Ablehnung Kinderzuschlag wegen zu niedrigem Einkommen, Jobcenter errechnet ebenfalls keinen Anspruch
Hallo zusammen, ich bräuchte dringend Hilfe! Ich habe Mitte Januar den Kinderzuschlag beantragt und eine Ablehnung erhalten, mit der Begründung, dass das zu berücksichtigende Einkommen zu niedrig sei und ich mich aus diesem Grund beim Jobcenter wegen ALGII vorstellen soll. Dies habe ich auch getan und dort in meinem Beratungsgespräch promt die Antwort erhalten, dass uns kein ALG II zustehen würde und ich in Widerspruch bei der Familienkasse gehen soll. Die aber sagen, dass uns allerdings doch etwas zusteht, somit widersprechen sich die beiden Ämter. Wem nun glauben??? Was tun??? Hier mal unser Einkommen und andere Angaben: 3 Personenhaushalt (Bedarfsgemeinschaft: Eltern + 4 monate altes Kind) Eigenes Einkommen Elterngeld: 750 Euro (davon 300 Euro Freibetrag) Kindergeld: 184 Einkommen vom Partner: 1850 Brutto --> 1350 netto Hohe Werbungskosten wegen 70 km Fahrtweg zur Arbeitsstätte. Kind und ich: 120 Euro private Versicherung Partner: gesetzlich über Arbeitgeber versichert Mietkosten: 740 Euro warm
Die Familienkasse kommt auf einen Bedarf von 1470,01 und ein Gesamtbedarf 1236,83 Die Agentur für Arbeit errechnete aber (nur mündlich): 345+345+224 (Kind) +120 (Vers) + 740 Miete - 450 Elterngeld - 1020 Lohn - 184 KG = 120 Euro und dem Kommentar wir müssten somit den Kinderzuschlag erhalten. Wer hat recht? Kann mir jemand helfen? Vielen Dank im voraus
6 Antworten
ich würde so vorgehen:
bei der familienkasse wiederspruch einlegen um keine frist verstreichen zu lassen. einen schriftlichen hartz4 antrag stellen und ablehnungsbescheid der familienkasse beilegen.
irgendeiner muss leisten wenn der bedarf nicht gedeckt ist und solange der kinderzushlag nicht gezahlt wird sollte eigentlich das jobcenter in vorleistung treten.
Genau so!irgendeiner muss leisten wenn der bedarf nicht gedeckt ist und solange der kinderzushlag nicht gezahlt wird sollte eigentlich das jobcenter in vorleistung treten.
Das ist leider so üblich. Teilweise betrügen sich die Ämter gegenseitig. Ich kenne jemanden dem hat das Jobcenter 150 € abgezogen wegen erhaltenem Wohngeld, die haben aber nicht 100 € weiter an die Wohngeldstelle geleitet sondern nur 80 €.
In Deinem Fall wie schon geschrieben wurde. Bei beiden Ämtern Widerspruch einlegen.
Zwei Ämter - drei unterschiedliche Aussagen... - typisch
Ich empfehle folgendes:
Du hast ja zunächst den Kinderzuschlag beantragt. Dieser wurde abgelehnt - dagegen sollte Widerspruch eingelegt werden, wie die AA das auch angeregt hat.
Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, ist ALG-II zu beantragen, wenn er Erfolg hat kann kein ALG-II beantragt werden.
Der Ablehnungsbescheid ist sicherheitshalber dem Antrag beizufügen, obwohl die ALG-II-Stelle entsprechende Mitteilung erhält.
Hier ist ein Link, der sowohl einen möglichen Kindergeldzuschlag als auch einen enstprechend ALG-II-Anspruch berechnet. Diese Rechner sind natürlich nur zur allgemeinen Orientierung zu verwenden und haben keine Rechtskraft.
schreibe einen widerspruch bei beiden ämter und begründe: bitte um nochmalige bearbeitung, da nach deiner information gelder zustände. dann gewinnst du zeit und vielleicht klappt es ja. ....viel glück
tausend dank für eure antwort. mittlerweile blick ich schon viel besser durch.
ich bin ja bereits vor dem gang zum jobcenter in Widerspruch bei der Familienkasse gegangen und die haben mir dann eine ausführliche kalkulation zugeschickt.
nachdem ich mich nun rechts und links erkundigt habe, müsste denke ich wie folgt berechnet werden:
345+345+224+120 (private Vers. Kind und ich)+740 Warmmiete=1774 Euro (BEDARF)
Mein Einkommen Elterngeld 750- 300 Euro Freibetrag-30 Pauschalbetrag Versicherung wie Haftpflicht etc +120 sonstiges Einkommen (Vers.-Erstattung) = 540 Euro
Kindergeld: 184
Einkommen Partner: 1350 Euro netto-30 Euro Pauschalbetrag Vers.-230 Freibetrag-266 Werbungskosten Fahrt (0,20x70kmx19Tage) - 30 KFZ Haftpflicht=794
--> 1774 - 540 -184 - 794 = 256
Also wenn das jetzt richtig ist, dann müssten uns 256 Euro zustehen.
Ihr dürft gerne nochmal sagen, ob das schlüssig klingt ;)
DANKE