Arbeitsaufnahme zum 15.02.: Wann wird ALG II eingestellt?
Ich habe zum 15.02. eine Arbeit aufgenommen. Am 28.02. habe ich mein ALG II für März erhalten. Muss ich dieses zurückzahlen? Ich benötigte und benötige das Geld ja eigentlich noch für März, da der Lohn erst zum 12.03. gezahlt wird. Logisch wäre für mich eine Einstellung zum 01.04. Ist das korrekt? Vielen Dank.
8 Antworten
Deinen ersten Lohn erhältst Du vermute ich mal im März, also brauchst Du nichts zurückzahlen. Dasselbe Problem hatte ich auch schon. Mir wurde sofort, nachdem die Arge spitz kriegte, dass ich wieder arbeite, das Geld gestrichen. Habe es aber nach persönlicher Vorsprache wieder bekommen. Außerdem kannst Du ein sogenanntes Einstiegsgeld beantragen, sofern Du Hartz 4 bezogen hast. Die Höhe richtet sich u.a. nach der Entfernung zum Arbeitsplatz. Aber ein Rechtsanspruch besteht leider nicht.
Hier ist das Zuflußprinzip entscheidend:
Arbeitslohn, der in dem Monat zufließt für den es ALG-II gibt, wird entsprechend angerechnet.
Du mußt auch nicht alles zurückzahlen (Freibetragsberechnung wird vorgenommen und kommunaler Wohngeldanteil wird nicht zurückgefordert).
Also:
Februar: ab 15.02. gearbeitet = keine Rückforderung ALG-II für Februar, da kein Zufluß von Einkommen im Monat Februar
März: Zufluß Gehalt am 12.03. = teilweise Rückerstattung des ALG-II für März
Ratenzahlung kann vereinbart werden.
nein. Du mußt sofort eine Veränderungsmitteilung reingeben- Arbeitsaufnahme, Zugang der Ersten Lohnzahlung vermutlich am: wenn du mitte Feb. angefangen hast, könnte das Mitte März sein. Dann mußt du eine Lohnbescheinigung, liegt jedem WB-Antrag bei, von der Firma ausfüllen lassen und dem Amt reingeben, im ersten Monat wirds eh nur ein halber Lohn. der wird dann gegengerechnet, dh du musst höchstens nur ein Teil zurückzahlen. und dann im nächsten Monat wieder, wenn der volle Lohn gerechnet ist, Einkomensbescheinigung ausfüllen lassen und reinreichen. Dann bist du vllt raus. Vorsichtshalber, evt. einen Wohngeld-antrag stellen. Und übrigens, Herzlichen Glückwunsch zur Arbeitsaufnahme und alles Gute !!!, mfg.
Die Leistung für Februar hattest du ja bereits am 31.1. erhalten. Die Märzleistung wurde am 28.2. gezahlt. Wenn du jetzt im Laufe des Monats März Einkommen hast, wird dieses gegen die Märzleistung aufgerechnet (mit Freibetrag) Du wirst also einen Teil erstatten müssen. Auf Antrag kannst du das in 6 gleichen Monatsraten.
Der bereinigte Teil deines Einkommens wird auf die Zahlung vom 28.02.13 angerechnet werden. Du kannst aber darum bitten dies in Raten zu zahlen.