Zuflussprinzip umgehen?

6 Antworten

Auch dieses erste Gehalt unterliegt den Freibeträgen. Du hast 100 € plus 20 % vom Mehrverdienst als Freibetrag. Es ist also durchaus nicht zu 100 % klar, dass dein Gehalt voll angerechnet wird.

Umgehen kannst du das Zuflussprinzip nur, wenn die erste Gehaltszahlung tatsächlich erst am 1.6. zur Verfügung steht.

Du kannst die Leistungen sicherlich in Raten zurückzahlen..

Whispreed 
Beitragsersteller
 20.04.2018, 12:30

Somit stimmst Du meiner Frau zu?

Was ist denn das für ein undurchsichtiges System..

isomatte  20.04.2018, 12:55
@Whispreed

Warum undurchsichtig ?

Ist doch ganz einfach, bekommst du in dem Monat wo es auch ALG - 2 gab Einkommen auf dein Konto, dann ist das unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf das ALG - 2 anzurechnen und das nennt sich Zuflussprinzip.

Würdest du dein erstes Einkommen aus Mai erst im Juni aufs Konto bekommen, dann kann natürlich auf die ALG - 2 Leistung für Mai nichts angerechnet werden, weil eben nichts zugeflossen ist, dann wird im Juni angerechnet, falls es da nochmal ALG - 2 gab.

Whispreed 
Beitragsersteller
 20.04.2018, 13:14
@isomatte

Aufgrund von Arbeitgeber, da ein Riesen großes Konzern, ist die Zahlung im Juni leider nicht möglich.

Das ist korrekt !

Dann stellt man einen formlosen Antrag auf Ratenzahlung.

Whispreed 
Beitragsersteller
 20.04.2018, 13:03

Die Antwort ist nicht besonders hilfreich.

isomatte  20.04.2018, 13:07
@Whispreed

Was möchtest du denn noch wissen, wenn dir mein Kommentar auch nicht geholfen hat ?

Whispreed 
Beitragsersteller
 20.04.2018, 13:15
@isomatte

Was würde passieren, wenn sich meine Frau zum 01.06. Abmelden würde?

isomatte  20.04.2018, 13:31
@Whispreed

Wenn dir dein erstes Einkommen aus Mai erst im Juni zufließt, dann steht euch das ALG - 2 für Mai doch noch rechtmäßig zu !

Warum wollt ihr euch dann vorzeitig aus dem Leistungsbezug abmelden ?

Hast du dann soviel anrechenbares Nettoeinkommen, dass du euren Gesamtbedarf selber decken kannst, dann wird euer ALG - 2 Bescheid automatisch aufgehoben.

Ihr könnt jetzt sogar noch einen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung für Juni stellen, dann würde es auch für Juni nochmal ALG - 2 geben und dann kommt es darauf an was du an Brutto und Netto im Juni bekommst und was ihr an ALG - 2 für Juni bekommt.

Aus deinem Bruttoeinkommen werden dir Freibeträge nach § 11 b SGB - ll berechnet, dass sind zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Würdet ihr min.ein minderjähriges Kind haben, dann wären es 10 % von 1000 € - 1500 € Brutto.

Bei min. 1200 € Brutto ohne Kind würde sich also ein Freibetrag von 300 € ergeben, würdest du angenommen 900 € Netto bekommen, dann würden diese 300 € Freibetrag theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt dann das anrechenbare Einkommen.

Dieses wird dann auf euer ALG - 2 angerechnet, hättet ihr angenommen einen Bedarf von 1350 €, dann würde nach Abzug der 600 € ein Bedarf von 750 € bleiben.

Ihr müsstet dann von dem zinslosen Darlehen für Juni nur diese anrechenbaren 600 € ans Jobcenter zurückzahlen und wie gesagt, dass kann man dann auf formlosen Antrag in der Regel auch in Raten machen.

isomatte  20.04.2018, 13:40
@isomatte

Sorry ich habe mich verlesen !

Also bekommst du dein Einkommen definitiv im Mai noch auf dein Konto ?

Dann wird auch eine Abmeldung zum 01.06.2018 nichts bringen, denn für Mai hättet ihr dann zumindest teilweise zu Unrecht ALG - 2 bezogen, weil du eben Einkommen im Monat Mai auf dein Konto bekommst, da aber schon Leistungen vom Jobcenter bezogen habt.

