Neuer Teilzeitjob - muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich ALG II erhalte
Hallo,
ich war bisher nebenselbständig und habe ALG II erhalten. Jetzt habe ich einen neuen Midi-Job (also sozialversicherungspflichtig) und werde aber weiterhin noch ALG II beziehen. Im Personalfragebogen meines neuen Arbeitgebers soll ich angeben, ob ich einen "Arbeitslosenbescheid für das laufende Kalenderjahr" habe. Ich möchte aber nicht angeben, dass ich ALG II beziehe, weil das meines Erachtens den Arbeitgeber nichts angeht. Muss ich ihm das aber offiziell mitteilen, dass ich - bisher und auch weiterhin - ALG II erhalte?
4 Antworten
Arbeitsrechtlich sieht es so aus:
Manche Tatsachen darf man dem Arbeitgeber verschweigen bei der Einstellung, bei anderen Tatsachen darf man lügen ("Fragen nach Gewerkschafts-, Partei- oder Religionszugehörigkeit oder nach Schwangerschaft , Heirats- und Kinderwunsch und Vermögensverhältnissen."). In anderen Fällen kann das zu einer außerordentlichen Kündigung führen.
Bei der Frage "Sind Sie arbeitslos gemeldet?" oder "Beziehen Sie derzeit ALG I" oder ALG II weiß ich nicht, ob man lügen darf, ohne dass dies einen Kündigungsgrund darstellt.
Bei der Frage nach einem "Arbeitslosenbescheid" weiß ich aber noch nicht einmal, was damit gemeint sein soll. Wenn man das nicht weiß, kann man eventuell einfach "Nein" ankreuzen ohne arbeitsrechtliche Folgen
Sozialrechtlich sieht es aber so aus:
Falls dem Jobcenter deine Gehaltsabrechnungen nicht genügen (oder deine Kontoauszüge), kann das Jobcenter eine Gehaltsbescheinigung vom Arbeitgeber verlangen:
SGB II § 57 Auskunftspflicht von Arbeitgebern
"Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit auf deren Verlangen Auskunft über solche Tatsachen zu geben, die für die Entscheidung über einen Anspruch auf Leistungen nach diesem Buch erheblich sein können; die Agentur für Arbeit kann hierfür die Benutzung eines Vordrucks verlangen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf Angaben über das Ende und den Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses."
Falls dies passiert (muss nicht), dann erfährt dein Chef ohnehin von deiner Aufstockerei mit ALG II. Insofern bietet die Angabe vorher gewisse Vorteile. Ob eine Nicht-Angabe aber einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt, kommt letztlich auf die Wirkung der Nicht-Angabe an. Siehe dazu http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-03/arbeitsrechts-schummeln-vita
Gruß aus Berlin, Gerd
Vielen Dank, Gerd, für die ausführliche Antwort mit den Hintergrundsinfos. Ich denke, dass ich erstmal nichts angebe in dem "Personalbogen" der Firma - und wenn sie es über den "Behördenweg" trotzdem erfahren sollte, sehe ich da für mich kein großes Risiko. Esgeht mehr um meinen "Stolz".
Du solltest es dem Arbeitgeber mitteilen, weil er es letztlich ohnehin im Zuge seiner Anmeldevorgänge des Arbeitsverhältnisses bei diversen Behörden irgendwann mitbekommt. Zudem hat er diese Angabe auch rechtlich verdient, denn aufstockendes ALG II kann auch für ihn ein unternehmerisches Risiko darstellen. Denn letztlich KÖNNTE das Jobcenter trotz aufstockender Teilzeittätigkeit immer noch von Dir verlangen, eine höher vergütete Betätigungsmöglichkeit zu suchen. Entweder um den Bedarf noch weiter zu mindern, bestenfalls auch ganz unabhängig zu werden. Und das JC könnte sich sogar selbst beim AG mal melden.
Arbeitsrechtlich könnte es auch Probleme geben, wenn Du jegliche Art der dahingehenden Nachfrage "verneinst". Dann hättest Du falsche Angaben gemacht. Nun weiss ich aber rechtlich auch nicht genau, ob diese Angabe für die Anmeldung bei der Steuer und Krankenkasse von dringender Relevanz sein könnte.
Bekommst Du lediglich den gesetzlichen Mindestlohn, und bist Du bereits " Langzeitarbeitslos " per Definition ?
ich gelte wohl als Langzeitarbeitslose, habe aber immer "nebenberuflich" als Selbständige Einkommen erzielt - nur nie genug (da Alleinverdiener in "Bedarfsgemeinschaft") - und bekomme jetzt in dem neuen Midi-Job mehr als den Mindestlohn.
Dann gibst Du es einfach an und gut ist es. In der heutigen Zeit ist es keine Schande oder Schuld mehr, wenn man auch mal etwas länger Erwebslos ist oder nicht jahrzehntelang in einer Firma arbeitete. Dafür muss sich niemand schämen, denn sowas gibt der Arbeitsmarkt schon seit Jahren nur noch mit abnehmender Tendenz ( je nach Branche ) her.
Nein, dem AG musst du das nicht mitteilen. Nur das Jobcenter muss über die Arbeitsaufnahme informiert sein.
dem arbeitgeber musst du es " Glaube ich nicht mitteilen " Aber du muss dem Jobcenter deine neuen Einkünfte monatlich mitteilen!
Ja klar, denen habe ich bereits eine Kopie des Arbeitsvertrags geschickt.
ok, merci, ich kann Deine Argumente pro Arbeitgeber schon nachvollziehen, allerdings besteht bei mir nicht die "Gefahr", dass ich vom Jobcenter zu einem "besseren" Job verpflichtet werde und habe sowieso vor, möglichst bald durch weitere selbständige Jobs aus ALG II möglichst ganz auszusteigen. Mir geht es nur darum, ob ich einen arbeitsrechtlichen Fehler begehe, wenn ich dem AG nicht mitteile.