiegst. dann dann wäre das ein falscher Lebenslauf und falls das mal rauskäme, dann wäre es ein Grund für eine fristlose Kündigung.

ich würde sie nicht verschweigen. auf keinen fall solltest du reinschreiben, dass du gejobbt hast. das ist eine falsche angabe. wenn dein arbeitgeber sehen will, wo du gejobbt hast, hast du ein problem.

Hallo Cipralexa!

Nein, das Verschweigen der Kündigung ist kein Kündigungsgrund. Aber im neuen Arbeitsverhältnis befinden Sie sich wieder in Probe, was bedeutet, dass man Sie dort ebenfalls ohne Angabe von Gründen kündigen kann.

Die AG sind ja nicht ganz blöde, der neue AG fragt mit Sicherheit schon nach, was der Kündigungsgrund war.

Nun, Sie sind in der Ausbildung während der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt worden. Das ist das gute Recht eines jeden AG's.

Nur, dass man Ihnen keine Gründe genannt hat, heißt nicht, dass es keine Gründe gibt. Das Gesetz sagt nur, dass man Ihnen keine Gründe nennen muss, dem Personalrat aber sehr wohl. Allerdings ist der PR nicht verpflichtet, Ihnen den Grund zu nennen. Sie sollten also beim PR nachfragen, was der Grund Ihrer Kündigung war.

Bevor Sie sich also mit neuen AG's auseinandersetzen, die womöglich noch die Gründe für Ihre Kündigung mitbekommen, sollten Sie sich um die Kündigung selbst kümmern. Haken Sie das nicht einfach ab. Sie kriegen keinen Fuß mehr auf den Boden, wenn Sie das nicht klären.

Ich erkläre Ihnen, wie es weitergeht: Sie fragen beim PR nach dem Kündigungsgrund. Gibt es dazu auch beim PR keine Angabe, suchen Sie einen Anwalt auf und machen eine Kündigungsschutzklage geltend.

Ist die Antwort "...passte nicht ins Team", können Sie nichts machen. Sie können aber dahingehend beruhigt sein, dass Ihnen ein neuer AG das nicht ankreiden kann.

Ist es irgendeine andere Begründung, ist sie nicht rechtmäßig. Die Kündigung wäre anfechtbar. Während der Probezeit erteilte Kündigungen können nur subjektiv sein, nicht objektiv. Wären sie objektiv, müsste der AG - auch in der Probezeit - sie beweisen können. Z. B. regelmäßiges zu spät kommen anhand der Stechuhr.

Allgemeine Schlechtleistung z. B. ist auch ein objektiver Grund und muss im Einzelfall bewiesen werden. Das kann der AG in der Regel nicht, darum ist auch dieser Grund anfechtbar.

Geben Sie Ihren Ausbildungsplatz also so schnell nicht auf. Sie wollen sich doch nicht Ihre Chancen verbauen.

Gruß Navvie

Du bist nicht verpflichtet die Kündigung anzugeben. Würde nur auf direkte Nachfrage erklären, dass man sich getrennt hat, weil es nicht den Vorstellungen entsprach. Lügen solltest du nicht, nur alles gleich erzählen ist auch nicht gut. einen Grund für eine spätere Kündigung wird das nicht. Das kann nur passieren, wenn du bei der Einstellung aaufkorktet gestellte Fragen die falsche Antwort gibst oder im Lebenslauf falsche Angaben machst. eine Kündigung kann man immer verschweigen!