Ihr müsstet dann das anrechenbare Einkommen ans Jobcenter zurückzahlen bzw.max. das ALG - 2 was ihr für Mai bekommen habt.

Noch einmal Sorry, evtl.hilft dir der Kommentar ja auch weiter, wenn nicht, dann evtl.einem anderen.

Whispreed 
Beitragsersteller
 21.04.2018, 10:42
@isomatte

Ich danke dir sehr für deine ausführliche Erläuterung!

Ich empfinde es als nicht gerechtfertigt, dass wenn mein Gehalt Ende Mai kommt (2600€ Brutto III), dass das Jobcenter daher geht und für den gesamten Monat Mai das Geld zurück verlangt. Denn das Geld was Ende Mai eingeht ist für Juni gedacht. Mein Arbeitgeber kann dies leider nicht umsetzen mir im Juni zu zahlen.

isomatte  21.04.2018, 13:34
@Whispreed

So ist es nun einmal im SGB - ll geregelt, man hat ja die Möglichkeit das ganze in monatlichen Raten abzuzahlen !

Es ist ja auch nicht gesagt das man prinzipiell immer alles zurückzahlen muss, jetzt mal auf deine Situation bezogen, da kommt es wie gesagt immer darauf an was man an monatlichen Leistungsanspruch hat und wie hoch am Ende das anrechenbare Einkommen ist.

Wenn man z.B. mal eine Familie mit 2 Kindern nehmen würde, die Eltern müssten für die Warmmiete 800 € zahlen und der Vater würde mit Steuerklasse 3 und 2600 € Brutto um die 1960 € Netto bekommen, dann hätte er nach Berücksichtigung seiner 330 € Freibetrag noch max. etwa 1630 € anrechenbares Einkommen.

Zu den ca. 1630 € käme dann 2 x 194 € Kindergeld, gesamt läge das anrechenbare Einkommen dann bei um die 2018 € Netto.

Der Bedarf würde aber bei min. 2 x 374 € Regelleistung für die Erwachsenen = 748 € liegen + angenommen 2 x 316 € Regelleistung für die Kinder ( 14 - 17 Jahre ), dann würde der Bedarf alleine für die Regelleistung bei 1380 € liegen und dazu käme die Warmmiete von angenommen 800 €.

Sie hätten dann einen Bedarf von min. 2180 €, abzüglich der 2018 € anrechenbarem Einkommen würde noch ein Bedarf von min. 162 € bleiben, sie müssten dann also diesen Betrag weniger ans Jobcenter zurückzahlen.

Deine Frau hat Recht, beim Alg2 geht es darum, ob in dem Monat genug Geld zur Verfügung stand zu Leben für euch beide oder nicht. Es wird nicht für Tage gezahlt. Und es kommt drauf an, in welchem Monat das Geld zufliesst.

Du kannst höchstens deinen AG fragen, ob er dein Gehalt etwas später überweisen kann, damit es erst im Folgemonat auf dem Bankkonto erscheint.

Wäre auch möglich, dass bereits das Alg2 am Anfang des Monats Mai eingestellt wird, dann müsst ihr ein Darlehen beantragen. Wird es gezahlt, könnt ihr in Raten zurück zahlen.

Whispreed 
Beitragsersteller
 21.04.2018, 10:51

Doch das Geld was ich vom AG am Ende des Monats erhalte, ist doch aber für Juni gedacht und nicht mehr für Mai! Daher kann ich diese Gesetzesgrundlage nur bedingt nachvollziehen. Wenn ich den Lohn vom AG am 28.05. erhalten würde, könnte ich nachvollziehen dass das Jobcenter dann für die restlichen Tage im Mai das Geld zurück haben möchte aber direkt von einem ganzen Monat?! Ergibt für mich keinen Sinn.

So ist nunmal die Gesetzeslage. Ändern können wir daran nichts.

Mein Tipp. Frage doch ein Arbeitgeber ob er dir bestätigen kann, dass das Gehalt erst im Juni bezahlt wird oder so überweißt, dass das Geld erst am 1. Juli auf dein Konto ist und du es so nachweisen kannst.

Alternativ könnt ihr ein Darlehen beim Jobcenter aufnehmen.