Wie aus Kirche austreten ohne zu zahlen?
Hi bin 17 und will endlich aus der Kirche austreten. Ich wohne in NRW und müsste demnach 30€ dafür bezahlen. Das seh ich aber nicht ein, hab meiner Taufe damals ja auch nicht zugestümmt. Nun gibt es anscheinend so einen Antrag auf Erlass dieses Beitrags den man stellen kann wenn man finanziell schwach ist bzw. Kein eigenes einkommen hat. Da ich ja kein Einkommen hab würde ich den Antrag gerne stellen. Aber wie läuft das? Wo muss der Wisch hin? Und was schreibt man da rein?
5 Antworten
Wenn du eh noch kein Einkommen hast, dann ist es ja egal weil du auch keine Kirchensteuer zahlst. Warte einfach bis du Geld verdienst, dann haste die 30 Euro, und durch die dann gesparte Kirchensteuer hast du die 30 bald wieder raus.
naja wenn ich das jz ganz ohne was zu bezahlen machen könnte würde ich mir Kirchensteuer+30€ sparen. ich will diesem verein einfach keinen Cent dafür geben, dass die n papier unterschreiben
In NRW ist das Amtsgericht in deinem Wohnort zuständig.
Dort musst du bei dem zuständigen Rechtspfleger einen formlosen Antrag auf Gebührenerlass stellen.
z.B.
Hiermit beantrage ich den Kostenerlass für die Kirchenaustrittsgebühr.
Wenn du Nachweise hast ( Schüler/Student/Hartz4 ect.) ist es möglich, dass du keinen Antrag benötigst und dir die Gebühr sofort erlassen wird.
Also den Perso und ggf. entspr.Nachweise mitnehmen.
Lg
Es gibt in NRW keine einheitl. Regelung und es wird nach Ermessen entschieden.
d.h. es kommt darauf an wo du in NRW wohnst.
siehe Link von Rolf42
Ich an deiner Stelle würde den Antrag (Satz) schreiben, deinen Schülerausweis und den Perso mitnehmen und dort ruhig und sachlich erklären, dass du keine fianziellen Mittel hast.
Die 30 Euro werden nicht von der Kirche erhoben sondern vom zuständigen Amtsgericht, das den Austritt bearbeitet.
Dementsprechend sind auch Anträge auf Ermäßigung oder Befreiung von dieser Gebühr beim jeweiligen Amtsgericht zu stellen.
Siehe auch http://www.kirchenaustritt.de/nrw/gebuehr
Achso Danke :)
DAs beantwortet Dir die zuständige Behörde, in der Regel das Standesamt. DIE haben auch den Antrag auf Kostenfreistellung.
cheerio
..in NRW ist das Amtsgericht zuständig.
Die 30€ lohnen sich definitiv - das hat man schnell wieder raus bei der Kirchensteuer
ja wenn kein Weg dran vorbei führt ist es mir das ja auch wert. Aber wenn ich die nicht bezahlen müsste und trotzdem austreten könnte wäre es ja noch besser
Vielen Dank :) also reicht es einfach den Schülerausweis mitzubringen ?