Wohngeldantrag - MÜSSEN meine Mitbewohner ihre finanziellen Möglichkeiten darlegen?

7 Antworten

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user1819 
Beitragsersteller
 02.10.2012, 01:58

Danke für den Link. Direkt beantwortet er meine Frage aber leider nicht. Es heißt zwar, dass ich den Antrag nur für mich stelle, dennoch bleibt ja der Unterpunkt auf dem Formular bestehen, dass die anderen Auskunft geben sollen. Das heißt ja nicht, dass sie auch Wohngeld bekommen würden. Ich frage mich eher, ob das Amt mir Wohngeld verweigern könnte, wenn die Auskunft meiner Mitbewohner fehlt...

Zicke1008  02.10.2012, 23:26
@user1819

Dort steht ja Im Gegensatz dazu wird bei Ihnen als Mitglied einer Wohngemeinschaft nur das eigene Einkommen in Ansatz gebracht.. Also mußt Du das Einkommen der anderen nicht angeben. Und Du mußt die qm² angeben, die Du bewohnst.

Nein, bist du nicht.

Aber ohne Einkommen brauchst du keinen Wohngeldantrag stellen. Man bekommt sowieso nur entweder ALG 2 oder Wohngeld. Da Wohngeld jedoch nur ein Zuschuss zum Wohnen ist, muss man da nachweisen können, wovon man lebt. Wohingegegen ALG 2 gerade dazu bestimmt ist, den Lebensunterhalt zu sichern.

Vom Wohngeld Rate ich dir im Falle von Hartz4 ab. Denn Wohngeld wird mit deinen Bezügen verrechnet. Also das Wohngeld müsstest du beim Jobcenter angeben und die Ziehen das dann von der Regelleistung ab!!! Wenn ihr eine WG Siet müssen die anderen Mitbewohner eigendlich den Mist nicht ausfüllen.

Allerdings musst du das dem Amt dann auch klar machen, dass ihr eine WG seit in der jeder für sich selbst verantwortlich ist. Ihr seit schließlich auch keine Familie oder sonstwie mit einander verkoppelt. (nenne ich mal so)

Arbeitslosen Geld steht dir zu wenn du 12Monate durchweg gearbeitet hast ohne zusätzliche leistungen vom Amt! Wenn du also 12Monate aus eigener Kraft gelebt hast, steht dir Arbeitslosen Geld zu.

Ich hoffe ich konnte dir damit weiter Helfen!

Gruß Wej

Danke zunächst für die Antworten.

Update:

Um noch einmal jegliche Wirren zu klären. Meine Frage bezog sich tatsächlich nur auf den Wohngeldantrag. Wie bereits geschrieben wurde, wohnen wir zwar zusammen, wirtschaften aber einzeln - deshalb müssten meine Mitbewohner nichts angeben. Wie ich vom Bürgeramt weiß, kann man auch zunächst nur den Wohngeldantrag abgeben (um den Termin einzuhalten) und die Nachweise nachreichen.

Da ich heute meinen Abgabetermin für den ALG-II-Antrag hatte, habe ich dies noch einmal bei der Sachbearbeiterin angesprochen. Sie versicherte mir, dass ich bei meinem Hintergrund (Einkommen & Vermögen) in jedem Falle Anspruch auf ALG-II haben werde. Insofern habe ich mich dagegen entschieden den Wohngeldantrag abzugeben.

Für ALG-II ist die Lage bezüglich des Zusammenwohnens im Übrigen ähnlich: Da wir 'nur' zusammen wohnen, müssen die Mitbewohner nichts angeben. Allerdings muss mein Mietanteil klar ersichtlich sein. Da wir die Mietanteile unter uns Mitbewohnern aufgeteilt haben, muss ich ein Schreiben aufstellen in dem die Anteile für Kalt- und Warmmiete für jede/n Einzelne/n klar ersichtlich sind. Dies müssen meine Mitbewohner unterschreiben und dies reicht dann auch als Nachweis.

Les' dir deine Frage mal Wort für Wort durch:

In dem mir vorliegenden Antrag sollen nun aber "alle in der Wohnung wohnenden Haushaltsmitglieder [...] mit denen Sie gemeinsam wohnen und wirtschaften" aufgeführt werden. Da werden Angaben zum Einkommen sowie Nachweise dazu gefordert -


Du musst von in der Wohnung lebenden Personen, mit denen du gemeinsam wirtschaftest, das Einkommen nachweisen. Du wohnst mit drei Personen zusammen, jeder wirtschaftet für sich allein.

Wenn z.B. deine Ehefrau auch in Wohnung lebt, musst du natürlich deren Einkommen angeben


Es reicht also, den Mietvertrag und die Mietbescheinigung beim Jobcenter vorzulegen, die Anzahl der Personen ist ja ersichtlich.

Vom Jobcenter bekommst du die angemessenen Kosten der Unterkunft, Wohngeld bekommst du dann nicht.


Das Jobcenter zahlt erst ab Antragstellung!

Lass dir das Datum auf dem Antrag bestätigen, falls du ihn wieder mitnehmen sollst.( weil die Mietbescheinigung noch fehlt)

user1819 
Beitragsersteller
 02.10.2012, 02:41

Okay ... das heißt, dass ich die anderen Mitbewohner an der Stelle nicht angebe und im letzten Punkt, wo netterweise Platz für Bemerkungen ist (was ja sonst bei Anträgen eher nicht üblich ist) angebe, dass wir nur zusammen wohnen, nicht aber wirtschaften?

wejherowo112  02.10.2012, 03:21
@user1819

Nein nicht ganz, wenn es nicht ganz schlüssig ist gehst du das noch mal mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter durch! Du kannst höchstens reinschreiben das du in einer WG wohnst und jeder für sich selbst sorgen muss! Aber am besten ist es wenn du diesen Punkt noch mal mit nem Sachbearbeiter durch gehst der kann auch genau formulieren.

Im Grunde brauchst du nur den MV und deinen Mietanteil! also das was du an Miete Zahlst! der rest Interessiert nicht!

user1819 
Beitragsersteller
 25.10.2012, 14:52
@wejherowo112

Ich hatte meinen Kommentar auf den Wohngeldantrag bezogen, beim ALG II -Antrag verhält es sich anders.