BAföG-Antrag abgelehnt. Kann ich nun einfach einen Neuen stellen?
Da ich im Oktober mit einem Studium beginnen werde, habe ich Mitte August einen BAföG-Antrag gestellt. Da ich allerdings erst im Oktober meine Wohnung beziehen werde und somit noch keine Mietbescheinung vorzeigen kann, bin ich zur Zeit nicht in der Lage, alle erforderlichen Unterlagen beim Studentenwerk einzureichen. Demnach wird dieser Antrag vorraussichtlich in der der nächsten Woche die Einsendefirst überschreiten und abgelehnt werden. Mein Frage ist nun, ob ich nach Ablehnung einfach einen neuen Antrag stellen kann?
4 Antworten
das ist eigentlich gar kein Problem. war bei mir auch so. hatte Frist bis 1.10 aber bis dahin hatte ich noch gar keine Bleibe gefunden. Hab dort angerufen und gemeint ich bin noch verzweifelt auf der suche. war absolut kein Problem (der Rest war vollständig).
Erst am 10.10 (paar Tage vor Vorlesungsbeginn) hab ich dann was gefunden und sofort nachgereicht. Im Dezember hab ich dann die erste Zahlung bekommen.
also du musst nicht abwarten bis sie dich wegen fehlender Mitwirkung ablehnen. Kommunikation hilft immer - auch mit dem Bafög-amt. das sind keine Unmenschen.
ps: wenn du den Mietvertrag schon hast (und der dann eben ab 1.10 gilt) kannst du ihn schon einreichen. Ein Mietvertrag reicht absolut! dein vermieter kann ihn auch schon jetzt die Mietkostenbescheinigung ausfüllen (falls das amt wirklich genau dieses Formular haben will).
Du kannst schon die Ablehnung vermeiden, indem Du das Amt kontaktierst - am besten schrftl. - und mitteilst, dass und womit und warum es Verzögerungen gibt. Hilfreich wäre dabei auch, wenn Du auch gleich mitteilst, wann Du alles nachreichen kannst.
Ja kannst du. Jeder Antrag der eingeht muss bearbeitet werden, egal wie oft er gestellt wird und vom Wem. Besser wäre jedoch dem Antragsbearbeiter einen Hinweis zu geben das du die fehlenden Unterlagen noch nachreichst sobald sie vorliegen und dein Antrag so lange "ruhen soll" dann kann der Antrag dann weiterbearbeitet werden, so umgehst du eine erneute Antragstellung.
Du kannst erst den Antrag stellen und dann die Mietbescheinigung nachreichen... musste ich auch so machen ;)