Ablehnung Kinderzuschlag wegen zu niedrigem Einkommen, Jobcenter errechnet ebenfalls keinen Anspruch

6 Antworten

ich würde so vorgehen:

bei der familienkasse wiederspruch einlegen um keine frist verstreichen zu lassen. einen schriftlichen hartz4 antrag stellen und ablehnungsbescheid der familienkasse beilegen.

irgendeiner muss leisten wenn der bedarf nicht gedeckt ist und solange der kinderzushlag nicht gezahlt wird sollte eigentlich das jobcenter in vorleistung treten.

VirtualSelf  23.02.2013, 10:24

irgendeiner muss leisten wenn der bedarf nicht gedeckt ist und solange der kinderzushlag nicht gezahlt wird sollte eigentlich das jobcenter in vorleistung treten.

Genau so!

Das ist leider so üblich. Teilweise betrügen sich die Ämter gegenseitig. Ich kenne jemanden dem hat das Jobcenter 150 € abgezogen wegen erhaltenem Wohngeld, die haben aber nicht 100 € weiter an die Wohngeldstelle geleitet sondern nur 80 €.

In Deinem Fall wie schon geschrieben wurde. Bei beiden Ämtern Widerspruch einlegen.

Zwei Ämter - drei unterschiedliche Aussagen... - typisch

Ich empfehle folgendes:

Du hast ja zunächst den Kinderzuschlag beantragt. Dieser wurde abgelehnt - dagegen sollte Widerspruch eingelegt werden, wie die AA das auch angeregt hat.

Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, ist ALG-II zu beantragen, wenn er Erfolg hat kann kein ALG-II beantragt werden.

Der Ablehnungsbescheid ist sicherheitshalber dem Antrag beizufügen, obwohl die ALG-II-Stelle entsprechende Mitteilung erhält.

Hier ist ein Link, der sowohl einen möglichen Kindergeldzuschlag als auch einen enstprechend ALG-II-Anspruch berechnet. Diese Rechner sind natürlich nur zur allgemeinen Orientierung zu verwenden und haben keine Rechtskraft.

http://rechner.welt.de/Soziales/ALG2rechner.php

schreibe einen widerspruch bei beiden ämter und begründe: bitte um nochmalige bearbeitung, da nach deiner information gelder zustände. dann gewinnst du zeit und vielleicht klappt es ja. ....viel glück

tausend dank für eure antwort. mittlerweile blick ich schon viel besser durch. ich bin ja bereits vor dem gang zum jobcenter in Widerspruch bei der Familienkasse gegangen und die haben mir dann eine ausführliche kalkulation zugeschickt. nachdem ich mich nun rechts und links erkundigt habe, müsste denke ich wie folgt berechnet werden: 345+345+224+120 (private Vers. Kind und ich)+740 Warmmiete=1774 Euro (BEDARF) Mein Einkommen Elterngeld 750- 300 Euro Freibetrag-30 Pauschalbetrag Versicherung wie Haftpflicht etc +120 sonstiges Einkommen (Vers.-Erstattung) = 540 Euro
Kindergeld: 184 Einkommen Partner: 1350 Euro netto-30 Euro Pauschalbetrag Vers.-230 Freibetrag-266 Werbungskosten Fahrt (0,20x70kmx19Tage) - 30 KFZ Haftpflicht=794 --> 1774 - 540 -184 - 794 = 256 Also wenn das jetzt richtig ist, dann müssten uns 256 Euro zustehen. Ihr dürft gerne nochmal sagen, ob das schlüssig klingt ;) DANKE